Bekomme ich Urlaubsgeld oder nicht?
Hallo.
ich bin am 12.04 in einen neuen Job eingestiegen, der bis 31.10 befristet ist. In meinem Vertrag steht, dass berechnet auf das Gehalt der letzten 3 Monate ein Urlaubsgeld in Höhe eines halben Lohnes gezahlt wird.
in der betriebsvereinbarung steht so wörtlich: „Arbeitnehmer die innerhalb befristeter Arbeitsverhältnisse eine Zugehörigkeit von 12 Monaten erreicht haben, bekommen anteilig Urlaubsgeld im 12 Beschäftigungsmonat ausgezahlt.“
widerum steht aber auch dort: Beschäftigte, die unterhalb eines Jahres eintreten, erhalten das Urlaubsgeld anteilig der vollen Beschäftigungsmonate. Diese Klausel steht aber bei unbefristeten Verträgen.
sehe ich das somit richtig, dass ich kein Urlaubsgeld erhalte, obwohl es in meinem Vertrag steht?
danke und Grüße
4 Antworten
so wie ich es lese, bekommst kein Urlaubsgeld, dein Vertrag ist kürzer als 12 Monate.
die Betriebsvereinbarung steht über deinem Arbeitsvertrag
die Betriebsvereinbarung steht über deinem Arbeitsvertrag
Das ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, dass eine günstigere arbeitsvertragliche Regelung nicht anzuwenden wäre!
Deine Antwort, dass kein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen würde, ist falsch.
sehe ich das somit richtig, dass ich kein Urlaubsgeld erhalte, obwohl es in meinem Vertrag steht?
Nein, das siehst Du (zu Deinem Vorteil) nicht richtig.
Wenn im Arbeitsvertrag für Dein für die Zeit vom 12.04. bis 31.10. befristeten Arbeitsverhältnis ein (anteiliger) Anspruch auf Urlaubsgeld vereinbart wurde, dann ist dieser Anspruch bindend für den Arbeitgeber.
Er wird nicht dadurch unwirksam, dass eine Betriebsvereinbarung allgemein kein Urlaubsgeld vorsieht für befristete Arbeitsverhältnisse von weniger als 12 Monaten, denn die arbeitsvertragliche Vereinbarung günstigerer Regelungen als nach der Betriebsvereinbarung ist nicht ausgeschlossen.
Demnach bekommst du KEIN Urlaubsgeld. Es sei denn, dein Vertrag wird in unbefristet umgewandelt.
Da er den 12. Beschäftigungsmonat gar nicht erreicht, wird auch kein Urlaubsgeldanspruch fällig.
Das ist hier falsch! Hast Du nicht gelesen (oder nicht verstanden), was ich geschrieben habe?
In seinem Arbeitsvertrag für das vom 12.04. bis 31.10. befristete Arbeitsverhältnis wurde ein (anteiliger) Anspruch auf Urlaubsgeld vereinbart!
Siehe meine eigene Antwort dazu!
In dem Fall müsste eigentlich das sogenannte "Günstigkeitsprinzip" zur Anwendung kommen.
Das bedeutet, die für den Arbeitnehmer vorteilhafter Regelung.
In deinem Fall also der Arbeitsvertrag.
So ist es: Es gilt die günstigere Regelung aus dem Arbeitsvertrag.
Das ist falsch!
Arbeitsvertraglich ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld vereinbart.
Dieser Anspruch wird durch die ungünstigere Regelung nach der Betriebsvereinbarung nicht "ausgehebelt".