Nach Reha anderer Arbeitsplatz!

2 Antworten

Hat man dir nicht geraten Erwerbsminderungsrente zu beantragen ?

Versuche die Kündigung solange wie möglich hinaus zu zögern... aus rein finanziellen Aspekten. Nimm das Krankengeld solange mit wie du kannst.

Erwerbsminderungsrente stand nicht zur Diskussion. Danke für die Antwort!

Hallo OttoRatlos,

Sie schreiben:

Nach Reha anderer Arbeitsplatz!

ich habe soeben eine medizinische Reha hinter mir. Ergebnis: Mein alter Arbeitsplatz ist nicht mehr geeignet.Die alte Arbeit ist zu schwer.

Antwort:

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Wenn Sie trotz dieser REHA-Maßnahme immer noch so gesundheitlich angeschlagen sind, daß Sie Ihren Arbeitsplatz nicht mehr halten können, dann ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar, warum Sie aus dieser REHA-Maßnahme als gesund und arbeitsfähig entlassen worden sind!

Da paßt doch irgendetwas nicht richtig zusammen!

Sie sollten also umgehend zu Ihrem Hausarzt gehen und sich wieder arbeitsunfähig schreiben lassen, um die Dinge in Ruhe zu überdenken und eine richtige Strategie einzuleiten!

Da eine Umsetzung in der Firma nicht möglich ist ,wäre mit einer Kündigung des Arbeitgebers zu rechnen.

Antwort:

Das heißt also, Ihr Arbeitsverhältnis ist derzeit noch in Kraft, Ihnen wurde noch nicht gekündigt!

Allein wegen einer Erkrankung und einer absolvierten REHA kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht so einfach von Heute auf Morgen kündigen, da müßen schon triftige Gründe vorliegen!

Was geschieht nun in der Kündigungszeit, wenn ich gesund geschrieben bin?

Antwort:

Wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, dann lassen Sie sich sofort wieder arbeitsunfähig schreiben, sonst hängen Sie ggf. in der Luft!

Sie haben Anspruch auf Krankengeld von maximal 78 Wochen, einschließlich Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und wenn Sie bei der DRV einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente einreichen, schließt an das Krankengeld das ALG 1 an, welches ebenfalls zeitlich befristet ist! Dauer und Höhe des ALG 1 bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt erfragen!

Ihr Arbeitsverhältnis lassen Sie ganz einfach ruhen und wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung erhalten, dann gehen Sie mit dieser Kündigung sofort zu Ihrer Agentur für Arbeit und lassen sich über die weitere Vorgehendweise gründlich beraten, damit Sie Ihren Anspruch auf ALG1 nicht gefährden!

Als nächsten Schritt bereiten Sie Ihren Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gründlich vor, am Besten machen Sie dies an Hand des "Roten-Faden" unter folgendem Link:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie unter folgendem Link:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Stellen Sie sicher, daß Sie mindestens 3 Monate vor Ihrem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente eine Rechtsschutzversicherung abschließen, in welcher auch Sozial-Rechtsschutz mitenthalten ist!

Werden Sie Mitglied im VDK, damit Sie auch bereits außergerichtlich einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben!

Fazit:

Die Erwerbsminderungsrente ist dazu da, in derartigen Fällen finanzielle Notlagen zumindest zu mindern, außerdem werden heutzutage dieser Erwerbsminderungsrenten zeitlich begrenzt (maximal 3 Jahre am Stück) bewilligt. Rechtzeitig vor Ablauf der zeitlichen Befristung muß dann ein Antrag auf Weiterbewilligung eingereicht werden!

Die Krankenkasse wird ohnehin früher oder später auf Sie zukommen und Ihnen einen Erwerbsminderungsantrag nahelegen, warten Sie also nicht zu lange, denn Rentenverfahren können sich mehr- oder weniger lang in die Länge ziehen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad