Selbständige Verdienste als Model

5 Antworten

Hallo Vivien, ich fasse mich mal kurz und lasse die negativen Einflüsse bzw. Einschüchterungen weg! Also wegen dem Kindergeld brauchst du keine Angst zu haben solange du noch keine 25 Jahre bist und dies dein Erststudium ist! Bei einem Zweitstudium gibt es für den Zuverdienst eine wöchentliche Stundenbegrenzung auf 20 Stdn./Woche, die Höhe vom Einkommen spielt dabei keine Rolle! Solltest du das Studium abbrechen, dann gibt es eben für die Folgemonate kein Kindergeld mehr! Rückzahlung ist meines Wissens jedoch nicht vorgesehen. Infos gibt's hier: www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

Du mußt verrückt sein. Entschuldige, daß ich das so hart formuliere. Aber Du hast Dir jede Menge Fußangeln eingebaut, in denen Du hängenbleiben und böse Überraschungen erleben kannst. Zum Thema Kindergeld: Daß Du an einer Uni eingeschrieben bist, ist die eine Seite. Wenn Du viel im Ausland bist, kannst Du aber nicht studieren und wirst die notwendigen Unterlagen für die Überprüfung, ob Du überhaupt Anspruch auf Kindergeld hast, nicht bekommen können. Da gehört nämlich vor allem dazu, daß Du auch wirklich studierst. Sie wollen dann auch Dein Studienbuch einsehen. Ich würde davon ausgehen, daß man das Kindergeld von Dir, bzw. Deinen Eltern, die ja die Berechtigten sind, zurückfordern wird. Krankenversicherung: Als Selbständiger muß man sich privat krankenversichern. Das kann man zwar auch bei verschiedenen gesetzlichen Versicherungen, allerdings orientieren sich da die Beiträge nicht an den Einkünften, sondern werden nach einem Leistungskatalog festgelegt. Als ich mich selbständig gemacht habe, war der Beitrag fast höher als die Einnahmen, die ich in der ersten Zeit erzielt habe. Hast Du Dich eigentlich vor diesem Schritt mal von einer Existenzgründungsberatung informieren lassen? Offensichtlich nicht.

VivienMaloe 
Fragesteller
 03.07.2012, 12:45

Danke für deine Antwort! Mir wurde gesagt, dass ich noch über meine Eltern versichert sein kann wenn meine Verdienste nicht über ich glaube 7500 € im Jahr gehen. Außerdem wird bei einem Studiumsabbruch nicht das Kindergeld zurück gefordert, ich habe ja nur vor ein halbes Jahr bei dieser Uni eingeschrieben zu sein. Und nein ich habe mich nicht beraten lassen, bzw ich habe es versucht, die Antworten vielen überall, ob beim Finanzamt oder beim Ordnungsamt unterschiedlich aus und das Bildungssytem, welches ich mit meinem Abitur genießen durfte, bringt einem solche Sachen ja auch nicht bei, also nein ich bin nicht verrückt, ich bin jung und versuche irgendwie die ganzen Sachen und Papiere zu verstehen ohne auch nur jemals etwas darüber gelernt zu haben.

VivienMaloe 
Fragesteller
 03.07.2012, 12:55
@VivienMaloe

Ich habe gerade gesehen, dass die Grenze der Zuverdienste beim Kindergeld 2012 aufgehoben wurde. Also ist jetzt nur noch die Frage mit der Krankenversicherung wichtig.

Hallo Vivien, nun zu deiner evtl. Familienmitversicherung: Als selbstständiges Kleinunternehmen kannst du nicht mehr familienmitversichert sein. Außerdem sind hier die Zuverdienstgrenzen minimal! Siehe z.B. bei der AOK nach Leistungen Familienmitversicherung: w w w.aok.de/niedersachsen/leistungen-service/leistungen-familienversicherung-43074.php
wobei der Verdienst max 375 € monatlich beträgt! Siehe hierzu:
www.aok-on.de/niedersachsen/studierende/studium-zukunft/krankenversicherung/seiten/1.html#c1185

Zuerst möchte ich Dir empfehlen, in einem öffentlichen Forum etwas vorsichtiger zu sein. Du musst die Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betreiben. Da Du dies nicht tun wirst, steht Deinen Eltern kein Kindergeld zu und die Familienkasse kann es zurückfordern.

Hallo,

für die Krankenkasse können 3 Punkte wichtig sein:

  • die Einkommensgrenze von regelmäßig 375 Euro monatlich darf nicht überschritten werden (bis zu zweimal kann man die Grenze überschreiten).

  • die Tätigkeit darf nicht hauptberuflich sein. Das prüft die Krankenkasse anhand der durchschnittlichen Einnahmen, der wöchentlichen Arbeitszeit etc. Das Kreuz auf der Gewerbeanmeldung ist für die Krankenkasse ohne Bedeutung.

  • der gewöhnliche Aufenthalt muss im Inland vorliegen.

Wenn einer der drei Punkte nicht erfüllt ist, endet die kostenlose Familienversicherung sofort und ggf. auch rückwirkend.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Am besten das Gespräch mit der Krankenkasse suchen und die Aussagen schriftlich geben lassen. Auch klären, ob und in welchen Ländern die Kasse bei einer bneruflichen Tätigkeit Leistungen übernimmt (in welcher Höhe?).

Gruß

RHW