Kindergeldbeantragung nach Abitur?

2 Antworten

Ähm, Kindergeld würde auch rückwirkend gezahlt.

Wenn du bzw. die Eltern jetzt einen Nachweis geben das Berechtigung für Kindergeld bestand, wäre alles OK. Bewerbungen, Ablehnungen sind ein Nachweis für Ausbildungssuche.

Du hast ein FSJ gemacht? Dann wird auch Kindergeld gezahlt.

Du bist jetzt in Wartezeit auf Studienbeginn, für diese Zeit wird auch Kindergeld gezahlt, aber ggfs. nachgezahlt wenn das Studium angetreten wurde oder du bist in einer Übergangsfrist. K.A. anhand deiner Angaben.

Google mal nach dem "Kindergeldmerkblatt" und lies gezielt welche Vorausetzungen Kinder Ü18 erfüllen müssen (können) und habe dann im Hinterkopf, Kindergeld wird bei Berechtigung nachgezahlt.

Kindergeld wird auch in 2. oder 3. Ausbildungen gezahlt. Kindergeld kann bei Berechtigung jederzeit wieder aufleben. Z.B. ein unterschriebener Ausbildungsvertrag vom Feb. eines Jahres ermöglicht Kindergeld weil "in Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn).

Ja, sobald Du nachweisen kannst, dass Du Dich wieder in Ausbildung/Studium befindest, hast Du einen Anspruch auf das Kindergeld bis Du 25 bist.