Nach Reha Arbeitsversuch von wem bekomme ich Geld?
Nach einer Reha Ende 03.05.2010, arbeitsunfähig entlassen, habe ich mit meinem Hausarzt die Wiedereingliederung beantragt. Der Arbeitsversuch begann am 10.05. und soll nach Plan am 28.05.2010 enden. 1.Frage: Wer zahlt für die Zeit, die Krankenkasse oder der Rentenversicherer? 2.Frage: Kann ich nach Beendigung meines Arbeitsversuches sofort meinen Restjahresurlaub aus dem Jahre 2009 antreten,der sonst am 31.05.2010 laut Aussage meiner Personalabteilung verfällt oder muß ich einen Arbeitstag voll gearbeitet haben ?
2 Antworten
Der 28.05 ist ein Freitag, Du hast die Möglichkeit nicht vor dem 31.05. noch einen vollen Tag zu arbeiten.
Bei einer Wiedereingliederung zahlt m.W. die Krankenkasse.
Erstmal Danke für die schnellen Antworten. Auch ich vertrete die Meinung -da ich noch krank bin - müßte die KK bezahlen.Laut Info meiner KK soll es seit einem Jahr ein Gesetz geben,das der Rentenbund die Kosten übernehmen soll. Da der 31.05. ein Montag ist stelle ich mir die Frage ob es ratsam ist,den Arbeitsversuch am 27.05. zu beenden und am 28.05. voll zuarbeiten,oder kann mir jemand genauere Hinweise geben, wie die Rechtslage ist ?
Meines Wissens darf der Urlaub in diesem Fall nicht verfallen, noch einmal mit der Perso-abt. sprechen. Hast ja gar keine Möglichkeit den Urlaub vor dem "Verfall"-datum zu nehmen, Wiedereingliederung zahlt die KK