Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass die Wohnfläche 13qm kleiner ist als vom Makler angegeben?

10 Antworten

BGH stärkt Mieter erneut bei Wohnflächenberechnung 11.03.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Mieterrechte beim Streit um falsche Wohnflächenangaben in Mietverträgen gestärkt. Laut einem am Mittwoch verkündeten Urteil stellt eine "Circa"-Angabe zur Wohnfläche im Mietvertrag keine zusätzliche Toleranzschwelle dar, die bei der Berechnung von Mietrückzahlungen zugunsten des Vermieters berücksichtigt werden muss.

Nach geltendem Recht dürfen Mieter anteilig Miete zurückverlangen, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. (ATZ: VIII ZR 144/09) (nun musst Du ausrechnen, wieviel Prozent das in deinem Fall sind) LG

Tippelbruder 
Fragesteller
 26.03.2010, 22:53

10%

kmu279  26.03.2010, 22:54

hier gehts aber um Kauf und nicht um Miete.....

wellihamster  26.03.2010, 23:15
@kmu279

Ja, hab ich beim einfügen gemerkt. Aber dann kann man den Text nicht mehr komplett löschen.sorry :)

wunhtx  27.03.2010, 10:47

nein, trifft hier nicht zu. Das Urteil bezieht sich auf Mietverträge mit der zugesicherten Eigenschaft, dass die Wohnung xx qm hat.

Im vorliegend Fall handelt es sich um Grunderwerb mit einem daraufstehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung mit Eigentumsanteil.

Ist der Kaufpreis gekoppelt mit der Wohnfläche Bestandteil des Kaufvertrages ? Der Makler ist Mittler zwischen Verkäufer und Käufer, Er haftet dann, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht.

Das heißt, wurde vereinbart, dass pro qm der Preis xx zu zahlen ist ? Dann wäre hier die Möglichkeit vielleicht gegeben, die Differenz zurück zu fordern. Vom Verkäufer.

Hierbei wäre aber auch zu klären, weshalb der Käufer sich nicht eine Wohnflächenberechnung vorlegen liess um selbst die Angaben überprüfen zu können.

Zudem müste man auch den Text der notariellen Vereinbarung kennen, um hier Tipps zu geben.

Oder hiess es Wohnfläche ca. xx qm, Kaufpreis xxxxxx ? Dann keine Chance.

Oder hiess es Wohnfläche xx qm, Kaufpreis xxxx Auch hier keine Chance.

Persönlich würde ich hier keine spezielle Antwort mangels ausreichender Hinweise geben.

Nichts. Man kauft doch nicht eine Wohnung/ein Haus ohne Bauzeichnung oder Skizze. Und wenn die Raumgrößen lt. Zeichnung ausreichend waren, ist es jetzt doch auch egal, ob "auf dem Papier" was anderes steht als gesagt.

Wenn Ihr vor Vertragsabschluß das Haus besichtigt habt, was man normalerweise annehmen sollte, dann ist nachträglich nichts mehr zu machen.

Kommt drauf an, wie gross die gesamte Fläche ist. Und seid ihr sicher, dass ihr alles richtig gemessen habt? Balkon oder Terasse zum üblichen Prozentsatz mitgezählt?

Tippelbruder 
Fragesteller
 26.03.2010, 22:51

Der Gutachter von der Bank hats uns mitgeteilt

ErsterSchnee  26.03.2010, 22:56
@Tippelbruder

Ich versteh das alles nicht. Ihr kauft ein Haus/eine Wohnung ohne Bauzeichnung, Ihr schaut nicht mal etwas genauer ins Exposé und Ihr schickt einen Bankgutachter rein und fragt nicht nach dem Ergebnis?

Das ist doch schon fast fahrlässig!