Minderjährige Hausfriedensbruch?

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Also,ich würde den Jungen erst mal allein drauf ansprechen,ob er wirklich geklaut hat,kannst du ja auch gar nicht sagen.Wenn die Tür offen stand ist das für manche Kinder wie eine Einladung,sie gehen hinein nur aus Neugier,meinetwegen auch als Mutprobe.Wirklich böses hat er vielleicht gar nicht im Schilde geführt.Sprich mal mit ihm und leg ihm Nahe,falls er dann doch was geklaut haben sollte,dass er das wieder zurückbringen muss.Tut er es nicht,gehst du zu seinen Eltern.Das zieht dann doch meistens.Bei der Polizei anzeigen würde ich ihn nicht.Klär das erst mal vor Ort.Wie alt ist der Junge denn?

Der Junge ist 15

@Antiker242

Nun gut,mit 15 war das bestimmt keine Mutprobe mehr.Du solltest ihn trotzdem vorher ansprechen und ihm sagen was du gesehen hast und es auch beweisen kannst.Egal wie auch immer,mit Vorverurteilen und Anzeigen kommt man nicht immer weiter.Vielleicht ist allein deine Ansage schon ein heilsamer Schock.Probiers halt aus.Je nachdem wie er reagiert kannst du immer noch weiter sehen.

Na ja, es gibt ja das Jugendstrafrecht. Wie alt ist der Sohn? Wenn er sehr jung ist, werden die Eltern zur Verantwirtung gezogen. Geh zum Rentner zeig ihm das Video und lass ihn entscheiden was er machen möchte (Anzeige, Gespräch mit den Eltern..). Er ist ja der Bestohlene und soll das auch wissen

Sofort deinem Nachbar bescheid sagen, der soll prüfen ob was fehlt, stell ihm dein Video und deine Informationen zur verfügung und lass ihn entscheiden ob er den Jungen bzw. seine Eltern anzeigt.

Ich würde erst mit den Eltern und dem Jungen selbst reden. Und dann mal sehen, ob er sich entschuldigt und die Sachen zurück gibt...

Natürlich anzeigen- wüsste nicht einen Grund, warum man das nicht machen sollte. Wenn er geklaut hat ist es nicht "nur" Hausfriedensbruch, sondern auch noch Diebstahl. Zum Alter- unter 14= Straffrei, über 14 nach Jugendstrafrecht bei einer kleineren Schadenssumme= wahrscheinlich Sozialstunden. Wenn er vorbestraft ist sind auch Jugendarrest oder Jugendstrafe möglich. Unabhängig von alldem können (auch bei unter 14jährigen) Schadensersatzansprüche fällig werden.