Nach Polizei Anzeige wegen Schwarzfaheren nochmal ohne gültigen Fahrausweis erwischt?

Brief - (Recht, Gesetz, Polizei)

6 Antworten

Das heißt es gibt ein Verfahren. Dieses eingestellte Verfahren wird zwar nicht wieder eröffnet, sagt dem Staatsanwalt aber dass Du kein Ersttäter bist. ( Sorry, aber dass es sich hier um einen Kumpel handeln soll ist schlicht nicht glaubhaft )

Er bekommt ein Strafverfahren vom Gericht. Es ist ja nicht das zweite mal, dass er erwischt wird. 

Wie weit kann das Verfahren bearbeitet werden ? Also nur Geldbuße oder Freiheitsstrafe ?

@Evancaelum

Das kann auch eine kurze Freiheitsstrafe werden. 

@webya

Danke dir .. soll er also sofort zum Anwalt oder einfach warten bis er was von der Staat bekommt?

@Evancaelum

er sollte zum Anwalt gehen, wäre besser, auch wenn es etwas kostet.

@webya

Alles klar danke für den Tipp

@Evancaelum

Da hilft im Moment auch kein Anwalt; Der kostet nur Geld und kann beim derzeitigen Sachstand auch nichts machen.

Jetzt wird das durchgezogen was die Staatsanwältin geschrieben hat,
Aber es kommt noch wenn das Bußgeld vom letzten mal nicht bezahlt wurde wird ein Zivilverfahren gem 152.2 Stop (Legalitätsprinzip)
Der Staatanwalt ist wieder am Drücker. Leider steht das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, heist aber die Polizei hat die Ermittlung eingestellt im 1, Verfahren aber das Zivilrechtliche kommt in der Regel erst, wenn eingestellt oder der Staatsanwalt Für das Strafverfahren, dann das Zivilververfahren.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung

Nun, mein Guter,

Die Justiz kennt in solchen Fällen kaum Gnade.

In den meisten Fällen droht dann eine Haftstrafe, wenn sich das fortsetzt und/oder du kannst nicht zahlen.

Sei froh, daß du nicht dein Kumpel bist :)

Ich fahre immer mit Ticket weil ich die Gesetze respektiere