Muss ich den Makler bezahlen?

12 Antworten

Problematisch ist die Unterschrift auf dem Nachweis. Dieser dient dem Makler ja als Beweis dafür, dass Du das Objekt von ihm nachgewiesen bekamst. Ich würde mor vom Verkäufer eidesstattlich versichern lassen, dass er niemals einen oder zumindest diesen Makler nicht beauftragt hat. Dann ist es in der Tat sinnvoll, wenn Du direkt beim Verkäufer kaufst. Der Immobilienmakler könnte ggf. klagen, jedoch kannst Du das gelassen sehen, wenn er keinen Auftrag hatte.

Du wirst bezahlen müssen. Darüber gibt es klare Urteile. Es könnte ja jeder sagen, er hätte die Immobilie schon vorher gekannt etc. etc. Das Gesetz steht auf der Seite des Maklers.

Ralfonso  04.02.2010, 22:30

Umsinn: Frage richtig lesen!

also ich bin kein experte! aber ich habe letztens einen bericht im tv gesehen, wo firmen sich die anzeigen sozusagen aneignen und ohne wissen des vermieters oder verkäufers das objekt in ihrem namen anbieten und so die provision einstreichen! ich denke also nicht , das die firma ohne ofizellen auftrag des verkäufers sich einfach so die provision aneignen kann! wenn rede mit dem verkäufer und nenne ihm die maklerfirma! also wenn ich der verkäufer wäre, würde ich mich dort melden und die sache klarstellen niemals einen auftrag erteilt zu haben! und es bleibt die frage, ob das überhaupt rechtens ist! ruf bei einem anwalt an, oder frag im bekanntekreis( vielleicht kennt jemand einen anwalt privat )

nein denn du kaufst von privat, wenn die eigentümer sagen sie hätten keinen makler beauftragt ist das deren sache sich dann mit eben diesem auseinander zusetzen

ProPhiL  04.02.2010, 09:03

der Meinung bin ich auch. Ich würde sogar fast sagen, das wäre Betrug.. ein Makler der ohne Wissen der Eigentümer deren Haus zu verkaufen versucht,.. hab ich noch nie gehört!

Die Reaktion war genau richtig. Dieser Makler ist offensichtlich unseriös. Der unterschriebene Objektnachweis ist jedoch eine grosse Gefahr, da Gerichte nach belegbaren Beweisen urteilen, nicht nach Erzählungen. Jetzt musst Du also belegen, dass Du zwar unterschrieben hast, dass er Dir das Objekt erstmalig nachgeweisen hat (genau das steht regelmssig im Objektnachweis), aber das Objekt schon kanntest. Dein Telefon-Einzelnachweis zussammen mit der Aussage des Verkäufers dürfte den Sachverhalt klarstellen. Wenn der Makler die Rechnung schickt hilft eine harte Gegenreaktion sicher schon, um ihn überhaupt vom Klageweg abzuhalten. Dieser Abzickermakler haben meist wenig Plan und trauen sich eh nicht vor Gericht. Viel Glück