Psychosomatische Reha abgebrochen aufgrund eines Todesfalls in der Familie

5 Antworten

Hallo brandy456,

Sie schreiben:

Psychosomatische Reha abgebrochen aufgrund eines Todesfalls in der Familie.da mein Vater gestorben ist.<

Antwort:

Zunächst herzliches Beileid zum Ableben Ihres werten Vaters!

Sie sollten sich z.B. an den VDK als Rechtsbeistand wenden und schnellstens eine entsprechende, schriftliche Begründung aufsetzen-, diese dann vom VDK bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einreichen lassen!

Allerdings möchte ich nicht sofort wieder gehen, da mein Sohn mich jetzt auch erst einmal braucht.<

Antwort:

Hier gilt dasselbe!

Gibt es da Fristen, walls es überhaupt möglich ist?<

Antwort:

Wenn Sie in eine stattionäre REHA eingewiesen wurden, so dürfen Sie diese nur abbrechen, wenn die Direktion der REHA Ihnen die ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis dazu erteilt!

Wenn Ihnen keine schriftliche Erlaubnis vorliegt, sollten Sie auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes auf keinen Fall verzichten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen!

Link:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Bitte bedenken Sie bei der ganzen Sache, daß durch den vorzeitigen Abbruch Ihrer REHA Ihr eingeräumter REHA-Platz zumindest vorübergehend blockiert ist und nicht von heute auf morgen besetzt werden kann.

Eine angemessene, zeitliche Unterbrechung sollte keine Probleme bereiten, aber ein abrupter, endgültiger Abbruch ist sicherlich problematisch!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

hallo,

wie bist du mit wem beim abbruch verblieben?

eine nicht abgesprochene reha ist wie ein vertragsbruch, da gibt es keine entschuldigung.

so eine absprache wäre schnell gegangen.

melde dich umgehend bei dem sachbearbeiter bei der deutschen rentenversicherung und schildere ihm deine kurzschlußreaktion.

beste grüsse

dickie59

Mein Beileid. Das ist ein harter Schlag, wenn ein Elternteil verstirbt.

Auf deinem Rehabescheid findest du sicher eine Telefonnummer und auf dem Brief steht auch ein Absender.

Wie wäre es, wenn du diese Frage mit der Deutschen Rentenversicherung direkt klärst?

Das hättest du mit der Rehaleitung besprechen müssen.Du bist sicher nicht der erste Fall wo sowas passiert.Deine Fragen kann dir wie gesagt am besten die Leitung beantworten.

Hat man dich in der Reha nicht aufgeklärt wie das weitere verfahren ist, wenn Du nun die Heimreise antritst