Zahle ich Steuern bei Werkstudentengehalt + Waisenrente?

1 Antwort

Nun weiß ich natürlich, dass es einen gewissen Freibetrag gibt - sowohl für Werkstudenten, wie auch für Renten.

Das ist schon falsch. Es gibt einen Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1, Nr. 1 EStG) auf diesen dürfen keine Steuern erhoben werden.

Das Einkommensteuergesetz kennt weder Rentner noch Studenten, es kennt nur Einkünfte bzw. Einkunftsarten und davon hättest du dann zwei Stück:

  • nichtselbständige Arbeit
  • sonstige (Renten)

Die Einkommen werden abzgl. der jeweiligen Werbungskosten addiert zur Summe der Einkünte. Deine Vorsorgeaufwendungen (KVdR bzw. -S, Rentenversicherung, private Haftpflicht, BUV, etc.) werden in Abzug gebracht und du hast dann ein zu versteuerndes Einkommen und ob Steuern anfallen hängt davon ab ob es größer oder kleiner dem Grundfreibetrag ist.

Da Renten keinem Quellensteuerabzug unterliegen, ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung für dich zwingend vorgeschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung