Ist.das. Einbruch.?

6 Antworten

Zumindest Hausfriedensbruch.

HansImGlueck178  05.07.2018, 14:13

Hausfriedensbruch setzt voraus, dass der Zutritt rechtswidrig war (liegt nicht vor) oder man einer Aufforderung das Gelände/Gebäude wieder zu verlassen nicht nachkommt (liegt hier bisher auch nicht vor).

Das ist unbefugtes Betreten bzw Hausfriedensbruch. Hier kommt es aber wieder auf die Details an wenn es zum Beispiel einen Grund für das Betreten gibt und du dich deutlich bemerkbar machst.

HansImGlueck178  05.07.2018, 14:11

Unbefugtes Betreten ist kein Straftatbestand und für Hausfriedensbruch muss er entweder a) widerrechtlich Betreten (liegt hier nicht vor) oder b) trotz Aufforderung wieder zu gehen bleiben (liegt hier erstmal auch nicht vor).

hahanoob  05.07.2018, 14:20
@HansImGlueck178

Sollte das Betreten nicht genehmigt worden sein, liegt ein Hausfriedensbruch vor, der auf Antrag des Betroffenen verfolgt wird.

HansImGlueck178  05.07.2018, 14:20
@hahanoob

Nein, der Zugang muss entweder widerrechtlich erfolgt sein oder die Befugnis zum Verweilen entzogen worden sein.

Hausfriedensbruch. Ist ebenfalls strafbar.

Außerdem ist es nicht ganz ungefährlich. Es könnten ja gerade andere Einbrecher am Werk sein.

Am besten klingelst oder klopfst Du und gibst Dich zu erkennen, ohne das Haus zu betreten.

HansImGlueck178  05.07.2018, 14:12

Hausfriedensbruch setzt voraus, dass der Zutritt rechtswidrig war (liegt nicht vor) oder man einer Aufforderung das Gelände/Gebäude wieder zu verlassen nicht nachkommt (liegt hier bisher auch nicht vor).

Unbefugtes Betreten und Hausfriedensbruch. Für den Einbruch müsstest du dir selbst aktiv Zutritt verschaffen.

HansImGlueck178  05.07.2018, 14:11

Unbefugtes Betreten ist kein Straftatbestand und für Hausfriedensbruch muss er entweder a) widerrechtlich Betreten (liegt hier nicht vor) oder b) trotz Aufforderung wieder zu gehen bleiben (liegt hier erstmal auch nicht vor).

Azathor  05.07.2018, 14:20
@HansImGlueck178

Von Straftat sprach ja auch niemand, sondern nur davon, was es sein könnte. Bei a) widerspreche ich dir, eine offene Tür ist nicht automatisch eine Einladung zum Betreten, oder ein Ausschlußgrund der Widerrechtlichkeit. Kommt natürlich immer drauf an, ob der Wohnungsinhaber das auch zur Anzeige bringt.

Das ist zumindest unbefugtes Betreten und Hausfriedensbruch.

HansImGlueck178  05.07.2018, 14:11

Unbefugtes Betreten ist kein Straftatbestand und für Hausfriedensbruch muss er entweder a) widerrechtlich Betreten (liegt hier nicht vor) oder b) trotz Aufforderung wieder zu gehen bleiben (liegt hier erstmal auch nicht vor).