Kein Geld für schlechten Makler?

5 Antworten

Dafür muss ein Makler mehr tun als einen Besichtigungstermin vereinbaren und am Schluß einen Notar anrufen.

Das sieht die Rechtsprechung, bzw. die Gesetzgebung anders. Es gibt übrigens auch sogenannte Nachweismakler, die Dir lediglich kurz den Namen des Verkäufers nennen und nach erfolgtem Kauf eine Provision kassieren. Diese Nachweismakler kassieren dann ggfs. mal schnell eine 5-stellige Summe dafür, dass sie Dir eine Telefonnummer gegeben haben.

Es sind seit dem ersten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen und wir wollen nun wissen ob wir nach einem Widerruf an den Makler das Haus trotzdem privat vom Verkäufer kaufen können.

Was stand in diesem Link denn konkret geschrieben? Die meisten Makler fügen hier noch einen Passus ein, wonach die Interessenten auf das Widerrufsrecht verzichten, damit der Makler vorab tätig wird. Steht das dort auch drin?

Ansonsten kommt es auf die Art des Maklervertrags an. Gibt es beispielsweise einen qualifizierten Makleralleinauftrag, dann kann das Haus nur über den Makler verkauft werden. Eine direkte Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer wäre hier nicht möglich.

Wenn Ihr von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird der Makler vermutlich einen anderen Käufer suchen.

Danke für diese Info.

Die erste Mail sah im Fuß so aus.. dannach haben wir von Widerruf nichts mehr gehört oder gesehen:

Beachten Sie bitte auch unsere neue Widerrufsbelehrung nach dem neuen ab 13.06.2014 gültigenVerbraucherschutz-Gesetz:[Link zu einem PDF auf Makler-Website] bzw. die ursprüngliche Form über die Inserate bei XX-Platform – [Link zu Standard Widerruf der Internet-Platform](dann noch Verweis auf AGB per Link auf Website des Maklers)

Nach meinem Wissenstand -> Unzureichend!

Das sieht die Rechtsprechung, bzw. die Gesetzgebung anders.

Ja, das ist hierzulande das Problem: Jeder der möchte darf sich Makler nennen und die Kunden haben bei "diesen" Leuten den Nachteil. Nun hat uns das Gesetz aber auch die Möglichkeit des Widerrufs gegeben. Auch wenn es jetzt moralisch verwerflich klingt: Wenn wir bis zum Kauf kommen sollten und dann den Makler widerrufen... rein theoretisch haben wir ca. 12 Monate Zeit.

Die Sache stört uns so ungemein, aber wir wollen ein Haus kaufen in einem Vorort von einer der teueren Großstädte. Der Makler würde hier einen Betrag eines Mittelklasse-Neuwagens erhalten....für was!!?

@Cheffi71

Nach meinem Wissenstand -> Unzureichend!

Da bin ich mir nicht so sicher. Nach BGB muss der Makler die Widerrufserklärung nur zur Verfügung stellen. Es gibt hier aber keine klare Regelung, wie die erfolgen muss.

Der Makler würde hier einen Betrag eines Mittelklasse-Neuwagens erhalten....für was!!?

Unabhängig vom aktuellen Fall:

Angenommen, Du bist Selbständig und verkaufst auf der Straße Bratwürste. Wenn Du eine Wurst für 2,00 EUR verkaufst, entspricht dies dann deinem Gewinn? Wenn Du Glück hast, bleiben Dir vielleicht 0,30 EUR als Gewinn.

Bei den Maklern ist es nicht viel anders: Auch hier entstehen Kosten, die der Kaufinteressent gar nicht bemerkt.

Das Problem ist normalerweise nicht der Käufer. Der Verkäufer hat mit dem Makler einen Vertrag geschlossen. Diesen Vertrag aufzulösen wäre dann wahrscheinlich mit gewissen Kosten verbunden. Grundätzlich ist aber die Maklergebühr verhandelbar. Das heißt Du kannst z.B. einfach ein Angebot abgeben, in dem Du klarstellst, dass Du für den Makler keinen oder einen beliebig geringen Betrag bezahlen möchtest. Wenn Du für das Haus einen guten Preis bietest und die Marktlage für die Immobilie schlecht ist/ der Verkäufer das Geld schnell braucht, lässt er sich evt. darauf ein.

Die Courtage/Provision wird ja nur fällig, wenn durch die Bemühung des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag geschlossen wird. Wenn ihr das Objekt nicht nehmt, hat der Fall sich erledigt.

Du machst nicht die Gesetze und kannst Dich auch nicht darüber stellen. Die Gesetze sind da und müssen eingehalten werden. Es ist egal ob der Makler gepflegt ist und sogar in Badehosen kommt oder nicht. Es muss noch nicht einmal selbst kommen. Es ist egal ob er Ahnung hat (die meisten Maker haben sowieso keine Ahnung). Es ist egal ob er unfreundlich ist. Es ist egal ob er was kopiert.

Fakt ist: Er hat den Nachweis einer Immobilie erbracht und Dich in die Lage versetzt den Eigentümer zu kontaktieren. Also war er ursprünglich dafür verantwortlich dass Du diese Kaufmöglichkeit hast. NUR das zählt und du musst zahlen, sonst kann er Dich verklagen.Dafür gibt es höchstrichterliche Urteile.

sonst kann er Dich verklagen.Dafür gibt es höchstrichterliche Urteil

Das Gesetz gibt mir auch das Recht den Makler zu Widerrufen... selbst nachdem bereits der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Siehe OLG Urteil -> http://www.anwalt.de/rechtstipps/makler-muss-die-courtageprovision-zurueckzahlen-bei-fehlenderfehlerhafter-widerrufserklaerung_065337.html

@Cheffi71

In der Regel dauert es von der Anfrage bis zum Vertrag länger als 14 Tage. Dannach kannst du gar nichts mehr widerrufen, wenn der Makler das mit der Belehrung richtig macht. Das Urteil bezieht sich nur auf einen stümperhaften Makler der von "Tuten und Blasen" keine Ahnung hat.

Mit Ihrer Auffassung hinsichtlich Eloquenz oder Fleiß des Maklers sind sie gründlich auf dem Holzweg. Sofern Sie allerdings keine Wiederrufsverzichtsbelehrung nachweislich erfahren haben, können Sie den Maklervertag und damit sich darus ergebende Verpflichtungen innerhalb der 14-Tagefrist  widerrufen.

Mit Ihrer Auffassung hinsichtlich Eloquenz oder Fleiß des Maklers sind sie gründlich auf dem Holzweg

Nicht ganz: Wir haben dieses Jahr per Makler eine Immobilie verkauft und waren vor einigen Monaten mit einem anderen Objekt (auch Makler) einig. Letzteres kam nicht zustande nachdem 3 Notartermine platzten weil Verkäufer sich dubiöse verhielt. In beiden Fällen waren wir sehr froh kompetente Makler (die ihr Geld Wert waren) bei der Seite zu haben. Im jetzigen Fall ist dieser, verglichen mit den vorherigen, eine Katastrophe.

@Cheffi71

Fachkompetente Makler sind ihr Geld wert! Dies steht aber nicht im Widerspruch zur meiner Einschätzenung von "Maklerpfeifen" und deren ungebrochenem Provisionsanspruch im Falle der Kausalität! Leider ist vielen der Zugang zur Maklertätitgkeit möglich "doch nur wenige sind auserwählt!"