Beförderungserschleichung Brief von Polizei

8 Antworten

Du hast vergessen den Fahrschein zu entwerten und bist somit "Schwarzgefahren". Aufgrund der Häufigkeit wird Dir nun das erschleichen von Leistungen, in diesem Fall das mitfahren, vorgeworfen. Geh hin und beziehe Stellung. Aussitzen macht die Sache nur teurer. Wirst mit einem Bußgeld rechnen müssen.

Ammersee90 
Fragesteller
 14.03.2015, 15:31

Ich habe halt die Möglichkeit bekommen, mich schriftlich zu äußern. Ist das besser oder soll ich angeben, dass ich vorgeladen werden möchte?

Also zugeben ist eh klar, ich habe ja auch die Geldstrafe vom Beförderungsunternehmen immer gezahlt, also ist es klar, dass ich es zugebe...

Aber ich bin mir jetzt nicht sicher, was ich in diesem Dokument ausfüllen soll.

whiteTree  14.03.2015, 15:40
@Ammersee90

Die erhöhten Beförderungsentgelte der Verkehrsunternehmen sind keine Geldstrafen, sondern zivilrechtliche Entschädigungen. Im Gegensatz zum Straftatbestand Erschleichung von Leistungen §265a StGB setzen sie auch keinen Vorsatz voraus, sondern werden auch fällig, wenn man z.B. versehentlich eine falsche Karte gekauft hat. D.h. mit Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelds ist nicht das Eingeständnis vorsätzlichen Schwarzfahrens verbunden!

Grundsätzlich ist es falsch, irgendwas ohne entsprechende Sicherheit einzugestehen; damit lädt man sich alles auf und beraubt sich der Widerstandsmöglichkeiten. Wobei man bei dem geschilderten Fall aber schon ein blaues Auge einkalkulieren muss...

Ammersee90 
Fragesteller
 14.03.2015, 15:43
@whiteTree

ok... Aber was soll ich nun am Besten machen? Soll ich bei der Polizei anrufen? Also einen Anwalt glaub ich nicht dass ich mir nehme... Aber ich würde gern wissen, was ich jetzt am besten machen soll.

whiteTree  14.03.2015, 15:34

Stellung beziehen muss man gegenüber der Polizei nicht; ggf. kann man sich nen Anwalt suchen. Und das "alles wird nur teurer" stimmt auch nur begrenzt - wobei allerdings Aussitzen bei einer begründeten strafrechtlichen Ermittlung wirklich keine angemessene Lösung ist.

Ammersee90 
Fragesteller
 14.03.2015, 15:40
@whiteTree

Ja, dass ich mich nicht äußern muss ist klar aber ich denke, dass es besser ist wenn ich mich äußere, oder? Die Frage ist nur ob ich das Kreuz bei "Ich möchte mich äußern", bei "Ich gebe die Straftat zu" oder bei "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung wäre ich einverstanden" setzen soll

Sirius01  14.03.2015, 15:40
@whiteTree

Wozu eine Anwalt? Erhöhtest Beförderungsentgeld wurde bezahlt, also Geständnis. Anwalt verdient hier nur mit.

whiteTree  14.03.2015, 15:42
@Ammersee90

Sorry, das ist detaillierte Rechtsberatung, die kann ich auch nicht geben. Ich würde vielleicht in der Situation wirklich das mit der Einstellung gegen Zahlung ankreuzen, was aber auch schon ein indirektes Eingeständnis ist. Daher kann ich nicht explizit dazu raten.

whiteTree  14.03.2015, 15:43
@Sirius01

Nicht für vorsätzliches Schwarzfahren, siehe mein Kommentar zu Ammersee90 oben!

Ammersee90 
Fragesteller
 14.03.2015, 15:44
@whiteTree

Ja ich weiß. Aber ist es nicht eh schon ein Eingeständnis wenn man das Geld bezahlt hat? Oh man vielleicht sollte ich mir doch einen Rat bei einem Anwalt holen... Aber vielen lieben Dank

Wenn einem das 4mal in so kurzer Zeit passiert, wird es schon schwieriger da raus zu kommen. Zwar zeigt die DB seit einiger Zeit jeden an, der ohne oder mit falscher Fahrkarte erwischt wurde; für eine Strafverfolgung ist aber (im Gegensatz zum erhöhten Beförderungsentgeld) der Nachweis des Vorsatzes nötig.

Man -muss- gegenüber der Polizei keine Stellungnahme abgeben, und wenn, dann würde ich die Streifenkarte nicht erwähnen! Dass Fahrkartenautomaten kaputt sind oder man keine Zeit zum Kauf am Automaten mehr hatte, kommt vor, aber dass man gleich 4mal keine Zeit nur zum Stempeln hatte, klingt sehr unglaubwürdig.

