Beförderungserschleichung Brief von Polizei
Hallo ich habe eine Frage: Ich habe einen Brief von der Polizei wegen Beförderungserschleichung bekommen. Ich wurde von November bis Januar 4 Mal beim Schwarzfahren erwischt worden. Ich hatte immer eine gültige Streifenkarte im Geldbeutel und hatte vor lauter Stress vergessen zu stempeln.
Nun muss ich eine Stellungnahme bei der Polizei abgeben und weiß überhaupt nicht, was ich jetzt machen soll. Zugeben und Stellung nehmen? Zugeben ohne Stellung nehmen? Einstellung gegen Geldstrafe?
Es wäre echt toll, wenn mir hier jemand weiter helfen kann ich bin grad wirklich etwas ratlos was ich nun machen soll.
Danke und LG
8 Antworten
Du hast vergessen den Fahrschein zu entwerten und bist somit "Schwarzgefahren". Aufgrund der Häufigkeit wird Dir nun das erschleichen von Leistungen, in diesem Fall das mitfahren, vorgeworfen. Geh hin und beziehe Stellung. Aussitzen macht die Sache nur teurer. Wirst mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Wenn einem das 4mal in so kurzer Zeit passiert, wird es schon schwieriger da raus zu kommen. Zwar zeigt die DB seit einiger Zeit jeden an, der ohne oder mit falscher Fahrkarte erwischt wurde; für eine Strafverfolgung ist aber (im Gegensatz zum erhöhten Beförderungsentgeld) der Nachweis des Vorsatzes nötig.
Man -muss- gegenüber der Polizei keine Stellungnahme abgeben, und wenn, dann würde ich die Streifenkarte nicht erwähnen! Dass Fahrkartenautomaten kaputt sind oder man keine Zeit zum Kauf am Automaten mehr hatte, kommt vor, aber dass man gleich 4mal keine Zeit nur zum Stempeln hatte, klingt sehr unglaubwürdig.
Wenn es einen Prozess gibt, bekommt man einen Anwalt als Pflichtverteidiger.
Wahrscheinlich (reine Spekulation) wird das Verfahren beim ersten Mal gegen Geldbuße eingestellt, ggf. kann es aber auch zu "kleineren" Strafen oder (bei Jugendlichen) Sozialstunden kommen.
Dass du eine Streifenkarte dabei hattest, sie aber nicht jeweils entwertet hast, wird dir erst recht als Betrugsabsicht ausgelegt
Ich persönlich finde es von den Kontrolleuren kleinlich.
Hat jemand eine gültige Karte und hat "nur" vergessen zu entwerten, schickt man den an den Automat zur Entwertung und gut ist es.
Hat wer keinen Gültigen Fahrtausweis ist das ja OK.
Aber leider sind Geschäftsbedingungen vorhanden und diese sind an zu wenden.
Ob dies aber rechtlich wirklich so haltbar ist einen als Schwarzfahrer hin zustellen wenn das Entwerten vergessen wurde?
Wenn Du das erhöhte Beförderungsentgeld bereits gezahlt hast ist die Schuldfrage geklärt. Ist Dir eine Einstellung gg. Geldbuße angeboten, nimm es an und die Sache ist vom Tisch. Ob es als Vorstrafe gilt kann ich nicht sagen.