Supermarkt bestreitet Beschäftigung?
Hallo zusammen,
ich bin war bis Neujahr seit gut einem Jahr in einem Supermarkt auf Minijobbasis angestellt. Das dachte ich zumindest ... Denn im Dezember wurde mir dann mündlich mitgeteilt, dass ich mich ab nächstem Jahr nicht mehr blicken lassen soll. Nun habe ich beim Chef vorbei geschaut und gefragt, ob er eine Kündigung (schriftlich) für mich hat. Darauf, fragte er, warum. Und, ob ich denn einen Arbeitsvertrag habe, der das Arbeitsverhältnis beweist. Allerdings habe ich tatsächlich gar keine Original / Kopie von dem Vertrag, welcher von beiden Parteien unterschrieben ist. Denn diesen hat der Marktleiter nach seiner Unterzeichnung direkt einbehalten.
Das Gehalt haben wir auch immer nur Bar bekommen - nie aufs Konto. Somit bleibt mir nur noch eine monatlich erhaltene "Abrechnung der Bruto/Netto-Bezüge". Dort sind die Stunden sowie der Lohn verzeichnet und der Gesamtbetrag. Zusätzlich bsw eine Personalnummer etc. Außerdem ist bei der Rechnung der Stunden und der Gesamtsumme vorne als Bezeichnung "Geringf. Beschäftigung" aufgeführt.
Kann ich mit diesen Abrechnungen irgendetwas erreichen / beweisen oder hab ich Pech, da ich zu Beginn beim Vertrag gepennt habe?
Und darf mich ein Supermarkt regelmäßig über ein Jahr bezahlen für eine Arbeit, für die ich gar nicht angestellt bin?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich möchte dort zwar eh nicht mehr arbeiten, allerdings finde ich das vorgehen und Ausnutzen einfach nur frech und unglaublich.
"Da im Falle einer mündlichen Absprache der Nachweis über die Vertragsinhalte fehlt, haben Sie Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. So ist es im Nachweisgesetz (NachwG) niedergeschrieben.
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht mündlich geschlossen werden. Hier bedarf es zwingend der Schriftform.
Es sieht vor, dass der Arbeitgeber diese unterschriebene Niederschrift allerspätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beizubringen hat.Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Ansprüche im Rahmen einer Arbeitsgerichtsklage durchzusetzen.
Diese sollte erst nach Ablauf von sechs Monaten eingereicht werden, um von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu profitieren. Des Weiteren verfügen sie über ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich ihrer Arbeitsleistung." (Auszug: https://www.arbeitsvertrag.org/muendlicher-arbeitsvertrag/)
Da es laut dem Marktleiter ja keinen Arbeitsvertrag mit ihm bzw dem Markt habe, und ich ja dennoch *überraschung* dort gearbeitet habe und eben auch Abrechnungen bekommen habe, existiert nun also zumindest ein mündlicher Arbeitsvertrag - oder?! Da ich in dem Zeitraum (über ein ganzes Jahr) keine Niederschrift (wie oben geschildert) bekommen habe, könnte es sich demnach auch für mich lohnen, das zu melden, oder?!
9 Antworten
- Arbeitsverträge sind auch mündlich gültig
- Ein Arbeitsvertrag, auch wenn er mündlich vereinbart wäre, bedarf einer schriftl. Kündigung
- Die Abrechnung reicht als Beweis völlig.
- Die Kündigung ist nichtig und das Gehalt steht dir weiterhin zu.
.... Du bekommst die Anmeldung und Abmeldung für die Kasse (AOK) sowie für Deine Rente und gut ist.
Abrechnungen gibt es auch, was fehlt also?
Hast Du vielleicht dort schwarz gearbeitet und möchtest Dich jetzt selber anschwärzen?
Selbst eine Selbstanzeige wäre hier für den AN weitgehend folgenlos. Der Betrieb hätte sehr bald mit einer Betriebsprüfung zu rechnen.
Ich seh leider (vielleicht ja auch aus Unwissenheit) den Grund fürs Schwarzarbeiten für einen deutschen Staatsbürger wie mich bezogen auf einen Minijob noch nicht. Natürlich war das offiziell.
Für die Zukunft: du hast bestimmt ein Smartphone, also mach ein Foto vom unterschriebenem Vertrag und speichere es zumindest so lange bis du deine Version ausgehändigt bekommst.
Deine "Beweise" sind zwar etwas dürftig, aber du solltest da trotzdem dran bleiben und versuchen die Unterlagen noch im Nachhinein zu bekommen.
Dafür gibts ja das Nachweisgesetz.
Klar, aus dem Fehler hab ich definitiv gelernt :) War aber nach dem Zeitungsaustragen mein erstes richtiges Arbeitsverhältnis. Aber je früher man in sowas fällt, desto schneller lernt man diese Dinge später zu vermeiden!
Deine "Beweise" sind zwar etwas dürftig
Da ist überhaupt nichts "dürftig", wenn dem Fragesteller Abrechnungen vorliegen!
Eine Lohnabrechnung ist vollkommen ausreichend, um einen bestehenden Vertrag zu beweisen.
Du kannst nachweisen, dass du dort gearbeitet hast. Einen Monat, einen Tag... egal.
Somit gab es ein Arbeitsverhältnis. Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gab, ist es halt ein mündlicher Arbeitsvetrag. Somit hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Diese muss und kann nur förmlich mittels schriftlicher Kündigung gekündigt werden (Ausnahme, außerordentliche = fristlose Kündigung aus gewichtigem Grund).
Du bist immernoch dort beschäftigt.
Das ist ja richtig.
Aber was meinst Du bei
Diese muss und kann nur förmlich mittels schriftlicher Kündigung gekündigt werden (Ausnahme, außerordentliche = fristlose Kündigung aus gewichtigem Grund).
denn mit dieser "Ausnahme"?
Selbstverständlich ist auch eine fristlose Kündigung nur schriftlich möglich - und auch nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Kündigenden vom Kündigungsgrund.
Und anders als bei der ordentlichen Kündigung muss dem Gekündigten auf Verlangen unverzüglich der Grund schriftlich mitgeteilt werden.
Ja, du kannst mit der Lohnabrechnung dein Arbeitsverhältniss beweisen.
Ein Arbeitsverhältnis kann mündlich geschlossen werden, es gilt das BGB, eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Teile deinem Chef also mit, das das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung weiter besteht, und er verpflichtet ist dich weiterhin im Rahmen der durchschnittlichen Stunden zu bezahlen und du weiterhin für deine Stunden zur verfügung stehst. Schriftlich per Einschreiben.