kann die rentenversicherung eine berufliche reha anordnen wenn eine medizinische beantragt wird?

5 Antworten

hallo,

zu1.) ja,

der rentenversicherungsträger mit seinem medizinischen dienst muss alles mögliche tun, deine erwerbsfähigkeit sicherzustellen. wenn im rahmen der begutachtung festgestellt wird, das eine medizinische reha keinen sinn macht, um dich in deiner alten tätigkeit zu lassen, in der du zu lasten deiner gesundheit weiterarbeitest, dann werden sie dich beruflich rehabilitieren.

zu2.) ja, wenn keine gründe deinerseits vorgetragen werden können, die dich an einer stationären reha hindern (kinderbetreuung, elternbetreuung o.ä.) dann bleibt es bei der stationären reha, da der sozialmedizinische dienst die auffassung hat, dir dort besser helfen zu können

bei einer beruflichen reha werden durchaus persönliche wünsche berücksichtigt, aber ein studium, das ist mir in 20 jahren versichertentätigkeit noch nicht vorgekommen. in der regel wird noch eine berufsfindung durchgeführt. während dieser umschulung bekommst du übergangsgeld vom träger, ein studium wäre dann privat, es gibt kein geld.

beste grüsse

dickie59

Beides kann laufen, erst die medizinische um wieder fit zu werden. Kommt dabei raus, dass Du in Deinem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten kannst, dann bekommst Du die berufliche Reha (Umschulung oder Umsetzen auf einen anderen Arbeitsplatz). Beides muss aber die Rentenversicherung genehmigen, was aber nicht so einfach ist. zu 2: Wenn Du eine ambulante beantragst, dann wird man Dir sicher keine stationäre genehmigen, da diese wesentlich mehr kostet.

Es geht bei allem der Rentenversicherung nicht darum, dass Du wieder gesund wirst oder dass sie zu Deinem Wohl entscheiden, sondern NUR darum dass sie möglichst wenig Geld zahlen müssen. Das solltest Du im Hinterkopf behalten.

Mit dem letzten Satz hast Du Recht. Wenn Du eine Umschulung bekommst und bist dann auch nur einen Tag im neuen Beruf tätig, dann stellt die private BU-Versicherung die Zahlung ein, da Du ja jetzt wieder eine Arbeit hast. Wenn Du den neuen Job dann nicht schaffen solltest, dann musst Du wieder neu beweisen, dass Du auch da Berufsunfähig bist. Die private Versicherung zahlt nur wenn Du in dem Beruf in dem Du gemeldet bist nicht mehr fähig bist zu arbeiten.

Hallo doctorsprite,

in deinem Fall ist doch eigentlich offensichtlich, dass es um eine berufliche Reha geht, warum willst du eine medizinische beantragen? In der beruflichen Reha wirst du dann Angebote zum Thema Beruf erhalten, kannst deine Vorstellungen und damit verbundenen Hürden besprechen und schauen, wie es weiter gehen kann.

Ein Medizinstudium wird dir kein Kostenträger finanzieren, das weißt du ja schon. Es hat aber auch kein Kostenträger etwas dagegen, wenn du auf anderem Wege dein Studium und deinen Lebensunterhalt finanzierst. Es geht ja nur darum, dass du den Kostenträgern nicht unnötig lang auf der Tasche liegst. Das heißt für dich, die Alternativen zu überprüfen: Jobben, Eltern, Bafög.. was es da eben alles so gibt, da musst du dich informieren (kannst du übrigens auch im Rahmen der Reha mit Hilfe des Sozialdienstes, der Ergotherapeuten etc. tun).

Viele Grüße! curium

Hallo,

die Krankenkasse kann nach § 51 SGB V Krankengeldbezieher dazu auffordern, einen Rehaantrag zu stellen. Diesen Antrag auf eine medizinische Reha kann die DRV in einen Antrag auf eine berufliche Reha oder eine Erwerbsminderungsrente umdeuten. Wenn man der Umdeutung widerspricht oder den Rehabeginn verzögert, wird das Krankengeld eingestellt.

