Supermarkt bestreitet Beschäftigung?


21.01.2020, 14:47

"Da im Falle einer mündlichen Absprache der Nachweis über die Vertragsinhalte fehlt, haben Sie Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. So ist es im Nachweisgesetz (NachwG) niedergeschrieben.

Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht mündlich geschlossen werden. Hier bedarf es zwingend der Schriftform.

Es sieht vor, dass der Arbeitgeber diese unterschriebene Niederschrift allerspätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beizubringen hat.Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Ansprüche im Rahmen einer Arbeitsgerichtsklage durchzusetzen.

Diese sollte erst nach Ablauf von sechs Monaten eingereicht werden, um von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu profitieren. Des Weiteren verfügen sie über ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich ihrer Arbeitsleistung." (Auszug: https://www.arbeitsvertrag.org/muendlicher-arbeitsvertrag/)

Da es laut dem Marktleiter ja keinen Arbeitsvertrag mit ihm bzw dem Markt habe, und ich ja dennoch *überraschung* dort gearbeitet habe und eben auch Abrechnungen bekommen habe, existiert nun also zumindest ein mündlicher Arbeitsvertrag - oder?! Da ich in dem Zeitraum (über ein ganzes Jahr) keine Niederschrift (wie oben geschildert) bekommen habe, könnte es sich demnach auch für mich lohnen, das zu melden, oder?!

9 Antworten

  1. Arbeitsverträge sind auch mündlich gültig
  2. Ein Arbeitsvertrag, auch wenn er mündlich vereinbart wäre, bedarf einer schriftl. Kündigung
  3. Die Abrechnung reicht als Beweis völlig.
  4. Die Kündigung ist nichtig und das Gehalt steht dir weiterhin zu.

.... Du bekommst die Anmeldung und Abmeldung für die Kasse (AOK) sowie für Deine Rente und gut ist.

Abrechnungen gibt es auch, was fehlt also?

Hast Du vielleicht dort schwarz gearbeitet und möchtest Dich jetzt selber anschwärzen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerHans  21.01.2020, 14:35

Selbst eine Selbstanzeige wäre hier für den AN weitgehend folgenlos. Der Betrieb hätte sehr bald mit einer Betriebsprüfung zu rechnen.

Darox1 
Fragesteller
 21.01.2020, 14:36

Ich seh leider (vielleicht ja auch aus Unwissenheit) den Grund fürs Schwarzarbeiten für einen deutschen Staatsbürger wie mich bezogen auf einen Minijob noch nicht. Natürlich war das offiziell.

Für die Zukunft: du hast bestimmt ein Smartphone, also mach ein Foto vom unterschriebenem Vertrag und speichere es zumindest so lange bis du deine Version ausgehändigt bekommst.

Deine "Beweise" sind zwar etwas dürftig, aber du solltest da trotzdem dran bleiben und versuchen die Unterlagen noch im Nachhinein zu bekommen.

qugart  21.01.2020, 14:11

Dafür gibts ja das Nachweisgesetz.

Darox1 
Fragesteller
 21.01.2020, 14:16

Klar, aus dem Fehler hab ich definitiv gelernt :) War aber nach dem Zeitungsaustragen mein erstes richtiges Arbeitsverhältnis. Aber je früher man in sowas fällt, desto schneller lernt man diese Dinge später zu vermeiden!

Familiengerd  21.01.2020, 14:26
Deine "Beweise" sind zwar etwas dürftig

Da ist überhaupt nichts "dürftig", wenn dem Fragesteller Abrechnungen vorliegen!

DerHans  21.01.2020, 14:33

Eine Lohnabrechnung ist vollkommen ausreichend, um einen bestehenden Vertrag zu beweisen.

Du kannst nachweisen, dass du dort gearbeitet hast. Einen Monat, einen Tag... egal.

Somit gab es ein Arbeitsverhältnis. Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gab, ist es halt ein mündlicher Arbeitsvetrag. Somit hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Diese muss und kann nur förmlich mittels schriftlicher Kündigung gekündigt werden (Ausnahme, außerordentliche = fristlose Kündigung aus gewichtigem Grund).

Du bist immernoch dort beschäftigt.

Familiengerd  21.01.2020, 14:29

Das ist ja richtig.

Aber was meinst Du bei

Diese muss und kann nur förmlich mittels schriftlicher Kündigung gekündigt werden (Ausnahme, außerordentliche = fristlose Kündigung aus gewichtigem Grund).

denn mit dieser "Ausnahme"?

Selbstverständlich ist auch eine fristlose Kündigung nur schriftlich möglich - und auch nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Kündigenden vom Kündigungsgrund.

Und anders als bei der ordentlichen Kündigung muss dem Gekündigten auf Verlangen unverzüglich der Grund schriftlich mitgeteilt werden.

Ja, du kannst mit der Lohnabrechnung dein Arbeitsverhältniss beweisen.

Ein Arbeitsverhältnis kann mündlich geschlossen werden, es gilt das BGB, eine Kündigung bedarf der Schriftform.

Teile deinem Chef also mit, das das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung weiter besteht, und er verpflichtet ist dich weiterhin im Rahmen der durchschnittlichen Stunden zu bezahlen und du weiterhin für deine Stunden zur verfügung stehst. Schriftlich per Einschreiben.