Wann Zahlt Versicherung?

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Hallo, ich bin der Pressesprecher der HUK-COBURG. Da mein Unternehmen angesprochen ist, habe ich mal unsere Experten aus der Schadenabteilung gefragt, was man zu der Frage sagen kann. Hier deren Kommentar: Sobald wir den Umfang unserer Eintrittspflicht ermittelt und die eingereichten Schadenbelege geprüft haben, rechnen wir einen Schadenfall ab. Dies kann im Idealfall binnen weniger Tage erfolgen (bei eindeutiger Haftungssituation und Vorlage vollständiger und prüfbarer Schadenbelege). Bei strittigen Sachverhalten und daraus resultierendem höheren Ermittlungsaufwand wird dieser Zeitraum naturgemäß länger ausfallen, da wir keinen Einfluss darauf haben, wann uns z. B. die Ermittlungsbehörden ihre Akten zur Verfügung stellen oder Unfallzeugen auf unsere Bitte um Berichterstattung reagieren. In solchen Fällen stellen wir einem Geschädigten jedoch i.d.R. eine Vorschusszahlung zur Verfügung. Mein Angebot; Wenn es zu Verzögerungen kommen sollte, bitte bei presse@huk-coburg.de melden. Wir kümmern uns dann darum. Freundliche Grüße Alois Schnitzer HUK-COBURG Pressestelle

mhhh na das is doch mal ne antwort! Dann sollte es ja recht schnell gehen da bereits alle Unterlagen bei der HUK sind und der Unfallgegner seine Schuld bereits zugibt.

Eine Beschwerde bei der Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bringt Ihrer Versicherung viel Ärger ein. Die Bafin überwacht die Einhaltung aller Gesetze, die für den Betrieb von Versicherungsgeschäften gelten.

Eine Bafin-Beschwerde ist in der Regel "Vorstandssache", d.h., die Versicherungen nehmen diese Beschwerden sehr ernst. Eine Bafin-Beschwerde erhöht die "Negativ-Statistik" Ihrer Versicherung. Eine Bafin-Beschwerde ist für den Verbraucher [b]völlig kostenfrei[/b]. Negative Folgen oder Kosten braucht der Verbraucher nicht zu befürchten, wenn die Beschwerde abgewiesen wird.

Eine Beschwerde kann leicht und [b]schnell eingereicht online[/b] werden. Es dauert keine 5 Minuten!

https://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_vers_de.php

Der Gutachter hätte zusätzlich eine Wiederbeschaffungszeit nennen müssen. Für so ein Fahrzeug sind das auch mindestens 3 Tage. Für diese hast du einen Anspruch auf Nutzungsausfall.

Hallole

Verfasse ein Einschreiben mit Rückschein Fristsetzung an die Versicherung da Du nach Ablauf der Frist gezwungewn bist einen Anwalt zu beauftragen. Sollte dies weil Du ja auf ein Fortbewegungsmittel angewiesen bist verzögert werden mußt Du einen Erzatzwagen/ Mietfahrzeug oder Kostenersatz für diese Tage einfordern. wenn sich der versicherer dann nicht meldet was er tun wird kanst Du weitergehen. Wiederbeschaffungszeitraum bei wirtschaftlichen Totalschäden ist um die 10 Tage ggf auch etwas länger. wenn Du kein ersatztfahrzeug kaufst und zulässt wird die MwSt abgezogen. Joachim

Die Pauschale für die 25€ sollten unkritisch sein, die Auszahlung ist indes fraglich, da auch Abzüge erlaubt sind, wenn Du z. B. das Geld behälst statt einen neuen Wagen zu kaufen etc. Der Rat mit dem Anwalt ist gegenüber der HUK angebracht, deren Tarife kommen ja nicht von Leistungsbereitschaft. ;)

Die HUK Coburg gehört zu den Unternehmen, die sich erfahrungsgemäß gern einmal etwas mehr Zeit lassen beim Zahlen.