Aufstocker Wohnung 5qm zu groß aber Kaltmiete passt.

3 Antworten

Das entscheidet der zuständige Fallmanager.

Solange sie AIIg 2 Bezieher sind gelten sie als Arbeitslos. Wenn die Kaltmiete und letztlich auch die Warmmiete angemessen ist und die Wohnung 5 Quaratmeter zu groß ist wird das in der Regel genehmigt. ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus. Wichtiger als die QM ist die angemessenheit der Höhe der Kosten der Wohnung. Da 5 Qm ja auch nur leicht drüber sind.

Wenn ihr einen Antrag auf Umzug gestellt habt uns das Amt den Umzug als notwendig erachtet ist als nächstes die Angemessenheit relevant. 

Wenn der Umzug aus Amt-Sicht notwendig ist, dürften die 5 qm bei angemessener Miete nichts ausmachen. Entscheiden tut das aber letztendlich dein Sachbearbeiter.