Nach Haus Einbruch Welche Strafe könnte ich bekommen?

5 Antworten

So wie Du es geschildert hast ist es nur Diebstahl.

Mache keine Angaben zu der Sache, vor allem bei der Polizei nicht. Du mußt da gar nicht erst hingehen und solltest das auch nicht tun. Warte einfach ab was weiter passiert.

Sofern Du noch keine Vorstrafen hast, kann es über einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe geregelt werden.

Bei mir wurde schonmal eingebrochen... Weißt du eigendlich was man da für ein Hass bekommt bzw wie man sich in der eigenen Wohnung danach fühlt ? Naja ich habe mehrere Baseballschläger zu Hause, sollte nochmal einer kommen, dann bekommt der sofort ein Schlag gegen den Kopf... Mir egal ob diese Person stirbt und ich danach in den Knast komme... Denk lieber das nächste mal nach. Ich hoffe die knasten dich ein

derLurch66 
Fragesteller
 07.04.2016, 16:14

Kannst du nicht lesen ? Habe ich gefragt was ihr das nächste mal machen würdet ? Ich weiß das es nicht inordnung war und ich werde das auch nie mehr wieder machen... Fühle mich Schlecht ...

PillePalleAbisZ  07.04.2016, 16:15
@derLurch66

Dann erzähl den Bullen die Wahrheit. Wirkt auch strafmildernd.

toomuchtrouble  07.04.2016, 16:22
@PillePalleAbisZ


Wirkt auch strafmildernd.

Dieses Ammenmärchen hält sich auch hartnäckig. Ein Geständnis kann sich manchmal strafmildernd auswirken. Ohne anwaltliche Beratung ist es allerdings nur dumm.

derLurch66 
Fragesteller
 07.04.2016, 16:27
@PillePalleAbisZ

Ich will doch die Wahrheit sagen ... Steht doch oben 

toomuchtrouble  07.04.2016, 16:59
@derLurch66

Das kannst du ja auch, aberdu solltest die möglichen Konsequenzen mit einem Anwalt absprechen. Möglicherweise haben alle Beteiligten mehr Interesse an einem Täter-/Opferausgleich, als dass Du Deine Geständnisnummer durchziehst. Wenn Du bei mir einbrechen würdest, würde ich mich über eine direkte Schadensregulierung mehr freuen, als wenn du für einige Monate in den Bau gehst. Davon hätten wir beide nichts... und wenn Du mir 2 Jahre lang die Fenster putzt.

Wenn die Polizei weiß, dass Du es warst, ist das übrigens eine der ersten Fragen, die Dein Anwalt stellen wird: Hast Du Kontakt mit den Geschädigten aufzunehmen versucht und hast Du dich persönlich entschuldigt und hat du Interesse an einem persönlichen Täter-/Opferausgleich. Das wird gerade bei jungen Ersttätern häufig vereinbart.

Tja wenn man so......ach wie dem auch sei ein Einbruch lässt sich nicht einfach mit einer Entschuldigung aus der Welt räumen und die Strafe hast du dir verdient!

Ich bin rein und habe paar sachen mitgenommen aber die Sachen sind bereits bei der Polizei.

Hat dich die Polizei nun geschnappt oder willst Du Dich stellen? Da Du schon hier Schwierigkeiten mit der Darstellung des Sachverhaltes hast, gilt für Dich noch mehr: Keine Aussage zur Sache. Nimm Dir einen Anwalt, der lässt sich die Ermittlungsunterlagen kommen und prüft erst einmal, was die gegen dich in der Hand haben. Danach spricht er mit Dir ab, ob und was Du aussagst. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Du zu einer Vernehmung eingeladen wirst.

Artus01  07.04.2016, 16:39

Nimm Dir einen Anwalt

Dieser sicher gut gemeinte Rat taucht hier immer wieder auf. Allerdings sollte der Hinweis nicht unterbleiben das der Anwalt auch bezahlt werden muß, in der Regel nämlich von dem Beschuldigten. Unter 500 Euronen läuft da nichts.

toomuchtrouble  07.04.2016, 16:54
@Artus01

Im Umkehrschluss zu Deiner ungemein spitzfindigen Ergänzung, soll der Beschuldigte lieber gleich auch noch den Mord an JFK gestehen, oder wie soll ich die Bemerkung verstehen?

Selbstverständlich kostet ein Anwalt Geld, wenn es gut läuft, erbringt er auch eine Leistung dafür, z.B. eine Vereinbarung mit Richter und / oder Staatsanwaltschaft oder eben eine zielführende Aussage, welche die Möglichkeit einer Bewährung oder einer Geldstrafe erhält. Bei einem Ersttäter mit halbwegs brauchbarer Sozialprognose ist das selbst bei einem Einbruchdiebstahl kein aussichtloses Unternehmen.

Wenn die Tür offen stand, dann war es kein Einbruch und auch kein schwerer Diebstahl - ich schätze mal Du bekommst etwa 6 Monate auf 3 bis 4 Jahre Bewährung.

Szwab  07.04.2016, 19:12

Bist du dir da sicher? Wenn er ein Hindernis überwinden müsste... Zb auf den Balkon hoch klettern, kann die Tür ruhig offen sein. Trotzdem handelt es sich dabei um einen Wohnungseinbruchsdiebstahl und nicht um einen einfachen Diebstahl :)