Gibt es einen Unterschied zwischen 450 € Basis und Teilzeit?

9 Antworten

Auch ein Minijob bis 450,--€ ist ein Teilzeitjob. Er unterliegt nun der Rentenversicherung, wenn der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich den Verzicht auf den eigenen Beitrag erklärt. Der ArbG kann den Minijob pauschal versteuern, hat aber die Wahl, nach den persönlichen Abzugsmerkmalen (früher: Steuerkarte) des Minijobbers abzurechnen oder die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.

Teilzeit ist alles, was nicht Vollzeit ist. Die Verdienstgrenzen und die damit verbundenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften definieren nicht den Begriff der Teilzeit.

Nicht ganz. Es gibt sehr wohl einen Unterschied! 450 Euro Jobs kann man zur Zeit steuerfrei verdienen, das bedeutet ohne Abzüge. Bei einem Teilzeitjob kann man auch mehr verdienen, MIT Abzügen. Teilzeit- und Vollzeitjobs sind steuerpflichtig, 450 Euro Jobs nicht!

@elliellen

Was ist daran nicht zu verstehen, dass die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und eine Verdienstgrenze nicht die Definition für Teilzeit sind? Teilzeit ist grds alles, was weniger als Vollzeit ist. Auch 5 Std/Wo ist Teilzeit. Das der daraus erzielte Verdienst unter die Regelungen der Geringfügigen Beschäftigung fallen kann, steht auf einem vollkommen anderen Blatt.

Ja, 450€-Basis, also eine Minijob heißt eben auch, dass Du maximal 450 € im Monat bekommst. Teilzeit kann z. B. auch 20 Stunden/Woche heißen, was Du eben auch versteuern musst, dafür bist Du aber auch sozialversichert, was bei 450 €-Basis nicht der Fall ist.

Hallo! Ja, auf jeden Fall. Bei Jobs auf 450 Euro Basis wird das Geld steuerfrei ausgezahlt, ohne Abzüge. Du darfst aber dabei nur bis 450 Euro im Monat bekommen/verdienen, nicht mehr. Wenn du Teilzeit arbeitest, kannst du auch mehr verdienen, dafür wird dir was abgezogen.

Das ist so nicht richtig. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Pauschalbesteuerung zu wählen und die Pauschalsteuer selbst zu tragen. Er kann sich ebenso die Steuerbescheinigung des ArbN vorlegen lassen oder diese anhand der IdNr bei der Finanzbehörde abzufragen. Ganz unabhängig davon, ist auch ein Minijob ein Teilzeitjob.

450€ ist neuerdings die Obergrenze für einen nicht sozialversicherungspflichtigen Job. Als Teilzeit kannst du zwar mehr verdienen, dafür kommen dort auch ordentlich Steuern runter.

Als Teilzeit (im Gegensatz zu Vollzeit) kannst Du auch mehr wie 450 € verdienen

Es heißt aber 'als' :P