Wie verbindlich ist eine Anfrage/Interessenbekundung in Immobilienportalen wie Immobilienscout24 oder Immonet etc.?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Makler arbeiten GRUNDSÄTZLICH auf Erfolgshonorar-Basis.  Nur wenn es tatsächlich zu einem Kaufvertrag kommt, den dieser Makler vermittelt hat, kann er einen Anspruch stellen.

aber doch nicht wenn 3 Monate danach ein anderer die Immobilie übernommen hat. Entweder der eine oder der andere, beide gleichzeitig glaube ich kaum. Was glaubst du wieviele auf diese Masche ziehen würden wenn das so einfach wäre, das grenze ja schon an betrug 😕

@KKatalka

Es kann ja nur EIN Makler den Kauf wirklich vermittelt haben. Dem Zahlungspflichtigen kann es doch eigentlich egal sein, WELCHER Makler die Provision bekommt

@DerHans

Ooohh lieber "DerHans". Das sollte aber auch Ihnen bekannt sein, dass es durchaus zu einer doppelten Provisionszahlung kommen kann. Dazu gab es schon ein Urteil. Ich suche mal und stelle es ein.

@DerHans

......Daran ändert selbst die spätere Tätigkeit des zweiten Maklers und dessen Provisionsverlangen nichts. Der zweite Makler hätte wegen der Vorkenntnis seines Kunden von Anfang an keine eigene provisionspflichtige Nachweistätigkeit entfalten können. Der Kunde kannte ja das später gekaufte Haus schon (LG Coburg, Urteil vom 22.3.2011, Az. 23 O 590/10).

Die Entscheidung wurde inzwischen vom Oberlandesgericht Bamberg als richtig bestätigt (OLG Bamberg, Urteil vom 19.8.2011, Az. 6 U 9/11).

@AchIchBins

Das ändert aber nichts daran, dass die Provision nur EINMAL fällig wird. Da müssen sich die beiden Makler eben damit auseinander setzen.

die Provision ist erst beim Kauf eines Objektes fällig, zumindest war es bislang so gewesen.

Es gibt aber neue Vereinbarungen/Richtlinien, dass ein Käufer keine Provision mehr an den Makler zahlen muss. Ob es sich auch um einen Hauskauf dabei handelt, weiß ich nicht. Vielleicht ist hier ein Fachmann, der sich mit der Provision auskennt. Mich würde es interessieren.

Nur bei der Wohnungsvermietung hat sich der Honoraranspruch geändert. Es gilt, wer den Makler beauftragt hat, muss zahlen.

Das hab ich auch schon gehört, warte aber bis dato vergeblich darauf das die Makler auf ihre Provision Verzichten. Bzw. Diese laut neuem gesetz beim Eigentümer oder eher gesagt dem Verkäufer einfordern statt vom Käufer. 😯

@KKatalka

Beim Verkauf hat sich ja gar nichts geändert. Wer tatsächlich vermittelt hat, ist ja wohl festzustellen.

Es gibt schon den Extremfall, dass es zu einer doppelten Provisionszahlung kommen kann. Aber das würde ich in deinem Fall aber nicht annehmen. Der Makler hatte wohl keinen Verkaufsauftrag und konnte daher keine Fakten wie Adresse, Expose´, Besichtigung liefern. Seine Tätigkeit war somit eher nicht "ursächlich" für den Verkauf. Aber letztendlich kann es doch dazu kommen, dass der Makler versucht an Geld zu kommen und verlangt eine Provision.

Hallo,

das ist eine Antwort zu einen ähnlichen Beitrag.

Nur das ich keine Ahnung habe was Sie bei Immob. abgeschlossen haben.

In Ihren Fall muss der erste Makler erstmal wissen was los ist.

Ich denke das weis er nicht.

Aber :

Beitrag: 

Wie bei Immobilienkauf doppelte Maklerprovision vermeiden? 

Hallo,

sagen wir es mal so.

Erst einmal was für einen Vertrag hat der Anbieter mit seinen Makler ?

Sie wurden durch Immob. an einen Makler verwiesen.

Sie haben Interesse gezeigt.

Dazu müsste man wissen womit Sie einverstanden wahren bzw AGB etc.

