Azubi, genehmigten Urlaub streichen?

5 Antworten

Ich würde Dir auch das Forum 123recht.net (kostenlos, Registrierung erforderlich) mit Deiner Fragestellung empfehlen da dort die Wahrscheinlichkeit eine rechtlich verbindliche Antwort zu bekommen höher ist.

Wenn Dein Urlaub für diesen Freitag genehmigt worden ist, kann der Urlaub durch Deinen Ausbildungsbetrieb nicht mehr widerrufen werden. Die Ausnahmen dafür sind sehr theoretisch (wenn ohne Dich ernsthafte Gefahr droht und es keinen anderen Ausweg gibt) und müssten von Deinem Arbeitgeber nachgewiesen werden - als Azubildende trifft dies allerdings ohnehin nicht zu. Das ein Kollege nun auch nicht da ist, dafür kannst Du nichts. Es handelt sich hier um das unternehmerische Risiko Deines Ausbildungsbetriebes.

Siehe bspw. Urteil des LAG Hamm inNZA-RR 2003, 347.

Die Streichung ist nur möglich, wenn Du dem zustimmst. In dem Fall ist Dein Arbeitgeber verpflichtet Dir auf Dein Verlangen (lasse Dir das vorher unbedingt schriftlich geben) Schadenersatz und die Erstattung aller Kosten zu ersetzen. 

Es kann auch Sinn machen den Betriebsrat (falls es einen gibt) oder die Gewerkschaft (falls Mitglied) anzusprechen.

Was die Arbeit an Samstagen betrifft kommt es darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht (ggf. kann auch eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag hier zum tragen kommen). Solange in Deinem Arbeitsvertrag in etwa steht: "Es wird eine 40-Stunden-Woche vereinbart. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung von montags bis freitags zu erbringen," musst Du Samstag nicht arbeiten. Es könnten allerdings Überstunden angeordnet werden (auch am Samstag), wenn das in Deinem Arbeitsvertrag zulässig vereinbart worden ist.

Natürlich darfst Du als Auszubildende auch mal unbeaufsichtigt im Betrieb arbeiten, Du bist ja kein Kleinkind mehr, wichtig ist, dass es einen Ansprechpartner für Dich gibt, den Du erreichen kannst.

Danke erstmal!

Einen Betriebsrat o.ä. gibt es nicht. Hier sind nur mein Chef, ein Geselle und ich.

An sich stört es mich nicht mal auch samstags zu kommen. Allerdings habe ich keinen Ausgleich der Überstunden in Form von Freizeit oder Geld. 

Und wenn ich diese beiden Tage alleine bin, meine ich ganz alleine, nicht einfach nur kurz unbeaufsichtigt. Mein Chef und der Geselle sind dann beide Tage komplett weg und auf Fortbildung.

Heißt, ich schließe auf und ab, muss die Kunden bedienen, Schrauben, Telefon, Probefahrten (in denen die Halle dann ja unbeaufsichtigt wäre?) Usw. Und eigentlich muss doch ein Meister meine Arbeit kontrollieren und abnehmen.

Wenn ich mich zum Beispiel verletzen würde wäre niemand hier.

@Eselinchen

Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag nicht, aber selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf Überstundenausgleich und zwar üblicherweise in Freizeit.

Ich würde Dir wie gesagt das andere Forum in Bezug auf diese Fragestellung (Unterforum Arbeitsrecht) empfehlen da dort Experten Antworten von Jura-Studenten, Personalleitern und Rechtsanwälten zu erwarten sind.

Außerdem bekommst Du kostenlosen (und juristisch verbindlichen) Rat beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Thema Arbeitsrecht, Telefon 030 221 911 004, http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html). Weitere Details (Video) dazu auf http://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Buergertelefon/buergertelefon-arbeitsrecht.html;jsessionid=E55ECF564A25218FD4FE86D378ED285B . Rufe dort umgehend an.

Wenn Dein Urlaubstag nachweislich genehmigt war, kann Dein AG Dir diesen nicht streichen wenn der Betrieb sonst, solltest Du nicht anwesend sein, nicht gerade in Existenznot geraten würde.

"Dringende betriebliche Belange" die eine Streichung des Urlaubs begründen würden gibt es nicht so oft und ich bezweifle dass Dein Chef nachweisen kann dass das "Gedeih und Verderb" eines Betriebs an einer "Azubine" hängt.

Wenn Du einen dringenden Termin hast und Dein Urlaub genehmigt war, musst Du nicht arbeiten. Außerdem ist das sowieso viel zu kurzfristig.

Arbeitseinsätze müssen mindestens vier Tage im Voraus bekannt gemacht werden (§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz) und einmal genehmigt frei kann (bis auf eben wenige Ausnahmen) einseitig nicht geändert werden.

Hier noch zur Info:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html

Schriftlich macht mein Chef hier leider so gut wie garnichts, weder urlaubsanträge nich Lohnabrechnung oder sonstiges...

Ich weiß nicht, ob es als existensnot zählt, wenn ich weg bin. Immerhin bin ich neben meinem Chef und einem Gesellen die einzige Mitarbeiterin und der Geselle ist halt auf Fortbildung dann... Also wenn ich nicht kommen würde, wäre mein Chef allein. Das sagt er ist nicht möglich.

Auf der anderen Seite soll ich als azubine zwei Tage lang (einer davon eigentlich Ein freier Tag) auch ganz alleine hier den Laden schmeißen.