Wenn es einen Prozess gibt, bekommt man einen Anwalt als Pflichtverteidiger.

Wahrscheinlich (reine Spekulation) wird das Verfahren beim ersten Mal gegen Geldbuße eingestellt, ggf. kann es aber auch zu "kleineren" Strafen oder (bei Jugendlichen) Sozialstunden kommen.

Ammersee90 
Fragesteller
 14.03.2015, 15:39

Ja, dass ich mich nicht äußern muss ist klar aber ich denke, dass es besser ist wenn ich mich äußere, oder? Die Frage ist nur ob ich das Kreuz bei "Ich möchte mich äußern", bei "Ich gebe die Straftat zu" oder bei "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung wäre ich einverstanden" setzen soll

Will da jetzt echt keinen großen Ärger bekomme. Die Schwarzfahrten habe ich auch bezahlt und will halt jetzt versuchen, die Konsequenz so klein wie möglich zu halten...

whiteTree  14.03.2015, 15:53
@Ammersee90

Schweigen bei der Polizei im Vorfeld einer Anklage darf grundsätzlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Mit der Aussage zu den Streifenkarten würde man z.B. den strafrechtlich relevanten Vorsatz indirekt eingestehen. Allerdings wird sich der Staatsanwalt schon seinen Teil denken und es zumindest nicht ohne Geldbuße einstellen. Aber wie gesagt, Rechtsberatung kann ich hier auch nicht machen.

Wenn da eine sehr kurze Frist gesetzt ist, so dass die Antwort praktisch heute abgesendet werden müsste, würde ich die einfach ignorieren - mangels entsprechender Pflicht droht nur dadurch normal kein Nachteil.

Dass du eine Streifenkarte dabei hattest, sie aber nicht jeweils entwertet hast, wird dir erst recht als Betrugsabsicht ausgelegt

TheGrow  14.03.2015, 16:58

Oh und schon wieder eine rechtliche Antwort von der Hans

Und wie zu erwarten, schon wieder eine falsche Antwort.

Weder wird ihm Betrug vorgeworfen und schon gar nicht wird  ihm das als Betrugsabsicht ausgelegt.

Erschleichen von Leistungen ist kein Betrug 

Ich persönlich finde es von den Kontrolleuren kleinlich.

Hat jemand eine gültige Karte und hat "nur" vergessen zu entwerten, schickt man den an den Automat zur Entwertung und gut ist es.

Hat wer keinen Gültigen Fahrtausweis ist das ja OK.

Aber leider sind Geschäftsbedingungen vorhanden und diese sind an zu wenden.

Ob dies aber rechtlich wirklich so haltbar ist einen als Schwarzfahrer hin zustellen wenn das Entwerten vergessen wurde?

Ammersee90 
Fragesteller
 14.03.2015, 17:24

ja ich befürchte ehrlich gesagt, dass man hier nicht auf "Nettigkeit" hoffen kann. Im Moment geht es wirklich darum, wie ich weiter vorgehe aber viel bleibt mir nicht übrig...

Aber danke für die Aufmunterung

Wenn Du das erhöhte Beförderungsentgeld bereits gezahlt hast ist die Schuldfrage geklärt. Ist Dir eine Einstellung gg. Geldbuße angeboten, nimm es an und die Sache ist vom Tisch. Ob es als Vorstrafe gilt kann ich nicht sagen.

Ammersee90 
Fragesteller
 14.03.2015, 15:45

Ja das Geld habe ich bereits gezahlt. Deswegen denke ich eben auch, dass die Schuldfrage geklärt ist. Wahrscheinlich ist die Geldbuße am sinnvollsten. Danke für die Tipps

TheGrow  14.03.2015, 17:34

Wenn Du das erhöhte Beförderungsentgeld bereits gezahlt hast ist die Schuldfrage geklärt.

Also das erhöhte Beförderungsentgelt hat mit der Schuldfrage nichts zu tun.

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist fällig, weil er gegen die Bedingungen des Verkehrsbetriebs (sprich er hat nicht wie vorgeschrieben den Fahrschein beim betreten des Transportmittels entwertet) verstoßen hat. Das ist aber nicht unbedingt strafbar.

Eine Straftat ist es nur, wenn er in das Verkehrsmittel eingestiegen ist, in der Absicht das Entgelt für die Fahrt nicht zu entrichten. Diese Absicht, die zudem laut Fragesteller gar nicht vorhanden ist, muss ihm natürlich bewiesen werden.