Gutachten war 9700€ wiederbeschaffungswert 16800€ Und Restwert waren 7100 wie hoch darf gutachten sein damit es kein Totalschaden ist , bei 15000€ gutachten zB?

9 Antworten

Gutachten war 9700€

Damit sind vermutlich die Reparaturkosten gemeint

wiederbeschaffungswert 16800€

Der Punkt ist klar zu lesen

 Restwert waren 7100

Der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug in beispielsweise einer Börse für Unfallwagen verbindlich bei einem Verkauf erzielen würde.

wie hoch darf gutachten sein damit es kein Totalschaden ist

16.800 € abzüglich 7.100 €, also maximal 9.700 € lt. Gutachten. Die tatsächlichen Reparaturkosten dürfen bis 10% höher sein.

bei 15000€ gutachten zB?

was ist damit gemeint? Die Gutachterkosten? Die sind in dem Fall wohl sehr teuer.

In Deinem Fall handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Aber:
Es gibt die 130% Reglung
für Menschen die besonders an ihrem Fahrzeug hängen oder es neben dem tatsächlichen Wert auch noch einen Ideellen Wert besitzt. (Beispielsweise Oldtimer / seltene Fahrzeuge / Erbstücke, oder auch andere Gründe) Diese Regelung ist nicht für die Versicherer bindend, aber auf freundliche Nachfrage bei der Versicherung auch nicht allzu selten. Voraussetzung ist das das Kfz weitere 6 Monate in deinem Besitz bleibt. http://ihr-gutachten.com/ratgeber-die-130-prozent-regelung-leicht-und-verstaendlich-erklaert/

Ganz einfach:

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Der Restwert spielt ausschließlich bei einem Totalschaden eine Rolle, liegt kein Totalschaden vor, wird auch kein Restwert abgezogen.

Bei Eigenverschulden ca. 70% des wiederbeschaffungswertes und bei Fremdverschulden kannst du bis ca. 130% des Widerbeschaffungswertes reparieren lassen.

Die Reparatur übersteigt den Restwert des Fahrzeugs. Also ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Totalschaden ist, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten erreichen oder übersteigen.