Danke, das mit den 4 Tagen im voraus wusste ich nicht :)

@Eselinchen

Also wenn ich nicht kommen würde, wäre mein Chef allein. Das sagt er ist nicht möglich.

Auf der anderen Seite soll ich als azubine zwei Tage lang (einer davon eigentlich Ein freier Tag) auch ganz alleine hier den Laden schmeißen.

Das solltest Du Deinem Chef genau so sagen.

Zur Arbeitszeit/Überstunden/Ausgleich hier noch mal was:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

Nunja - wenn du das schriftlich hast, dann bist du eigentlich auf der sicheren Seite. Allerdings verärgert man eben - gerade in so "meist windigen" Betrieben seinen Chef ganz schön, wenn man auf sein Recht beharrt. Aber einfach mit ihm reden und ihm eben klar machen, dass der Termin unumstößlich ist - den Grund musst du ihm nicht nennen, da es wohl bei dir nicht um Leben und Tod geht - es geht aber den Chef nix an, das ist Privatsache.

Die größte Not wäre eben, krank zu machen, aber das ist immer eine heikle Sache.

40 Stunden können vorkommen, da man bei euch oft nach Aufträgen handeln muss, dennoch muss dies für einen Azubi mir Freizeit ausgeglichen werden, aber wer nimmt das in der heutigen Berufswelt noch genau, außer die Beamten oder Bürokraten? :D

Nein, einen Krankenschein würde ich nicht nehmen. Wie sieht das denn aus, da ist ja Ärger vorprogrammiert :D

40 Stunden mache ich seit 3 Jahren jede Woche + Überstunden und samstags Arbeit, obwohl in meinem Vertrag 38 Stunden stehen. Einen Ausgleich ob in Freizeit oder Geld habe ich noch nie bekommen.

@Eselinchen

Könntest Du die Mehrarbeit im Zweifel nachweisen? Falls ja, hast Du immer noch einen Anspruch darauf aus Ausgleich, denn verjährt ist dies noch nicht. Wie oben geschrieben, bespreche dies mal in dem Arbeitsrecht Forum und auch beim Bürgertelefon des BMAS.

Das was Dein Vorgesetzter macht, ist so wie Du es schilderst, nicht in Ordnung, denn er scheint Dich als günstige Arbeitskraft auszunutzen für seinen eigenen Gewinn.

Du musst Samstags nicht arbeiten dazu kannst du dich weigern :) 

Zu deinem Urlaib, der würde genehmigt also kannst du ihn nehmen dein Chef kann dich nur fragen ob du diesen Streichen kannst oder nicht.

Du kannst auch bei der IHK Hotline anrufen und nachfragen, das völlig anonym :)

Mfg Alicia32

Du musst Samstags nicht arbeiten dazu kannst du dich weigern :) 

Und das steht wo? Ich musste in meiner Ausbildung hin und wieder auch Samstags kommen, solange ein Ausgleich besteht (bei uns wurden die Stunden dann doppelt gezählt) ist das kein Problem.

@CaptnCaptn

Es wäre ja garkein Problem mal ab und zu samstags zu kommen, wenn wie gesagt ein Ausgleich da wäre. Den habe ich aber in 3 Jahren noch nie bekommen, weder für Samstage, noch für Überstunden o.ä.

@CaptnCaptn

Du hast eine 40 Stunden Woche.

Kein Arbeitgeber kann dich zu Überstunden zwingen, das entscheidest allein du.

Bei Auszubildenen ist es nochmals sondern geregelt wenn du Samstag arbeiten sollst müsstest du einen Tag auf der daraufolgende Woche frei bekommen 

Das ist gesetzlich vorgeschrieben 

@Alicia32

Kein Arbeitgeber kann dich zu Überstunden zwingen, das entscheidest allein du

Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist.

Bei Auszubildenen ist es nochmals sondern geregelt wenn du Samstag arbeiten sollst müsstest du einen Tag auf der daraufolgende Woche frei bekommen 

Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Und zwar einerseits hinsichtlich Samstagarbeit im Allgemeinen und andererseits Überstunden (wenn zulässigerweise vereinbart) die für einen Samstag angeordnet werden.

@Xipolis

Auszubildenen haben nur 40 Stunden Woche 

Wie gesagt wenn er Samstag arbeitet muss er daraufolgende Woche einen Tag frei bekommen 

@Alicia32

Volljährige Sie.

Und es kommt eher auf die Anzahl der Überstunden am Samstag an. Drei Stunden bedeuten nicht nächste Woche acht Stunden (= ein Tag) frei.

Wende dich am besten an deine Lehrer.

Ich habe nur dienstags Berufsschule und die nächsten beiden Wochen Lehrgang, da  bin ich nicht in der Schule, daher wird mir das leider nicht helfen..

Dann informieren dich über die IHK

@KemCey

Dort war ich schon wegen diverser anderer Vorfälle... Sie sagen die einzige Möglichkeit wäre den Betrieb zu wechseln, wovon sie aber so kurz vor der Abschlussprüfung auch abraten würden.

@Eselinchen

Würde ich Dir auch nicht empfehlen. Dokumentiere alles so genau wie möglich in schriftlicher oder textlicher Form (auch Whatsup Nachrichten alles sichern), damit Du spätestens nach dem Abschluss etwas in der Hand hast, falls Du noch Ansprüche geltend machen willst. 

Für die Zukunft lege Dir eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht zu.

Klingt als müsstest du mal ernsthaft mit dem Ausbilder sprechen oder einfach noch paar Monate die Zähne zusammen beißen.