Muss ich nach längerer Krankheit eine Wiedereingliederung machen ,Oder kann mich der Arzt auch direkt wieder gesund schreiben ?
Ich bin im Mai operiert worden und im Juni noch einmal . Dann war ich bis Ende Oktober krank geschrieben . Und im November bin ich dann 5 Wochen in der Reha gewesen . Aus der Reha bin ich arbeitsunfähig entlassen worden , Ab Februar wollte ich mit einer Wiedereingliederung beginnen , aber der Arbeitgeber bestand erst auf einer Untersuchung vom Betriebsarzt . Der wiederum ist der Meinung mein Arbeitsplatz müsste erst umgebaut werden das ich dort wieder arbeiten kann und mein Chef sagt er hätte im Moment keinen anderen Platz an dem ich arbeiten könnte . Ich weiß aber das das nicht stimmt , da ich schon vorher immer wieder an anderen Plätzen gearbeitet habe und ich auch von Kollegen weiß das dort immer wieder andere Kollegen eingesetzt werden , weil ständig Mitarbeiter durch Urlaub oder krank fehlen . Jetzt meine Frage : Kann mein Arzt mich nicht einfach wieder gesund schreiben ? Muss ich erst eine Wiedereingliederung machen ?
2 Antworten
Die Expertenantort war schon gut. Die Frage ist auch, was soll laut Betriebsarzt verändert werden? Oder reicht eine stundenweises aufbauen der täglichen Arbeitszeit. die Steigerung kannst du mit dem Arbeitgeber regeln. Ich würde erstmal langsam anfangen und schauen, wie der Körper reagiert. Geht es dir gut und du fühlst dich leistungsfähiger als momentan notwendig, kannst du die Stundenzahl steigern.
Von Kollegen kenne ich die Steigerung von 2 auf 4 auf 6 auf 8 Stunden,jeweils nach ca. 2 Wochen. Das kann aber auch länger dauern! Hab Geduld mit dir, wenn du so lange nicht gearbeitet hast. Dein Eifer in allen Ehren, aber es geht um deine Gesundheit! Lasst dich nicht vom Chef zu mehr Stunden zwingen, wenn es dir damit noch nicht gut geht. Sollte aber auch von dir nicht ausgenutzt werden!
Arbeit soll belohnt werden, aber der Lohn muss auch erarbeitet werden!
Du musst keine Wiedereingliederung machen.
Eine Wiedereingliederung geschieht i.d.R. nach dem "Hamburger Modell". Man fängt mit wenigen Stunden täglich an und diese steigern sich nach und nach bis der AN die volle Arbeitszeit bewältigen kann.
Ein AN muss einer Wiedereingliederung nicht zustimmen, auch der AG kann diese ablehnen Es gibt AG die einen AN entweder "gesund" oder gar nicht im Betrieb haben wollen.
Ich persönlich halte die Wiedereingliederung für eine tolle Sache die für alle Seiten Vorteile bringt.
Der AN muss nicht von "Null auf Hundert" nach langer Krankheit Leistung bringen, der AG hat keine Kosten da der AN während der Wiedereingliederung Geld von der Krankenkasse bekommt und man kann den Wiedereinstieg in den Job dem Gesundheitszustand anpassen.
Gibt es keinen Betriebsrat an den Du Dich wegen des Arbeitsplatzes wenden kannst? Bist Du schwerbehindert? Wenn ja, unterhalte Dich mal mit jemandem vom Integrationsamt.
Daher habe ich auch im ersten Satz geschrieben, dass der AN keine Wiedereingliederung machen muss.
Der Rest war mehr oder weniger meine persönliche Meinung und Erfahrungen.
Na klar, meine Ergänzung war auch in erster Linie zur Klarstellung an den Fragesteller gerichtet.
Dass ich bitte nicht falsch verstanden werde: Auch ich halte die stufenweise Wiedereingliederung (nach Unfall oder längerer Krankheit) grundsätzlich für eine hervorragende Sache - wenn das gegenseitige Vertrauen da ist, dass (bei allem redlichen Bemühen aller Beteiligten) die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird.
In dem hier beschriebenen Fall scheint es jedoch anders zu sein...
Alles soweit richtig und (für den Normalfall) sehr gut dargestellt :)
Aber hier scheint mir ein wichtiger Faktor zu sein, dass der Betriebsarzt die Forderung nach einem Umbau des Arbeitsplatzes gestellt hat - hier liegt der "Hase im Pfeffer"!
Zu genau diesen Umbau kann man dem Arbeitgeber m.E. nicht zwingen, auch muss er keinen leidensgerechten neuen Arbeitsplatz schaffen.
Fazit: Vor diesem Hintergrund könnte ich es verstehen, dass der Arbeitgeber auf einer Gesundschreibung des Arbeitnehmers besteht, und sich ggf. auch einer Wiedereingliederung entgegenstellt.