Nachbar Müllverbrennung?

8 Antworten

Ja, Du kannst die Polizei rufen und dein Nachbar bekommt eine FETTE anzeige wegen Umweltverschmutzung.

trololo21 
Fragesteller
 23.04.2015, 16:05

Gut aber in welchen Gesetz steht das?

Rockuser  23.04.2015, 16:07
@trololo21

Du bist Gut. Das Fällt unter mindestens 10 Paragrafen. Zb Illegale Müllentsorgung, Umweltverschmutzung.........

ronnyarmin  23.04.2015, 16:11
@Rockuser

Was ist eine 'FETTE Anzeige' im Gegensazu zu einer dünnen?

In welchen Paragraphen finden sich die von dir genannten Gesetzesverstöße?

Hallo Wenn mein Nachbar Feuer macht in seinem garten(Reihenhaus) und Gartenschlauch, alte Klamotten, normalen müll etc verbrennt kann ich dann die Polizei rufen? [JA] Würde ich Geld bekommen da das schon ziemliche Geruchsbelästigung ist?? [NEIN, warum auch?] Und was würde für eine Straftat vorliegen nach welchen Gesetzen (mit Paragraphen bitte) [Vermute mal: §326 - Unerlaubter Umgang mit Abfällen] und dürfte ich ihn in seinem Garten dann filmen( der hat an der Grenze ne Hecke aber man kann vom Balkon rüber sehn) [NEIN - weil das seine Privatsphäre verletzten würde, du dich also direkt selber strafbar machst]??

trololo21 
Fragesteller
 23.04.2015, 16:08

Welches Gesetz :D

Markie84  23.04.2015, 16:09
@trololo21

StGB - Google hätte es aber auch gewusst.

Klar darfst du dann die Polizei rufen, denn illegale Müllverbrennung (also nicht nur Holz ) und Geruchsbelästigung sind klare Gründe! Deinen Nachbarn Filmen darfst du aber (solange er nicht auf deinem Grundstück ist) nicht. Denn würdest du ihn auf seinen Grundstück ohne Genehmigung Filmen dann wäre das von dir illegal und dürfte sowieso nicht als Beweismaterial durchgehen.

die Polizei nicht aber das Ordnungsamt. anderseits wenn du schon auf einen Schadensersatz schielst, wird dein unterfangen nach hinten losgehen, da man wohl annimmt das du diese Anzeige ohne Aussicht auf GELD nie erstatten würdest?

Du kannst nur die Polizei rufen. die Prüfen dann das Feuer deines Nachbarn. Filmen darfst du nicht. es sei denn du stehst dazu auf öffentlichem Gelände min 2,5m vom Fremdgrundstück entfernt und Filmst aus körper-üblicher Höhe.

Schadensersatzansprüche hast du keine. Deinem Nachbarn wird aber wegen Umweltverschmutzung ein Bussgeld auferlegt.