Beim schwarzfahren erwischt und falschen namen gesagt was nun?

9 Antworten

...blöde Frage: Hat man Dich einfach so gehen lassen, nachdem Du Deine falschen Personalangaben gegenüber den Kontrolleuren gemacht hast? Hat man das einfach so notiert und gut war es? Dann brauchst Du Dich eigentlich nicht sorgen....denn woher sollen "die" wissen, wer Du wirklich bist. Ansonsten gilt: So schlimm ist Deine "Tat" nun auch wieder nicht, sollten Deine Eltern Kenntnis davon erhalten.......Du hast niemanden überfallen und ausgeraubt oder gar umgebracht...und das "erhöhte Beförderungsentgelt" täte zwar etwas weh, gefährdet aber (im Normalfall) nicht die Existenz Eurer Familie....

Es kommen zwei Tatbestände in Betracht. Eine Ordnungswidrigkeit, und eine Straftat.

§ 111 Abs. 1 OWiG (Falsche Namensangabe)

§ 265a Abs. 1 StGB (Erschleichen von Leistungen)

Sprich mit deinen Eltern. Wartet ab, ob Post kommt.

Der Schaffner kontrolliert nicht, ob deine Angaben stimmen, er schreibt sie nur auf und leitet sie weiter - es sei denn, es ist ersichtlich, dass die Altersangaben nicht stimmen können (wenn sich z.B. ein Mann von 20 Jahren als 65 ausgibt), dann kann er die Polizei durchaus zurate ziehen.

Die Daten werden von der Bahn weiterverwendet und aufgrund dieser Daten wird ein Bußgeldbescheid erstellt - sollte er nicht ankommen, wird die Bahn sicher Nachforschungen anstellen, warum der Bescheid nicht angekommen ist, und sollte sie herausfinden, dass du gelogen hast, bekommst du wegen Falschaussage ebenfalls Ärger.

Allerdings: Erstens bist du 14, zweitens muss man die vorangegangene Situation betrachten: Du bist nach einem Familienstreit geflüchtet (demnach muss er sehr heftig gewesen sein, dass du es vorziehst, abzuhauen, statt dich zu versöhnen) und wolltest nicht vorsätzlich Dummheiten machen, und das würde ich der Bahn/Polizei auch mitteilen, das du in einer emotional sehr schwierigen Lage warst, das macht in der gesamten Beurteilung viel aus.

Ggf. würde ich der Bahn die Lage mitteilen, bevor "mehr" passieren kann.

ich hab das auch Mal gemacht und nie wieder etwas von ihnen gehört.

Wenn sie keinen Ausweis verlangt haben ,wird der Brief mit dem Bußgeld wohl nicht zugestellt werden ,ebensowenig wird die Polizei etwas damit anfangen können , Schwarzfahren ist zwar eine Straftat wenn es angezeigt wird ,aber kein Kapitalverbrechen, daher wird die Polizei wohl nicht besonders eifrig sein beim ermitteln.

Nur wenn ggf der gleiche Schaffner Dich wiedersieht , könnte es Probleme geben ...?