Darf der Ausbilder Übernahme von Wohnheimkosten hinter meinem Rücken stornieren?
Hallo.
Mein nächstes Problem
Ich mache eine Ausbildung zum Binnenschiffer und bin in Schönebeck auf der Berufsschule.
In Schönebeck bin ich auch in einem Wohnheim untergebracht welches mit Kosten verbunden ist die im Monat gute 200 Euro kosten.
Der Ausbildungsbetrieb hat die Wohnheim kosten bisher immer übernommen.
Vor drei Tagen bekam ich von der Wohnheimleitung die Nachricht das die Übernahme der Kosten storniert wurden.
Ich habe KEINE Nachricht vom Betrieb bekommen. Ich war erstaunt.
Das komische ist, das ein anderer Azubi aus dem Betrieb (der auf dem gleichen level ist wie ich und auch hier im Wohnheim untergebracht ist) bekommt die Kosten weiterhin bezahlt
Ich bekomme 390 Euro (Im 2.Lehrjahr) vom Betrieb ausgezahlt (pro Monat) 450 Euro Berufsausbildungsbeihilfe und 204 Kindergeld. Das hört sich viel an. Aber ich muss Miete bezahlen, Versicherung, Schulsachen, usw
Die 390 gehen gleich für Miete rauf.
Von den 450 Euro gehen für Versicherungen Schulsachen, Internet Telefon, Tickets um zum betri3b zu kommen sie rauf.
Ich habe im Monat 2a 250 Euro zum leb3n.
Wie soll ich da 200 Wohnheim Kosten bezahlen??
Darf der Ausbilder einfach so die Übernahme känzeln?? Kann ich was rechtlich dagegen tun?
2 Antworten
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet diese Kosten zu tragen. Lediglich bei der Verpflegung gibt es einen kleinen Eigenanteil.
Die Verpflegung ist klar dass ich die selber bezahle aber es geht jetzt allgemein nur um die Wohnheim Kosten von Wohnheim selber also quasi die miete dass ich hier wohnen kann
Rede mal mit deiner Kammer den so kanst du deine ausbildung nicht Fortsetzen und die kann dich auch genauer beraten und informieren !
Das das sogar ohne dich zu informieren getan wurde zeigt das da was nicht stimmen kann!
Außerdem das mal eben einfach im 2ten Jahr von dir zu ändern ist auch seltsam! Oder will man dich auf dem Wege loswerden ?
Ich weiss es nicht kann gut sein.
Die überbetrieblichen Lehrgänge sind verpflichtend für die Ausbildung. Daher muss der Azubi an allen teilnehmen. Die Kosten dafür trägt der Ausbildungsbetrieb, das wird aber auch vom Bund und Land und Europa bezuschusst. https://www.hwk-hannover.de/artikel/faq-ueberbetriebliche-lehrlingsunterweisung-uelu-23,0,4552.html
Ist die Kostenübernahme schriftlich im Vertrag festgehalten?
Nein. Leider nicht. Problem ist vieles wird unter der Hand gemacht
Haben Sie dazu vielleicht einen Paragraphen als Nachweis?