Wohnfläche 25% kleiner als im Mietvertrag angegeben?

6 Antworten

Die Wohnfläche beträgt ca. 28 m². Diese Angabe ist rein beschreibend und bezeichnet nicht die vertraglich geschuldete Leistung.

Diese Formulierung weicht stark von dem ab, was im Link steht und ich gehe mal davon aus, dass es in dem besagten Urteil nicht um ein 1-Zimmer-Appartement ging, sondern um eine mindestens 3- oder 4-Zimmer-Wohnung. Wenn dann im Vertrag noch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nicht m², sondern Anzahl Zimmer vermietet werden, ist der Vermieter aus dem Schneider.

Bei einem kleinen Appartement ist das jedoch anders, da hier jeder m² zählt.

Bei einer Besichtigung hat man ein Problem mit Nachmessen. Man kann nur schätzen. Unerfahrene Menschen vertun sich dabei leicht. Auch wenn der Vermieter vorher nie nachgemessen hat, so kann man doch davon ausgehen, dass er den Unterschied zwischen 28 und 21 m² wohl längst bemerkt hat.

Bei 28 m² liegt der Preis im Mittelfeld. Bei 21 m² liegt er an der Oberkante dessen, was in Jena verlangt werden kann. Nun liegt es an Dir, ob Du wirklich eine geringere Miete durchsetzen willst - weshalb nicht - oder ob Du so "gnädig" bist und dem Vermieter die teure Miete Monat für Monat rüber schiebst.

Der Satz im Vertrag, der Deinen Minderungsanspruch verhindern soll, reicht meiner Meinung nach nicht aus, aber da müsstest Du Dich anwaltlich beraten lassen. Immerhin geht es um mindestens 30 € je Monat.

Bedenke aber, dass der Vermieter nach 1 Jahr bereits eine Mieterhöhung um bis zu 15 oder 20 % verlangen könnte.

zimtschale 
Fragesteller
 04.03.2022, 10:09

Danke, ich hab so viele unterschiedliche Meinungen, ich weiß gar nicht mehr was ich machen soll.

Das war übrigens seine Antwort: Guten Morgen, ich muss gestehen die Fläche nie vermessen zu haben. Die Werte sind alle aus vorangegangenen Verträgen vom Voreigentümer. Ich würde das im MV anpassen, wenn sie das möchten. Die Miete für das neu sanierte Apartment ist davon leider nicht berührt. Sie sehen es auch jederzeit im Vergleich zu anderen Angeboten. Ich denke sie verstehen das.

bwhoch2  04.03.2022, 12:40
@zimtschale

Die Frage ist doch dann nur, ob Du das wirklich verstehen willst. Wenn Du weiterhin auf ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter aus bist und Dir der Preis von Anfang an angemessen erschien, wirst Du das tun. Sonst hättest Du das Appartement doch auch nicht angemietet, oder?

Wenn es Dich aber sehr ärgert, dass Du um 25 % weniger Fläche hast, als zugesagt, dann frage einen Anwalt. (Evtl. auch Mieterverein.)

Die Abweichung der Wohnfläche um 25% berechtigt zur Minderung der Grundmiete um 25%. Dass diese als ca. qualifiziert ist, spielt keine einschränkende Rolle.

Bei der nächsten Abrechnung deiner Betriebskostenvorauszahlungen muss dein Vermieter bei wohnflächenbasiertem Umlageschlüssel von Betriebskosten diese an hand der tatsächlichen Wohnfläche vornehmen.

Auf einen neuen Mietvertrag musst du dich nicht einlassen, zumal dein Vermieter lediglich die WF ändern will, nicht aber die Höhe der Grundmiete.

Man kann eine qm-Angabe durchaus auch rechtskräftig zu einer unverbindlichen Info machen, wenn es ganz klar formuliert wird. Steht übrigens auch auf der von Dir verlinkten Seite:

Allerdings können Vermieter eine Flächen­angabe im Miet­vertrag mit einer ergänzenden Klausel relati­vieren und dem Mieter damit das Recht auf Miet­minderung nehmen. Der Bundes­gerichts­hof hat im Jahr 2010 folgende Klausel als wirk­sam erachtet (Az. VIII ZR 306/09):
„Vermietet werden (…) folgende Räume: Die Wohnung (…) bestehend aus (…) zur Benut­zung als Wohn­raum, deren Größe ca. xx Quadrat­meter beträgt. Diese Angabe dient wegen möglicher Mess­fehler nicht zur Fest­legung des Miet­gegen­standes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der vermieteten Räume.“

Und in Deinem Vertrag steht ja auch klar und deutlich:

...Diese Angabe ist rein beschreibend und bezeichnet nicht die vertraglich geschuldete Leistung.

Der Vermieter hat aufgepasst. Der Mietpreis liegt noch unter der Grenze zum Wucher.

Aber du musst aufpassen bei der ersten Betriebskostenabrechnung für einen12-monatigen Zeitraum, wenn BK bezogen auf die Gesamtwohnfläche berechnet werden. Dann könnte der Vermieter dich betrügen wollen.

zimtschale 
Fragesteller
 04.03.2022, 07:36

Danke, aber für was gibt es dann die 10% Klausel, wenn sich jeder Vermieter mir der Formulierung absichern kann?

Gerhart  04.03.2022, 12:35
@zimtschale

Der Vermieter hat dir ein Apartment vermietet ohne die Fläche exakt zu bestimmen - und das darf er. Ein anderer Vermieter hat die Fläche exakt aber falsch zu hoch angegeben, dann muss er den Mietpreis senken.

Hast Du alle Räume innerhalb der Wohnung ausgemessen?

Gibt es einen Balkon?

zimtschale 
Fragesteller
 04.03.2022, 07:48

Keinen Balkon, nichts

zimtschale 
Fragesteller
 04.03.2022, 08:10

Er meint: Guten Morgen, ich muss gestehen die Fläche nie vermessen zu haben. Die Werte sind alle aus vorangegangenen Verträgen vom Voreigentümer. Ich würde das im MV anpassen, wenn sie das möchten. Die Miete für das neu sanierte Apartment ist davon leider nicht berührt. Sie sehen es auch jederzeit im Vergleich zu anderen Angeboten. Ich denke sie verstehen das.