Darf mir das Jobcenter ein Praktikum aufzwingen?

11 Antworten

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Vorschreiben kann sie es dir nur wenn der Chef auch damit einverstanden ist. Das ist durchaus legitim. Du bekommst ja auch weiterhin dein Geld vom Jobcenter. Du machst es nicht unbezahlt, dass Jobcenter zahlt weiter.

Ach ja, die Fahrkosten die dir während der Zeit bis zum Ausbildungsbeginn anfallen muss auch das Jobcenter übernehmen.

Sei froh und freue dich über den Ausbildungsplatz und zeige deinem Chef, dass du engagiert und gut bist.

@kieljo

Das ist es ja: die Fahrtkosten würden mir laut meiner Sachbearbeiterin NICHT bezahlt werden! Das hat sie mir extra noch gesagt. Es gibt nämlich neue Regelungen bezüglich Praktikas für Ausbildungssuchende bzw. künftige Azubis. Demnach werden Ausbildungssuchende nicht mehr unterstützt, wenn sie z.B. zu Vostellungsgesprächen, Probearbeit, Praktikum usw. fahren müssen.

@Ardnas17

Wenn du die Fahrkosten nicht erstattet bekommst, kann dich keiner zwingen dort hin zu fahren. Es darf dann auch keine Sanktionen geben. Schau mal bei www.gegen-hartz.de rein. Vielleicht findest du dort etwas darüber.

Ich denke da läuft dann schon etwas schief. Die SB kann nichts verlangen was du nicht realisieren kannst.

Auch unter tacheles.de kannst du mal suchen welche Möglichkeiten es gibt. Dort kannst du auch Fragen stellen die kompetent beantwortet werden.

@kieljo

Dankeschön.

Doch, für mich wäre es unbezahlte Arbeit, müsste ich für meinen Alg II- Satz wochen-oder monatelang "Praktikum" zu machen, während andere Alg II- Empfänger schön daheim sitzen können und dennoch Geld erhalten. Das kann`s doch nicht sein!

@Ardnas17

Danke für den Stern.

Trotz anders lautender Antworten von obrigkeitstreuen Helden der Arbeit ist die Rechtslage so: Mit dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages (oder eines Ausbildungsvertrages) endet Deine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der (Wieder-) Eingliederung ins Arbeitsleben. Von dem Moment an ist die einzige zu erfüllende gesetzliche Aufgabe die des Jobcenters, mit der Zahlung des ALG Deinen Lebensunterhalt bis zur Arbeitsaufnahme zu gewährleisten.

Wenn Du es nicht machst, wirst Du wohl kein Alo Geld bekommen. Wie sonst sollten Sie Dich "bestrafen" aber wieso machst du es nicht?? Ist doch ne gute gelegenheit sich dort vorab shconmal einzuarbeiten und die leute kennenzulernen,

Genau

Herzlichen glückwunsch zur lehrstelle! :)

das jobcenter ist sogesehen dein arbeitgeber und darf dir deswegen auch aufgaben zukommen lassen.

generell steht sicher hinter dem anliegen, dass du nicht in so eine endlose gammelphase kommst und dir dann zum ausbildungsbeginn das aufstehen und die anforderungen des arbeitsalltags nicht allzu schwer fallen.

du kannst dem jc ja ein wenig zuvor kommen und im betrieb nachfragen, ob du stundenweise (zb. 165 €) eingestellt werden könntest. da haben alles was davon.

lg :)

Ja, ich werde in dem Betrieb wegen einem Aushilfsjob nachfragen.

Mensch Mädchen, du bist 25 Jahre alt. Da solltest du dich freuen noch einen Ausbildungsvertrag, gerade auch in Cottbus, zu bekommen. Gehe morgen zu deinem neuen Chef und frage ob du nicht sofort loslegen kannst.

Ich kenne einige Chefs die auch einem Praktikanten ein bisschen Geld zu stecken wenn er gut gearbeitet hat..

Klar freu ich mich über die Lehrstelle, aber die beginnt nun mal im August und nicht morgen. Basta. Ich war da schon fast eine Woche Probearbeiten und werde nicht noch länger gratis dort arbeiten.

Und Praktikanten erhalten nun mal kein Geld, das ist nun mal so.

Laut der Eingliederungsvereinbarung muss man ein längeres Praktikum nur machen, wenn ein Job in Aussicht steht, aber den hab ich ja bereits...

@Ardnas17

Mit der "Basta-Einstellung" wirst du sicher weit kommen in deinem Berufsleben.

@gitte2007

Was ist daran falsch, zu seiner Meinung zu stehen? Soll ich zu allem "Ja und Amen" sagen? Nee, denn das sagt zu mir auch keiner...

Ich lass mich doch nicht ausnutzen.

@Ardnas17

Da hast du vollkommen recht! Das Jobcenter hat die Aufgabe, dich bei deiner Jobsuche zu unterstützen, mehr nicht! Wenn du eine Jobzusage hast gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für das JC, dich bis zur Arbeitsaufnahme zu irgend etwas zu verpflichten. Und Anspruch auf das ALG bis zum Arbeitsbeginn hast du trotzdem. Das steht alles haarklein im Sozialgesetzbuch (SGB) III, das die Sachbearbeiterin allerdings nicht zu kennen scheint.

@EbbelEx

Naja, das Jobcenter droht dann eben mit Kürzung der Leistungen. Aber es ist doch in höchstem Maße unfair, dass ich laut meiner SB für mein Alg II arbeiten gehen soll, während andere Leute untätig zu Hause sitzen dürfen. Das kann doch nicht rechtens sein...

@Ardnas17

Androhen kann das Jobcenter vieles, durchsetzen allerdings nur was im Gesetz steht. Von einem Praktikum vor einer vertraglich vereinbarten Arbeitsaufnahme steht nichts im Gesetz, wie @EbbelEx völlig richtig festgestellt hat. Eine Beschäftigungstherapie für Klienten gehört nicht zum Aufgabenspektrum des Jobcenters!