Weniger Gehalt bei Urlaub?

8 Antworten

Nun meine Frage: Darf mein Arbeitgeber das?

Schlicht und einfach: Nein ...

..., wenn es sich um Prämien handelt, die in Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung gezahlt werden - also keine einmaligen Prämien oder solche, die von der Arbeitsleistung unabhängig ist.

Das Urlaubsentgelt errechnet sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen/3 Monate vor dem Urlaub.

Dabei sind 2 Faktoren zu berücksichtigen: der Geldfaktor und der Zeitfaktor.

Der Geldfaktor bezieht sich auf den bereits genannten 13-Wochen-Zeitraum, der Zeitfaktor berücksichtigt den durch den einzelnen Urlaubstag ausgefallenen Arbeitstag mit der jeweiligen (ausgefallenen) Arbeitsleistung.

Wenn also Prämien in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlt wurden - und/oder wenn sie auch gezahlt würden, wenn keine Arbeitsleistung wegen des Urlaubs ausfallen würde -, dann müssen die Prämien bei der Berechnung des Urlaubsentgelts selbstverständlich mit eingerechnet werden.

Bei der Berücksichtigung des Zeitfaktors - also der Frage, was gearbeitet und gezahlt worden wäre, würde es keinen Urlaub geben - gilt das auch für Überstunden: sie sind also zu berücksichtigen, wenn sie geleistet würden, gäbe es keinen Urlaub.

Zuschläge fallen im Urlaub weg. Alles andere muss aber bezahlt werden, es dürfen keine Abzüge vorgenommen werden.

Welche Begründung wurde Euch denn genannt?

Bei Krankheit gibt es dann nur noch 10%?

Familiengerd  28.05.2017, 23:48

Zuschläge fallen im Urlaub weg.

Das ist so nicht richtig (siehe meine eigene Antwort).

Ihr werdet da gewaltig gelinkt bzw. man versucht es. :(

Für Lohnersatzzeiten, wo Urlaub und Krankheit zu gehört, habt ihr den ganz normalen Lohn/normales Gehalt zu bekommen. 

Tut euch zusammen und legt bei der Geschäftsleitung Beschwerde ein. Geben die nicht bei, ab zum Arbeitsgericht! Beratung dort ist kostenlos und ohne Termin, einfach hingehen. Macht es gemeinsam, dann fällt es nicht auf einzelne Mitarbeiter zurück, denn die Firma wird bestimmt gleich mit Kündigung drohen. 

Viel Erfolg!

Für Urlaubstage bekommst Du normales Gehalt, allerdings keine Sonderleistungen wie Zuschläge etc. 30% erscheinen mir aber zuwenig. Da stimmt was nicht.

Familiengerd  28.05.2017, 23:43

Die Antwort ist so nicht richtig (siehe meine eigene Antwort).

anja199003  28.05.2017, 23:44
@Familiengerd

OK, dann einfach geantwortet: Nein, Dein AG darf das nicht.

Das ist doch eine Frage für den Betriebsrat - dem muss die Geschäftsführung das explizit erklären.

Falls Ihr noch keinen habt, dann aber mit paar Kollegen zusammentun und schnell ab zu v.erdi und einen beantragen!

Meines Wissens nach errechnet sich Dein Urlaubsgehalt aus dem Durchschnitt der Vormonate für den gleichen Zeitraum.

Familiengerd  28.05.2017, 23:58

Meines Wissens nach errechnet sich Dein Urlaubsgehalt aus dem Durchschnitt der Vormonate für den gleichen Zeitraum.

Das ist richtig; es geht um den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen/3 Monate vor dem Urlaub - das ist der Geldfaktor.

Daneben ist aber auch der Zeitfaktor zu berücksichtigen: und der betrifft den Verdienst, den der Arbeitnehmer ohne den Urlaub in der entsprechenden Zeit erhalten hätte.