Nach welchem Gehalt richtet sich die Höhe des 13. Gehalts?

7 Antworten

Erst einmal Glückwunsch, dass Du in einer Firma arbeitest, die eine 13. Gehalt zahlt. Zweitens, wird das 13. Gehalt immer nach dem 11. Gehalt berechnet, wenn überhaupt oder es wird ein Einkommensjahresdurchschnitt genommen und danach berechnet. Drittens ist Dein 13. Gehalt abhängig von Deinem Einkommen im November. Vielleicht ist es ja ganz gut, dass Du noch nicht so viel hattest, da sich die Steuern dann minimieren, denn es kann sein, dass Du berechnet nach dem Lohn von Dezember nicht mehr viel mehr ergibt als Du nun bekommst, wegen der Steuerabzüge. Lass es so wie es ist und freue Dich über Dein 13. Gehalt.

DerHans  25.11.2010, 18:00

Das ist ja eine tolle Logik: Gut das du weniger bekommst, dann brauchst du auch weniger Steuern zahlen?????

Ich kenne es so, dass man den Durchschnitt der 12 vorangegangenen Monate nimmt...nur nach einem Monat mit dem höheren Gehalt gehe ich aber davon aus, dass du nicht darauf pochen kannst, von diesem Ausgehend berechnet dein 13tes zu bekommen.

Sei doch bitte zufrieden - im nächsten Jahr wird es mehr und zudem: die meisten (ich auch) bekommen sowas gar nicht!!

DerHans  25.11.2010, 18:02

Wenn es sowieso schon pro rata temporis gezahlt wird, macht der eine Monat mit höherem Gehalt ja wohl auch nicht die Welt. So riesig wird die Gehaltserhöhung ja auch nicht gewesen sein, dass dadurch der Durchschnitt prägnant abweicht.

Sei froh, es soll Leute geben die kriegen gar kein 13. Monatsgehalt. Das ist nur ein Bonus vom Arbeitgeber.

Wenn das in deinem Arbeitsvertrag so festgehalten ist. Dann ist das korrekt. Du kannst froh sein überhaupt, eine Jahressonderzahlung zu bekommen, und dass du die Probezeit überstanden hast.

Es ist schon toll,dass du überhaupt ein 13. Gehalt bekommen hast,es ist lange nicht überall üblich.

Und wenn das Gehalt am 1.Oktober als Berechnungsgrundlage genommen wird,wirst du das akzeptieren müssen.

Wenn vorhanden,kannst du dich auch bei eurem Betriebsrat erkundigen,bzw. in den anwendbaren Tarifvertrag schauen,sofern eine Tarifbindung besteht.

Wenn weder eine Betriebsvereinbarung noch ein Tarifvertrag besteht,handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die einzelvertraglich geregelt ist.

Eine gesetzliche Regelung in Bezug auf Sonderzahlungen gibt es jedenfalls nicht.