Bekomme ich Urlaubsgeld oder nicht?

4 Antworten

so wie ich es lese, bekommst kein Urlaubsgeld, dein Vertrag ist kürzer als 12 Monate.

die Betriebsvereinbarung steht über deinem Arbeitsvertrag

Familiengerd  24.06.2021, 13:19
die Betriebsvereinbarung steht über deinem Arbeitsvertrag

Das ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, dass eine günstigere arbeitsvertragliche Regelung nicht anzuwenden wäre!

Deine Antwort, dass kein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen würde, ist falsch.

sehe ich das somit richtig, dass ich kein Urlaubsgeld erhalte, obwohl es in meinem Vertrag steht?

Nein, das siehst Du (zu Deinem Vorteil) nicht richtig.

Wenn im Arbeitsvertrag für Dein für die Zeit vom 12.04. bis 31.10. befristeten Arbeitsverhältnis ein (anteiliger) Anspruch auf Urlaubsgeld vereinbart wurde, dann ist dieser Anspruch bindend für den Arbeitgeber.

Er wird nicht dadurch unwirksam, dass eine Betriebsvereinbarung allgemein kein Urlaubsgeld vorsieht für befristete Arbeitsverhältnisse von weniger als 12 Monaten, denn die arbeitsvertragliche Vereinbarung günstigerer Regelungen als nach der Betriebsvereinbarung ist nicht ausgeschlossen.

Demnach bekommst du KEIN Urlaubsgeld. Es sei denn, dein Vertrag wird in unbefristet umgewandelt.

Familiengerd  24.06.2021, 13:20

Das ist falsch!

Arbeitsvertraglich ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld vereinbart.

Dieser Anspruch wird durch die ungünstigere Regelung nach der Betriebsvereinbarung nicht "ausgehebelt".

DerHans  24.06.2021, 13:22
@Familiengerd

Da er den 12. Beschäftigungsmonat gar nicht erreicht, wird auch kein Urlaubsgeldanspruch fällig.

Familiengerd  24.06.2021, 13:28
@DerHans

Das ist hier falsch! Hast Du nicht gelesen (oder nicht verstanden), was ich geschrieben habe?

In seinem Arbeitsvertrag für das vom 12.04. bis 31.10. befristete Arbeitsverhältnis wurde ein (anteiliger) Anspruch auf Urlaubsgeld vereinbart!

Siehe meine eigene Antwort dazu!

In dem Fall müsste eigentlich das sogenannte "Günstigkeitsprinzip" zur Anwendung kommen.

Das bedeutet, die für den Arbeitnehmer vorteilhafter Regelung.

In deinem Fall also der Arbeitsvertrag.

Familiengerd  24.06.2021, 13:16

So ist es: Es gilt die günstigere Regelung aus dem Arbeitsvertrag.