Die DRV entscheidet, was sinnvoller ist. Da die ambulante Reha kostengünstiger ist, wird eine Umdeutung in eine stationäre Reha nur bei wichtigen Gründen erfolgen. Die Krankenkasse wird auf einen schnellen Rehabeginn drängen.

mögliches Vorgehen:

  • bei der BU oder BU-Experten (z.B. Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale) klären, ob ein Ablehnungsschreiben einer mediz. Reha durch die DRV ausreicht. Ggf. klären, ob auch eine privat bezahlte medizin. Reha im Sine der BUV möglich ist.

  • Finanzierung eines Studiums klären? NC und Wartezeiten geklärt?

Gruß

RHW

hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Was wäre denn wenn ich versuchen würde nun wieder in geringerem Umfang eine sozialversicherungpflichtige Arbeit aufzunehmen und diesen Antrag nicht stelle bzw. die Reha nach Antragstellung abbreche? Was würde in dem Fall geschehen, falls ich doch wieder arbeitsunfähig krankgeschrieben werden müsste?

1.) Hätte ich dann trotzdem wieder Krankenversicherungsschutz und Anspruch auf Krankengeld?

2.) Kann eine BU-Versicherung trotz Aufnahme einer Tätigkeit auf die Durchführung einer Reha bestehen da einmal ärztlich angewiesen vom MDK? (...vorrausgesetzt diese Tätigkeit würde nicht den Anspruch auf BU-Rente beeinträchtigen, da nicht vergleichbar und kein neuerlernter Beruf)

Dies sind natürlich Eventualitäten, da ich nicht grundlos noch krankgeschrieben bin und das Feld der möglichen Tätigkeiten erheblich begrenzt ist. Wobei dieser Versuch ohnehin von mir als einer der nächsten Schritte zum Fortschritt angedacht war.

LG

@doctorsprite

1) Krankenversicherungsschutz besteht auf jeden Fall. Wenn es erneut zu einem Antrag auf Krankengeldzahlung kommen sollte, gehe ich davon aus, dass die Krankenkasse sich auf den fehlenden Rehaantrag (trotz Aufforderung) berufen wird und die Krankengeldzahlung ablehnen wird.

Hier gibt es ggf. kostenlosen Expertenrat:

.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

2) Bei einer privaten BU kann ich das Verhalten der Versicherung nicht vorhersagen. Rechtlich maßgebend ist der Vertrag inkl. aller Anlagen.

Bei Problemen kann man ggf. diese Stellen einschalten:

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher_node.html

@RHWWW

vielen dank für diese antwort! vorallem auch für die tipps zu den möglichen beratungsstellen! diese sind sehr hilfreich.

Ja, die REntenkasse kann eine berufliche Reha anordnen und das ist auch üblich 2) Ja, es kann ucheine stationäre Reha angeordnet werden Das Medizinstudium wird, wie du selbst schon geschrieben hast, sicherlich nicht im Rahmen der beruflichen Reha ablaufen oder unterstützt. Du kannst das ganze einfach mal mit deinem Sachbearbeiter bei der Rentenkasse durchsprechen, obs was bringt wird man dann sehen.

vielen dank für deine schnelle antwort!

von einem anruf bei der rentenversicherung wollte ich eher erstmal absehen, denke es ist besser dort erstmal so wenig informationen wie möglich preiszugeben.

kann mir jemand vielleicht noch einen tipp geben, wo man in solchem fall eine unabhängige beratung erhalten kann? gibt es sozialdienste od ähnliches die einem über das ganze thema aufklären können?

@doctorsprite

Ja, der VdK

dort wirst du Mitglied und diese können auch die ganze SAche für dich übernehmen! Wäre in dem Fall sogar zu empfehlen