Rechtmäßigkeit etc

Der Makler muss dir nachweisen das du über seine Vermittlung das Objekt gekauft hast.

Es reicht schon das Inserat.

Punkt 1 . Du weißt nichts von ersten Inserat und bist nur über das 2 Makler Inserat auf das Objekt aufmerksam geworden.

Der Makler hat keine Kenntnis von dir ?

Falls er Kenntnis von dir hat hast du schlechte Karten !

Punkt 2. Die Preisermittlung die im Inserat 2 ist hat einen anderen Betrag und wurde somit klar und deutlich nicht von 1 Makler durchgeführt.

Vorkenntniseinwand 

Ein Verkäufer könnte den Maklervertrag kündigen, mit einem vom Makler genannten Interessenten einen Kaufvertrag abschließen und behaupten, er habe diese „Vertragsgelegenheit“ gekannt, bevor der Makler auf sie hingewiesen habe („Vorkenntniseinwand“).

Der Makler hat dann gleichwohl einen Provisionsanspruch, wenn beispielsweise

die Maklertätigkeit für den Abschluss des Immobilienkaufvertrages zumindest mitursächlich war,der Hinweis des Maklers zur Aktivierung einer vorherigen Kenntnis des Immobilieneigentümers geführt hat (Indiz: längere Zeitspanne der Kenntnis des Eigentümers vor Kaufvertragsabschluss) oder wenn der Makler den Anstoß zu einer Objektbesichtigung gegeben hat.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Dazu noch anmerkend haben Sie eine Widerrufsbelehrung bekommen oder akzeptiert im Formular?

Nein, die Provision ist fällig bei dem Makler bei dem die Wohnung/Haus besichtigt wurde .. (Sollte ein Vertrag mit diesem zustande kommen) da hat der Vorrige Markler nicht mehr mit zu sprechen. 

Das widerspräche aber ganz klar der Ursächlichkeit!

@schelm1

Ne, user: "der Hans" hat es ja eben im Kommentar  auch bestätigt. ... Es Kann nur einer den Vertrag machen! Was so viel heißt wie, der Makler der den Vertrag schließt bekommt auch die Provision. Der andere Markler kann da nicht mehr mitsprechen. 

Ein Beispiel. ... Neben der Schule habe ich in einem Schuladen gearbeitet. Jeder Mitarbeiter der den Kunden Einlagen für die Schuhe verkauft hat, hat eine Provision bekommen (es waren 10% vom verkaufswert). Ein Kollege konnte einen Kunden nicht von den Solen überzeugen, der Kolege gab auf. nach dem ich mit ihm gesprochen habe, kaufte der Kunde die Solen auf meine Empfehlung hin. Wer glaubst du Hat nun die 10 % Provision bekommen? .. Die Antwort: es war der, der dem Kunden davon überzeugt hat diese zu kaufen. 

Bei den Immobilien läuft es in etwa genau so ab. Der jene der dich zum Kauf überzeugt. Der kassiert am ende die Provision. Für diese EINE Provision, ist auch eine Unterschrift gültig. 

@schelm1

Vorsicht, es kann durchaus zu einer doppelten Provisionszahlung kommen.

....Daran ändert selbst die spätere Tätigkeit des zweiten Maklers und dessen Provisionsverlangen nichts. Der zweite Makler hätte wegen der Vorkenntnis seines Kunden von Anfang an keine eigene provisionspflichtige Nachweistätigkeit entfalten können. Der Kunde kannte ja das später gekaufte Haus schon (LG Coburg, Urteil vom 22.3.2011, Az. 23 O 590/10).

Die Entscheidung wurde inzwischen vom Oberlandesgericht Bamberg als richtig bestätigt (OLG Bamberg, Urteil vom 19.8.2011, Az. 6 U 9/11).

@AchIchBins



Das ändert aber nichts daran, dass die Provision nur EINMAL fällig wird. Da müssen sich die beiden Makler eben damit auseinander setzen.

Der erste Makler könnte dem Käufer also höchstens eine Kostenpauschale berechnen, weil der gegen seinen Vertrag verstoßen hat. Dieser Vertrag müsste aber erst einmal rechtskräftig belegt werden.