Nach kieferorthopädischer Behandlung Zähne immer noch schief?
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich jemand von Euch mit dem Thema aus...
Ich trage seit etwas mehr als zwei Jahren eine feste Zahnspange um die Fehlstellung(en) meiner Zähne korrigieren zu lassen. Bei dem letzten Besuch meinte meine Kieferorthopädin, dass die Spange in etwa 6 Wochen ausgebaut werden soll und ich dann eine Lockere bekomme, die den Stand meiner Zähne stabilisiert.
Das Problem ist nun, dass meiner (und der Meinung anderer) nach, die Zähne immer noch schräg sind. Dies ist auch deutlich sichtbar wenn ich z.B. lächele. Die Zahnspange hat einen Aufpreis von rund 2.500€ gekostet, Grund hierfür war, dass sich die Kieferorthopädin weigert, mit dem normalen Kassenmaterial zu arbeiten, da dies weniger effektiv sei. Wenn meine Zähne trotz der "super-effektiven" Zahnspange nach abgeschlossener Behandlung immer noch schief sind, ist die Behandlung ja fehlgeschlagen.
Was sind dann meine Rechte gegenüber der Kieferorthopädin? Ich mein, sie hat ihren Teil des Vertrages offensichtlich nicht vollständig und wie man es erwarten kann ausgeführt... Was kann ich nun gegen sie unternehmen? Ein Gutachten erstellen lassen und dann?
Ich hoffe sehr, dass Ihr mir/uns Tipps geben könnt
Im Voraus schon einmal Danke!!
2 Antworten
Du hast mit der K.Orthopädin einen Werkvertrag abgeschlossen. Da steht drin, was vereinbart wurde. Auf gut Deutsch: Was wurde versprochen? Bei schiefen Zähnen ist das so eine Sache. Man kann nicht das unmögliche verlangen. Außerdem ist der Vertrag bestimmt nicht in deinem Sinn formuliert. Hast du ihn wirklich gründlich vorher gelesen? Vor der Behandlung? Die Krankenkasse kann schon deshalb nichthelfen, weil du wie ich verstanden habe, das privat gemacht hast. Außerdem sind Kassen sowieso ganz schwach beim Rechtsstreit Patient/Artzt. Also bevor du den Anwalt einschaltest, Vertrag lesen. Du kannst, um Geld zu sparen mit dem Vertrag zu einer Rechtsauskunftgehen. Die sagen dir wie der erste Eindruck ist, ob ein Anwalt lohnt. Zum Gutachter? Vor Gericht erwartet dich selbstverständlich ein Gutachter.
Kontaktiere deine Krankenversicherung und bitte sie um Hilfe.