Kein Gehalt nach Kündigung?

7 Antworten

Für die anteilige Arbeitszeit im August steht dir Gehalt zu.

karinam81 
Fragesteller
 31.08.2013, 16:49

ich habe ja fristgerecht zum 15,09. gekündigt (kündigung wird montag schriftlich eingehen, chef weiß aber schon bescheid). steht mir dann nicht ein volles gehalt zu ? obwohl ich nach drei wochen krankgeschrieben bin ? oder in der probezeit dann doch nur anteilig ?

krustyderklown  31.08.2013, 16:58
@karinam81

Das mit der Krankschreibung macht es etwas kompliziert. Möglicherweise musst du dich an deine Krankenkasse wenden und Krankengeld beantragen.

Familiengerd  31.08.2013, 22:47
@karinam81

Wenn du Kündigung sicher am Montag, den 02.09., den Arbeitgeber erreicht, beginnt die Frist am folgenden Tag, Dienstag, den 03.09.

Damit hast Du nicht fristgerecht gekündigt, weil an der vorgeschriebenen 14-tägigen Kündigungsfrsit 1 Tag fehlt: vom 03.09. bis zum 15.09. sind es nur 13 Tage!!!

Da hattest Du mit der Krankschreibung - offensichtlich warst Du ja nicht krank - einen ganz miesen Trick exerziert.

Unabhängig einmal davon muss der AG Dir zwar für die drei Wochen ein Gehalt zahlen, aber wenn Du schon gekündigt hattest, kann das schon mal etwas länger dauern, weil es ja keine "normale", sondern eine Endabrechnung geben müsste.

Und für die Zeit der Krankschreibung bekämst Du wegen der Kürze des Arbeitsverhältnisses keine Lohnfortzahlung.

Wenn du mir eine Kündigung und gleich darauf eine AU auf den Tisch legen würdest, bekämst du von mir dein Gehalt auch erst, nachdem du mich verklagt hättest. Da würde ich mir dann einen Spass draus machen. Das zieht normalerweise postwendend eine fristlose Kündigung nach sich.

Familiengerd  31.08.2013, 22:42

Dann ist es ja gut, dass Du nicht Arbeitgeber bist - wenn Du so auf eine Krankmeldung reagierst, ohne die Hintergründe zu kennen.

Eine AU nach einer Kündigung muss schließlich nicht grundsätzlich "konstruiert" sein - einmal abgesehen davon, dass der Arbeitgeber in diesem Fall möglicherweise keine oder nur für ganz kurze Zeit Lohnfortzahlung zu leisten hat.

DerHans  01.09.2013, 12:13
@Familiengerd

Ich habe nur gemeint,

dass er sich nicht wundern muss

Es gibt genug Arbeitgeber, die das genau so sehen.

Für die Krankschreibung gibts Geld von der Krankenkasse.

Lassen wir einmal den "moralischen" Aspekt (in Deinem Fall hört sich die Krankschreibung nach der Kündigung schon sehr "konstruiert" oder "fingiert" an) außen vor:

Du hast Anspruch auf anteilige Bezahlung entsprechend der Zeit, die Du tatsächlich gearbeitet hast oder - falls die Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfüllt ist - auf die volle Bezahlung für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Du hast nicht mitgeteilt, seit wann Du krankgeschreiben bist; sollte das Beschäftigungsverhältnis bis zur Krankschreibung kürzer als 4 Wochen bestanden haben, hast Du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist habe ich in einem Kommentar unten etwas geschrieben. Sollte es sich um die gesetzliche Kündigungsfrist handeln (Kündigung zu einem beliebigen Datum mit 14-tägiger Frist), ist das nicht weiter schlimm, weil die Kündigung dann eben zum 16.09. wirksam wird statt zum 15.09.