Nach Gutachten Schaden abrechnen - Versicherung zahlt mir nicht den kompletten Nettobetrag, sondern 200 € weniger davon?
Ist das normal ?
6 Antworten
Laß Dir mal die Begründung geben.
Vermutlich hat man Dir neben der MwSt auch die nicht angefallenen Verbringungskosten abgezogen (die Kosten die Anfallen um das Fahrzeug von der Werkstatt zur Lackiererei zu verbringen).
Oft werden aber auch fadenscheinige Begründungen angegeben, oder es werden Stundenverrechnungssetze von Partnerwerkstätten der Versicherung zu Grunde gelegt oder Restwertangebote genommen, die überregional sind, das ist aber unzulässig.
In dem Falle, die 200 EUR nachfordern, eine Frost setzen und auf die Beschreitung des Rechtsweges verweisen.
Das ist auch meine Vermutung. Die Verbringungskosten werden meist abgezogen, wenn nach Gutachten abgerechnet wird.
Warte auf das Schreiben der gegnerischen Versicherung und lasse dann die Abrechnung von deinem unabhängigen Sachverständigen oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen.
Bei fiktiver Abrechnung steht dir der Nettobetrag der Reparaturkosten, des von dir beauftragten Schadengutachtens zu. Die Versicherung darf dich jedoch unter bestimmten Umständen auf eine gleichwertige, günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, Sonderkonditionen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Dieser Verweis ist nicht zulässig, wenn dein Auto noch keine drei Jahre alt ist oder bisher immer in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. Die Versicherung hat die Gleichwertigkeit zu beweisen, dieses gelingt ihr in sehr vielen Fällen nicht. Der oft vorgenommene Abzug der Verbringungskosten oder des Ersatzteilpreisaufschlages ist auch nicht grundsätzlich zulässig. Dies ist von den örtlichen Gegebenheiten (Gerichtsbezirk) abhängig.
Erfolgte die Reparatur des Schadens, dann sind die gesamten Bruttoreparaturkosten von der Versicherung des Verursachers zu tragen. Der einzige hierbei zulässige Abzug wäre eine Wertverbesserung, diese müsste dann aber in dem von dir beauftragten bzw. noch zu beauftragendem Gutachten aufgeführt sein.
Wurde der Schaden repariert, oder gegen Gutachten abgerechnet ?
Wenn keine Reparatur erfolgte, wird die MwSt. nicht bezahlt.
Gruß Apolon
Kommt auf den Zusammenhang drauf an. Und Versicherungen versuchen immer so wenig wie nötig zu zahlen.
Wer lesen kann ist klar.Im Vorteil. Mit einer Zahlung erhält man in aller Regel auch eine.Begründung warum was gezahlt wird, wie sich eine abweichende Summe zusammen setzt und welche weiteren Rechte man nach der Zahlung hat, die eine weitere Zahlung zu welchen Bedingungen begründen
... oh, da spricht ein Kenner? ... und warum sieht das die herrschende Meinung total anders, oder lese ich die Literatur falsch?