Nach eine KFZ Totalschaden, wie lange darf die Wiederbeschaffungszeit sein?

4 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe bist du der Geschädigte?!? Warum hat dann die Gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt?? Es ist dir doch klar, das diese Sachverständigen normal "für" die Versicherung Arbeiten und nicht dagegen. Du kannst dir als Geschädigter deinen Sachverständigen selber wählen. Wenn du in nächster Zeit keine Zeit hast dich um ein neues Fahrzeug zu kümmern ist das dein Problem und nicht das der Versicherung. Bei der Widerbeschaffungszeit geht es Hauptsächlich um einen Leihwagen. Soweit ich weiß sind das 6-8 Werktage. Nach deiner Beschreibung bekommst du 1800 € für dein Fahrzeug von der Versicherung, da du das Fahrzeug für 1000 € verkaufen könntest.

Die angegebene Zeit von 6 bis 8 Tagen ist durchaus angemessen. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass Du nicht sofort am nächsten Tag wieder ein passendes Auto findest - aber 1 Woch sollte genügen. Bis zu längstens 2 Wochen sind als Zeitrau, für einen Gebrauchtwagenkauf zwar möglich, werden aber nur anerkannt, wenn es sich um "Exoten" handelt, die nicht bei jedem zweiten Gebrauchtwagenhändler stehen.

Je nachdem wie Du nachweisen kannst das Du geschäftlich/ berufsbedingt abwesend bist verlängert sich die frist schon etwas aber das solltest Du der Versicherung schnellstmöglich mitteilen.. Bis zu 14 tage bzw 10 Werktage sind durchaus angemessen und werden idR.. auch Akzeptiert. Wenn der sachverständige das meint s dann soll er Dir ein vergleichbares Fahrzeug anbieten.. Joachim

Erfahrung macht klug, sofort zu eigenem Gutachter gehen, bringt einige 100.. . Nie den von der Vers. abwarten.