Nach dem Abi noch versichert?

7 Antworten

Bei mir würde weiterhin Kindergeld gezahlt damals, da ich Nachweise erbracht habe, dass ich mich um Studium/Ausbildung bemüht habe

Du bist einerseits bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert. Das ist eine Privatversicherung. Sie zahlt weiter, aber wie zuvor nur einen Prozentsatz, wahrscheinlich 20%.

Für die übrigen 80% bist Du bei der Beihilfe versichert. Das Schuljahr dauert bis zum 31. Juli. Danach zahlt die Beihilfe noch 4 Monate, danach nur, wenn Deine Eltern für Dich auch Kindergeld erhalten. Das ist nur der Fall, wenn Du einen Studien- oder Ausbildungsnachweis vorlegst.

Falls Du keinen Studienplatz fürs Wintersemeseter erhältst, sieh zu, dass Du eine andere Ausbildung zur Überbrückung anfängst, z.B. einen Sprachkurs mit mindestens zehn Stunden in der Woche, das reicht m.W..

Bei der PostbeamtenKK gibt es zwei Tarifgruppen (A und B)! In der Gruppe A wird (wie in der gesetzlichen KK) direkt mit Ärzten etc. abgerechnet, in der Gruppe B erhält man eine Privatrechnung, die dann bei der KK eingereicht werden muß. Beide Gruppen sind beihilfeberechtigt! Schade bei der PostbeamtenKK ist, dass man nie einen festen Ansprechpartner hat! Auch auf jedem Schriftwechsel ist kein Sachbearbeiter angegeben!   

Hallo xueaex,

ein Elternteil von dir ist beihilfeberechtigt nach dem Bundesbeihilfegesetz und somit wirst du gemäß § 4 Abs.2 des BBhv als berücksichtigungsfähige Person (Kind) geführt.

https://www.jurion.de/gesetze/bbhv/4/

Und ich vermute mal, dass du noch keine 25 Jahre alt bis.

Bedeutet, dein Vater darf die PKV-Tarife für dich weiter zahlen und somit bist du auch in der Postbeamtenkrankenkasse weiterhin versichert.

Mit Beginn deines Studiums, kannst du in die GKV wechseln, da du als Student krankenversicherungspflichtig in der KVdS wirst. 

Davon kann man sich auch befreien lassen.

Allerdings müsstest du dir dann spätestens mit dem 25. Lebensjahr, wenn die Beihilfe wegfällt eine neuen private Krankenversicherung suchen müssen, denn der Versicherungsschutz bei der PBeakk kann vermutlich dann nicht weiter bestehen bleiben.

Daher sollte  dein Vater die PBeakk kontaktieren und nachfragen.

 

Nach dem Abitur, kannst Du soweit Deine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres weiterhin kostenfrei familienversichert werden. Soweit Du studierst sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Beginnst Du eine "praktische" Ausbildung dann hast Du Deine eigene Sozialversicherung.

Kindergeld steht Dir übergangsweise bis zu 4 Monaten nach dem Abitur ohne weiteren Nachweis zu. Es reicht allein die Aussage, dass Du folgend eine Ausbildung bzw. ein Studium beginnst.

Sorry, aber der TE ist privat krankenversichert und nicht gesetzlich!

Übergangsweise (4 Monate oder so) wird Kindergeld weiter bezahlt.

Sollte also dein Studium im September anfangen - kein Problem.

Wenn du dein Studium erst nächstes Jahr beginnen willst, ja dann solltest du dich um Arbeit bemühen.