Einen Dieb töten strafe?

7 Antworten

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wenn der dich mit einer waffe bedroht, kannst den schon töten, das geht auch hier in deutschland als notwehr durch

wenn er vollkommen unbewaffnet ist und du ihm direkt in den kopf schießt, ist schwierig, aber selbst das ist noch nicht richtig schlimm

geht auch oft durch, wenn er zb einen schraubenzieher hatte und du dachtest halt, das wäre ein messer

Warum? - sind Schraubenzieher, die Einbrecher dabeihaben nicht gefährlich?

Seit wann?

@Leestigter

ja, das auch

gabs in den letzten jahren mindestens 4 fälle, wo einbrecher getötet wurde

meist schusswaffen und einmal sind sie bei einem us-soldaten, der hier stationiert ist, rein^^

der hat einen mit dem küchenmesser erstochen

@Anuspraeter

Ja, das nennt man Berufsrisiko.

Ist um keinen zu schade, da spart man sich die "Betreuungskosten" und der macht das nie wieder...

Wenn man mit einer Waffe bedroht wird darf man sich verteidigen.

Das ist schliesslich ein Angriff auf das Leben.

Das ist die eine Seite der Medaille. Wenn man aber zur Verteidigung eine Waffe benutzt die man eigentlich gar nicht haben darf, gibts warscheinlich eine Anklage wegen Totschlag und wegen unerlaubtem Waffenbesitz.

nein, der totschlag eben nicht, wenn die notwehr gerechtfertigt war und die waffe illegal

nur der waffenbesitz dann

@Anuspraeter

Nnoch nicht mal deswegen, lies mein verlinktes Urteil..

@Anuspraeter

Da steht drin dass bei sowas auch der illegale Waffenbesitz nicht strafbar ist..

Wenn das Gericht auf Notwehr entscheidet bleibt es unbestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Auch einen Einbrecher darf man nicht einfach so töten.

Es gilt immer, die Verhältnismäßigkeit der Mittel anzuwenden.

wenn der dich mit einer waffe bedroht, kannst ihn direkt niederschießen

einfach so, direkt tödliche gewalt anwenden

@Anuspraeter

Hast du einen Waffenschein ? Wenn du es machst statt ihn zu verletzen - gehst Du erstmal in U - Haft u wenn das bei Dir über Notwehr sogar hinausgeht ( Tod billigend in Kauf genommen) dann geht es darum Argumente die dich entlasten - belasten aber dir winkt nee Haftstrafe .

@steffenzange

nein und ich brauche auch keinen schein

ich kann menschen totschießen, die mein leben bedrohen und brauche gar keinen schein

komme ich vielleicht wegen illegalen waffenbesitzes dran, aber gut

geht sich bei unbescholtenen bürgern mit bewährung aus

@Anuspraeter

Du darfst keine Menschen in der BRD weder mit waffen bedrohen noch auf Tiere Menschen schiessen . So wie du schreibst Du eignest Dich überhaupt nicht eine Schusswaffe bzw Luftgewehr zu besitzen . Und da ich Us Verhältnisse ablehne besitze ich überhaupt keine Waffe .

@steffenzange
Du darfst keine Menschen in der BRD weder mit waffen bedrohen

Man droht Einbrechern auch nicht, man schiesst so lange auf sie bis der gegenwärtige rechtswidrige Angriff beendet ist.

@steffenzange

Wie lange hast du denn da gebraucht um das zu erfinden?

U-Haft? - Warum, bei geregelten Leben , Umfeld und Arbeitsplatz?

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-45-99.php

... Soweit der Einsatz einer rechtswidrig geführten Schusswaffe durch Notwehr gerechtfertigt war, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Führens derselben...

Sagt der Bundesgerichtshof - Und der weis es besser als du, oder?

@Leestigter

Dies Urteil gilt nicht mehr - 2002 war ein Amoklauf . 2003 Neufassung des Waffenrechts . 2019 weitere Änderung .Dann es gibt den kleinen u. den grossen Waffenschein . Kann nix davon der Polizei , Ordnungsamt vorgewiesen werden ist es illegal Waffen zu besitzen dann hast du auch keinen Eignungstest . Einfach mal schauen online wer darf Waffen besitzen • ohne Waffenschein wirst du nur Tierabwehrspray oder ne Gaspistole bekommen .

@steffenzange

Sorry aber jetzt machst du dich gerade völlig lächerlich.

@steffenzange

Also erst mal eins :Wenn das Urteil "nicht mehr gültig wäre" ( wie kommt man auf so eine kranke Idee? ) wieso verbreitet es dann der Bundesgerichtshof auf seinen Seiten?

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en

Wirklich blöde erfundene Geschichte von dir, sorry!

Als nächstes -es gibt keinen großen Waffenschein - Paragraph 10 des WaffG: zeig, wo da "grosser" Waffenschein steht! Auch erfunden von Dir!

Als nächstes braucht man für den Besitz einer Waffe eine WaffrnBESITZkarte und keinen Waffenschein. Steht auch im 10er WaffG... Auch von dir erfunden!

Einen "Eignungstest"( wahrscheinlich meinst du psychologidches Gutachten) brauchen nur welche über 21 und unter 25, die Grosskaliberwaffen haben möchten! Wieder was erfunden von Dir!

Woher ich das alles weis?

