Muss man bei einem Studiumsabbruch das erhaltene Kindergeld zurückzahlen?

8 Antworten

Nein, Du hast ja studiert in der Zeit, warst also auch KG-berechtigt. Mit welchem Erfolg Du studiert hast ist unerheblich. Aber sobald Du aufhörst bekommst Du kein KG mehr, musst aber nichts zurückzahlen.

Du beziehst das Kindergeld aufgrund erbrachter und Nachgewiesner Tätigkeit! Zurückzahlen müsstest du es laut meinen Wissenstand nur wenn du es weiter beziehst aber nicht nachweisen kannst das du etwas machst. Bsp: Du brichst das Studium ab und beziehst dennoch Kindergeld, die kommen dahinter und werden von dir von Zeitpunkt des Abbruchs bis heute das Geld zurück verlangen. Ganz sicher bin ich da aber gerade nicht, aber so hab ich es schon erlebt.

Nicht, solange du eingeschrieben bleibst. Bleib eingeschrieben, bis zum Ende des Semesters, ob du nun an der Uni teilnimmst oder nicht. Aber du musst es auf keinen Fall rüchwirkend zurückzahlen. Du bekommst nur nichts mehr, wenn du dich dann exmatrikuliert hast.

nein musst du nicht, da du beim Empfang der Leistung wirklich dazu berechtigt warst. Wenn du weiterhin Geld bekommst, obwohl du nicht mehr dazuberechtigt bist, dann musst du es zurück zahlen!

Nein .... aber du musst den abbruch dann melden, damit die zahlungen dann eingestellt werden

JoWaKu  15.10.2009, 09:05

So ist es. - DH