Nach der Elternzeit von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit umsteigen! Rechte und Pflichten?
Hallo an Alle!
Ich arbeite seit 25 Jahren (inkl. Ausbildung) in einer Firma. Bin vor mehr als 3 Jahren in Mutterschutz, war 2 Jahre zuhause in Elternzeit und habe das 3. Elternzeitjahr (2014) in dieser Firma auf 450 Euro Basis gearbeitet.
Jetzt steht mir mein alter Arbeitsplatz so wie vorher (Vollzeit, gleiche Arbeitsstelle, gl Gehalt) wieder zu.
Doch der Firma geht es nicht gut und die wollen so wenig wie möglich Personal einstellen. Nun würde ich im nächsten Jahr gerne Teilzeit arbeiten, was mir so aber nicht direkt zusteht. Natürlich ist der Firma trotzdem lieber, ich arbeite z.B. halbtags als ganztags. Deshalb nehmen sie mich wahrscheinlich, ist aber nicht ganz 100%-ig sicher...
Welche Rechte hat man denn mit einem Teilzeitvertrag? Ich hab nun bedenken:
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dass die mir zu wenig zahlen (ähnlich wie auf der 450€ Basis)
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mich an irgendeinen Arbeitsplatz stecken, weil mein alter Platz belegt ist, es wurde noch vor 2 Mon. jemand da eingestellt (ich bin eine Fachkraft und alle anderen Tätigkeiten in dem Betrieb entsprechen meinem Beruf überhaupt nicht)
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dass ich einen befristeten Vertrag bekommen könnte
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und das meine inzwischen 25-jährige Betriebszugehörigkeit verloren geht.
Habe ich bei einem Teilzeitvertrag Anspruch auf die oben genannten Punkte? Wir müssten einen neuen Vertrag (Teilzeit) machen, wie ist es dann mit der Betriebszugehörigkeit? Kann man da die 25 Jahre im Vertrag vermerken? Was ist üblich?
VIELEN DANK !!!
3 Antworten
Wenn Du Dir den nachfolgenden Link gut durchliest, sind eigentlich alle Deine Fragen beantwortet:
Anm: Dadurch sind auch Deine 25 Jahre Betriebszugehörigkeit "gerettet". Hinsichtlich der Möglichkeit des Arbeitgebers auf innerbetriebliche Versetzung bzw. auf Tätigkeitswechsel muss der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel aufweisen.
Wichtig: Erst einmal keinen neuen (schon gar keinen befristeten) Arbeitsvertrag "unterjubeln" lassen!!
Du brauchst keinen neuen Vertrag, sondern nur eine Änderung des Vertrages von 40 auf 20 Stunden (oder was eben Deine Stundenzahl wäre). Der Rest sollte eigentlich bleiben. Du hast dann aber wohl keinen Anspruch auf Deinen bisherigen Job, außer die neu eingestellte Kraft würde auf einen anderen Posten wechseln, damit Du wieder in Deinem alten Platz einsteigen kannst.
Die Betriebszugehörigkeit bleibt bestehen. Aber als Teilzeit musst du alles machen. Da kannst Du nicht Sagen, Das ist nicht mein Ding
Aber wohl mit Deiner Stellung .Du kannst ja keine Verantwortung für einen Bereich übernehmen.
Das hat aber mit "Teilzeit" nichts zu tun!!