Nach Wiedereingliederung - arbeiten - Urlaub oder Wiedereingliederung - Urlaub - arbeiten?

3 Antworten

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Die Wiedereingliederung dient unter anderem der Arbeitserprobung.

In der Zeit der Wiedereingliederung selbst ist der der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig.

Ob die Wiedereingliederung erfolgreich war kann nur festgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer wieder normal arbeitet.

Würde direkt nach der Wiedereingliederung Urlaub genommen, wäre die Arbeitserprobung sinnlos.wird.

Deshalb kann Urlaub oder Gleitzeit erst nach zwei Wochen erfolgreich durchgeführter Arbeit genehmigt werden.

Hier eine sehr gute Seite zum Thema.

http://sozialpolitik.verdi.de/teilhabepolitiksbv/praeventionbem/data/70438pdfstufenweisewe.pdf

Peter Kleinsorge

Wimama 
Fragesteller
 25.05.2010, 08:22

Der Link war sehr hilfreich danke. Erkenne leider noch nicht den richtigen Weg Zitat: Würde direkt nach der Wiedereingliederung Urlaub genommen, wäre die Arbeitserprobung sinnlos.

Der Arbeitsversuch dauert mit Steigerung 3 Wochen,gleichzeitig wird das Irena-Programm gemacht und nach Ende des Arbeitsversuch auch weiter durchgeführt. Warum soll dann der Arbeitsversuch sinnlos sein? Das Problem was ich habe ist,wenn ich am 31.05.2010 voll arbeitsfähig bin,so ist es auch geplant, 1 Tag arbeite, dann verfällt mein Jahresurlaub 09, den ich bis zum 31.05.2010 angetreten haben muß.So die Argumentation meines Arbeitgeber

Kleinsorge  25.05.2010, 09:11
@Wimama

Nein, der Jahresurlaub 2009 verfällt nicht, wenn Sie diesen entweder

  1. aus betrieblichen Gründen oder

  2. wegen Krankheit

nicht nehmen konnten. Der Arbeitgeber muss Ihnen ermöglichen den Urlaub zu nehmen.

Ich bleibe dabei, der Erfolg der Wiedereingliederung lässt sich nicht nach einem Tag normaler Arbeit feststellen, das habe ich in meiner Praxis als Betriebsrat und auch schon am eigenen Leib erlebt.

Peter Kleinsorge

Wimama 
Fragesteller
 25.05.2010, 13:09
@Kleinsorge

Sorry das ich so spät antworte. Sicherlich kommt es auf die Erkrankung und den Beruf an wie schnell man wieder vollarbeitsfähig ist.Wenn der Arzt entscheidet arbeitsfähig,dann sollte es meiner Meinung nach vom ersten Tag gelten. Meine Grundfrage ist für mich immer noch nicht geklärt: Muß ich arbeiten, dann Urlaub oder kann ich ohne zu arbeiten sofort meinen Jahresurlaub antreten ? Bin weiter auf der Suche nach einer passenden Antwort und hoffe diese irgendwo zu bekommen.

Die Frage hätte vor der Widereingliederung geklärt werden müssen. Als Arbeitgeber hätte ich dann einer Widereingliederung, die den Zweck verfehlt (siehe Ausführungen von Kleinsorge) nicht zugestimmt, wenn du auf deinen Urlaub direkt im Anschluss bestehst. Nun gehe ich davon aus, dass der im November 2009 genehmigte Urlaub bisher nicht vom Arbeitgeber widerrufen worden ist. Wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, wird es nicht einfach sein, dir den Urlaub direkt im Anschluss an die Wiedereingliederung zu verwehren.

