freistellung für externes vorstellungsgespräch (azubi)?
hallo, ich werde diesen sommer meine ausbildung beenden und bin daher schon auf der suche nach einem neuen arbeitgeber (keine übernahme im betrieb möglich). im internet steht, das man vom betrieb freigestellt werden muss. meine ausbilderin sagt allerdings das ich mir urlaub nehmen muss. was stimmt denn nun?
1 Antwort
Der jetzige Arbeitgeber muss dich nach § 629 BGB während der Arbeit freistellen, wenn du ein Bewerbungsgespräch hast oder an einem längeren Auswahlverfahren teilnimmst. Dabei muss die Vergütung weitergezahlt werden.
Die Freistellung nach dem oben genannten Paragraphen ist aber erst dann möglich, wenn dein Betrieb sich klar geäußert hat, dass er dich nicht übernehmen wird.