Nach der Elternzeit von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit umsteigen! Rechte und Pflichten?

3 Antworten

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Wenn Du Dir den nachfolgenden Link gut durchliest, sind eigentlich alle Deine Fragen beantwortet:

http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/10mutterschutzunderziehungszeit/101mutterschutzunderziehungszeit/1016wiemussdiewiedereinstellungnachdererziehungszeiterfolgen.html

Anm: Dadurch sind auch Deine 25 Jahre Betriebszugehörigkeit "gerettet". Hinsichtlich der Möglichkeit des Arbeitgebers auf innerbetriebliche Versetzung bzw. auf Tätigkeitswechsel muss der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel aufweisen.

Wichtig: Erst einmal keinen neuen (schon gar keinen befristeten) Arbeitsvertrag "unterjubeln" lassen!!

Du brauchst keinen neuen Vertrag, sondern nur eine Änderung des Vertrages von 40 auf 20 Stunden (oder was eben Deine Stundenzahl wäre). Der Rest sollte eigentlich bleiben. Du hast dann aber wohl keinen Anspruch auf Deinen bisherigen Job, außer die neu eingestellte Kraft würde auf einen anderen Posten wechseln, damit Du wieder in Deinem alten Platz einsteigen kannst.

Die Betriebszugehörigkeit bleibt bestehen. Aber als Teilzeit musst du alles machen. Da kannst Du nicht Sagen, Das ist nicht mein Ding

Familiengerd  17.12.2014, 12:30
Aber als Teilzeit musst du alles machen. Da kannst Du nicht Sagen, Das ist nicht mein Ding

Das hat aber mit "Teilzeit" nichts zu tun!!

Dackelmann888  17.12.2014, 23:26
@Familiengerd

Aber wohl mit Deiner Stellung .Du kannst ja keine Verantwortung für einen Bereich übernehmen.