freistellung für externes vorstellungsgespräch (azubi)?

1 Antwort

Der jetzige Arbeitgeber muss dich nach § 629 BGB während der Arbeit freistellen, wenn du ein Bewerbungsgespräch hast oder an einem längeren Auswahlverfahren teilnimmst. Dabei muss die Vergütung weitergezahlt werden.

Die Freistellung nach dem oben genannten Paragraphen ist aber erst dann möglich, wenn dein Betrieb sich klar geäußert hat, dass er dich nicht übernehmen wird.