Ist.das. Einbruch.?
Zählt es als Einbruch wenn ich in ein fremdes haus gehen dessen Tür aber offen ist ? (Aber keiner drinne ist)
6 Antworten
Zumindest Hausfriedensbruch.
Hausfriedensbruch setzt voraus, dass der Zutritt rechtswidrig war (liegt nicht vor) oder man einer Aufforderung das Gelände/Gebäude wieder zu verlassen nicht nachkommt (liegt hier bisher auch nicht vor).
Das ist unbefugtes Betreten bzw Hausfriedensbruch. Hier kommt es aber wieder auf die Details an wenn es zum Beispiel einen Grund für das Betreten gibt und du dich deutlich bemerkbar machst.
Sollte das Betreten nicht genehmigt worden sein, liegt ein Hausfriedensbruch vor, der auf Antrag des Betroffenen verfolgt wird.
Nein, der Zugang muss entweder widerrechtlich erfolgt sein oder die Befugnis zum Verweilen entzogen worden sein.
Hausfriedensbruch. Ist ebenfalls strafbar.
Außerdem ist es nicht ganz ungefährlich. Es könnten ja gerade andere Einbrecher am Werk sein.
Am besten klingelst oder klopfst Du und gibst Dich zu erkennen, ohne das Haus zu betreten.
Hausfriedensbruch setzt voraus, dass der Zutritt rechtswidrig war (liegt nicht vor) oder man einer Aufforderung das Gelände/Gebäude wieder zu verlassen nicht nachkommt (liegt hier bisher auch nicht vor).
Unbefugtes Betreten und Hausfriedensbruch. Für den Einbruch müsstest du dir selbst aktiv Zutritt verschaffen.
Unbefugtes Betreten ist kein Straftatbestand und für Hausfriedensbruch muss er entweder a) widerrechtlich Betreten (liegt hier nicht vor) oder b) trotz Aufforderung wieder zu gehen bleiben (liegt hier erstmal auch nicht vor).
Von Straftat sprach ja auch niemand, sondern nur davon, was es sein könnte. Bei a) widerspreche ich dir, eine offene Tür ist nicht automatisch eine Einladung zum Betreten, oder ein Ausschlußgrund der Widerrechtlichkeit. Kommt natürlich immer drauf an, ob der Wohnungsinhaber das auch zur Anzeige bringt.
Das ist zumindest unbefugtes Betreten und Hausfriedensbruch.
Unbefugtes Betreten ist kein Straftatbestand und für Hausfriedensbruch muss er entweder a) widerrechtlich Betreten (liegt hier nicht vor) oder b) trotz Aufforderung wieder zu gehen bleiben (liegt hier erstmal auch nicht vor).
Unbefugtes Betreten ist kein Straftatbestand und für Hausfriedensbruch muss er entweder a) widerrechtlich Betreten (liegt hier nicht vor) oder b) trotz Aufforderung wieder zu gehen bleiben (liegt hier erstmal auch nicht vor).