Lernt man beim Sachkundrlehrgang, der Voraussetzung für den Erwerb einer WaffenBESITZkarte ist...

Sonst hätte ich wohl kaum mehr als ein dutzend Waffen und könnte damit umgehen...

Ich würde ja gerne schreiben: "Halbwissen trifft suf Realität" -aber es ist krin Hslbwissen da, nur zusammengesponnene Lügen!

@Leestigter

Und das Ordnungsamt deines Landes kann jederzeit zu Dir kommen u. die Aufbewahrung der Waffen kontrollieren . Nochmal für Dich alle BGH Urteile 1999 , 2001 vergiss diese . Die Neufassung der Waffengesetze 2003 wurden gefasst u. weder BGH noch Juristen haben dies angefochten ! ,, Halbwissen trifft suf Realität ... krin Hslbwissen " u. soviele Fehler in der Sprache - du wohnst nicht in der BRD oder welches Bundesland aber das du nicht mal vernünftig - deutsch - schreiben kannst . Wenn Du in der BRD wohnst soviele Schreibfehler u. Du korrigierst nicht mal was - in der BRD dein Deutsch ist 5 .

@steffenzange

Und was willst du mir damit sagen?

Verdachtsunabhängige Kontrolle hatte ich schon, ist ja nichts besonderes. Macht der Landkreis ( untere Waffenbehörde), nicht das Ordnungssmt des Landes..

Geboren in Bayern, lebe in Bayern-und gehe auf die 60 zu..

Was die Probleme beim tippen betrifft -dafür habe ich einen GdB von 40, wenn du damit was anfangen kannst..

Du weist nichts, lügst hier Sachen zusammen und bringst keine Quellen! Schlimmer, du behauptest dass der Bundesgerichtshof auf seinen Seiten lügt...

Nichts von dem, was du zusammenlügst ändert etwas an aktuellen Gesetz!ä

Bring eine Quelle für deine Behauptung oder troll dich!

@Leestigter

Lebst in BY also bitte besseres dt. Dann ich behaupte nicht das der BGH auf seinen Seiten lügt - sondern die Gesetze 2003 wurden neu verfasst der BGH hat dies zur Kentniss genommen u. deswegen kein Jurist kann sich mehr auf Urteile von 1999 berufen . Entweder Du hast Deine Waffen angemeldet sonst hast Du die illegal . troll mich - wenn Du zuviel Waffen hast dann gib diese ab !

@steffenzange

Du bist also weiter unfähig, dein erlogenes "BGH Urtrile grlten nicht mehr"zu beweisen? War ja klar..

Alle meine Waffen sind legal erworben!

Dass du nicht weist was es heißt einen GdB von 40 wegen Polyarthrose aller Langfinger zu haben und deshalb dämlich über meine "Rechtschreibfehler" herziehst kann ich nachvollziehen!

Wer sich schon in der Gesetzgebung nicht auskennt aber alles mögliche zusammenlügt dem kann man nicht helfen!

Warum du so Blödsinn schreibst "entweder du hast deine Waffen angemeldet" wenn ich schon geschrieben habe, dass alle legal auf WBK sind und Kontrollen selbstverständlich auch erfolgen weis ich nicht...

Nicht gelesen oder nicht verstanden?

Noch ein schönes Leben!

Und was das gehässige herumreiten auf meiner Behinderung betrifft:

https://dz6knj20ch8bg.cloudfront.net/c80/64219/a7f0/42d9/a689/044cfa09b399/original/93557.jpg

@Leestigter

Nachtrag: Diese Bundesgerichtshofentscheidung ist von 2010! Das ist nach 2003, schon klar?

Und auch in ihr das selbe -sogar mit Hinweis auf die schon 1999 gemachten Entscheidungen...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/09/3-508-09.php

Bleibt aber der Gebrauch der Schusswaffe straflos, weil das Handeln des Täters entschuldigt oder - etwa wie hier durch Notwehr - gerechtfertigt ist, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des Führens der Waffe, soweit es mit diesem Geschehen unmittelbar zusammenfällt

Also 2010 nochmal bestätigt..

Deine Behauptungen sind nochmal als Lüge entlarvt!

Steht wo? - Selbst wenn mich einer mit Fäusten angreift kann ich im das Messer reinhauen, wenn ich nichts besseres da habe und mich bei einem Faustkampf nicht als Sieger sehen würde...

Und gehe (zumindest sagt das der BGH) straffrei aus!

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein. Das sollte ein Community-Experte für Recht eigentlich wissen.

@Stossgebet

Dann können wir ja auch die Blutrache wieder einführen oder "Ehrenmorde"

@DerHans

Nach der Erforderlichkeit ist Schluss. Notwehr muss nicht angemessen sein und damit auch nicht verhältnismäßig.

Hast du den § 32 StGB überhaupt gelesen?

@DerHans

Welchrn Teil an "Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein" hast du nicht verstanden, dass du mit Blutrache und Ehrenmord kommst?

Und du bist sicher "Experte"?

Ob und wie dafür eine Strafe ausgesprochen wird, entscheidet eine große Strafkammer als Schwurgericht, d.h. fünf Richter. Dabei wird der Einzelfall genau betrachtet und ohne weitere Informationen kann man auch zu einem fiktiven Szenario kein Ergebnis feststellen.