Wimama 
Fragesteller
 28.05.2010, 10:22

Danke für die Antwort. Leider habe ich bisher keine gesetzliche Ausführung über so einen Sachverhalt gefunden. Die Wiedereingliederung wird zeitlich vom AG,AN,Arzt und Krankenkasse festgelegt.Ziel ist es die volle Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.Wenn der AN signalisiert ich bin wieder fit, könnte die Wiedereingliederung abgebrochen werden und der AN zählt als voll arbeitsfähig.Daher verstehe ich nicht, warum am Ende, man ist ja voll arbeitsfähig, ein Urlaub nicht angetreten werden kannn, sondern erst eine Woche oder 14 Tage gearbeitet werden muß um einen Urlaub anzutreten ?? Für weitere Antworten bedanke ich mich im voraus

fairfried  28.05.2010, 18:44
@Wimama

Der Sinn der stufenweisen Wiedereingliederung ist, den erheblichen Unterschied zwischen monatelanger Nicht-Beschäftigung und der Arbeit in Vollzeit erträglicher zu gestalten. Wenn dabei die letzte Stufe, also die Vollzeittätigkeit nicht erreicht wird, weil dann Urlaub (= Nicht-Beschäftigung) folgt, macht die ganze Aktion aus meiner Sicht keinen Sinn. Theoretisch müsste nach dem Urlaub erneut eine Wiedereingliederung durchgeführt werden (von 0 auf 100 in mehreren Stufen). Daher sollte der Urlaub nicht gestrichen werden, aber zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Ein Tag oder eine Woche voll zu arbeiten, finde ich auch nicht zielführend. Wichtig für dich: Der Urlaub verfällt nicht! Gesetzlich ist dieser Sachverhalt nicht geregelt, da normalerweise Wiedereingliederungen, die mit Urlaub enden garnicht von der Krankenkasse oder dem Arbeitgebern akzeptiert werden. Ist die Eingliederung abgeschlossen und ein Arbeitnehmer stellt einen Urlaubsantrag, wird dieser i.d.R. ebenfalls abgelehnt. Bei dir ist die Besonderheit, dass der Urlaub schon im Vorfeld genehmigt wurde. Normalerweise bespricht man bei Rückkehr an den Arbeitsplatz, ob der Urlaub in diesem Fall überhaupt noch Sinn macht. Ich schätze, das wurde in deinem Fall versäumt.

Wimama 
Fragesteller
 29.05.2010, 15:17
@fairfried

Die Besonderheit an diesem Fall ist,das sich alles so lange hinaus gezögert hat, weil der Rentenbund erst eine Reha abgelehnt hat,,dem Widerspruch stattgegeben wurde,3 Wochen Reha genehmigt und dann eine Woche in der Reha verlängert wurde.Sicherlich wurde auch im Vorfeld schon mit dem AG gesprochen,nur es gab keine genaue Auskunft von Ihm, da es gesetzlich nirgendwo geregelt ist.Das Verhalten vom med.Dienst beim Rentenbund war unverständlich

Meistens ist es so, dass Du erst wieder einen Tag arbeiten musst. Kommt aber auch manchmal auf die Kulanz des Arbeitgebers an.

Wimama 
Fragesteller
 25.05.2010, 07:44

Wo steht es geschrieben das ich einen Tag arbeiten muss ? Der Arbeitgeber meines Lebensgefährten erklärte vor Jahren ,das mindestens eine Woche gearbeitet werden muß,ehe jemand in Jahresurlaub gehen kann.

angie760  25.05.2010, 19:43
@Wimama

Ja, vor Jahren. Es ändert sich auch vieles.

Wimama 
Fragesteller
 28.05.2010, 16:05
@angie760

Leider war diese Antwort nicht hilfreich! Mir ist bekannt das sich vieles ändert,nur wo ist gesetzlich geregelt,das man arbeiten muß und nicht sofort den Urlaub nehmen kann ? Meiner Meinung ist hier eine Lücke, wo der AG sebst bestimmen kann ob der AN Urlaub nimmt oder arbeiten muß.In Antworten die ich auf meine Frage bekommen habe, lese ich: der Urlaub kann sofort genommen werden, ein Tag muß gearbeitet werden dann kann der Ur...... , 7 Tage muß gearbeitet werden ,dann kann der Ur..... 14Tage muß gerbeitet werden, dann kann der Ur.. usw. Da ich bisher so unklare Aussagen bekommen habe,bin ich mir nicht sicher wie man sich in so einem Fall verhalten muß. Für hilfreiche Antworten schon mal danke im voraus