Wie ist das mit dem Kindergeldanspruch nach dem Abi?
Hallo.
Meine Mutter hat letztens einen Brief bekommen, dass sie nur noch bis April Kindergeld für mich bekommt. Ich habe im April meine Abiprüfungen und im Juni bin ich offiziell aus der Schule. Solange ich allerdings noch in der Schule bin, muss doch noch Kindergeld gezahlt werden, oder sehe ich das falsch? Von daher wundert es mich, dass das Geld nur noch bis April gezahlt werden soll. Ich muss mich nach der Schule als Ausbildungssuchend melden, aber das ist ja erst im Juni der Fall. Außerdem möchte ich mich um Mai/Juni um einen Studienplatz bewerben. Haben wir denn ab April keinen Anspruch mehr darauf? Oder wie sieht das aus? :)
7 Antworten
Entscheidend ist wann du erfährst das du bestanden hast und nicht wie lange du normalerweise zur Schule gehen würdest,denn nach bestandener Prüfung ist deine Schule beendet und wenn das im April der Fall ist und du nicht innerhalb von 4 Monaten eine weitere Ausbildung / Studium beginnst,dann hast du bzw. deine Eltern keinen Anspruch mehr !
Also meldest du dich wie empfohlen bei der Agentur für Arbeit Ausbildung suchend,denn auch ein Studium ist eine Ausbildung und dann gibt es auch weiter Kindergeld gezahlt,auch wenn die Überbrückungszeit dann länger als 4 Monate beträgt.
Dann musst du nämlich der Agentur für Arbeit deine Bemühungen um einen Studienplatz nachweisen.
Das Amt folgt vermutlich einfach nur aus formalen Gründen deiner Altergrenze...
Stellt einfach einen Folgeantrag und besprecht das mittels Anruf bei der Kindergeldkasse. Alles wird gut! :-)
Das Kindergeld endet normalerweise sobald du 18 wirst. Es kann allerdings weiter gezahlt werden wenn das Kind, also du, noch in der Ausbildung bist. Dazu zählt sowohl Schule, als auch Studium.
In deinem Fall musst du das Kindergeld wieder beantragen. Dazu brauchst du meines Wissens eine Art Bestätigung von der Schule das du noch dort zur Schule gehst. So nen Zettel bekommst du normalerweise beim Sekretariat.
Das selbe gilt wenn du anfängst zu studieren.
es wird einfach ein neuer antrag gestellt und dann mit einreichung der schulbescheinigung läuft kindergeld erstmal weiter. natürlich kannst du dich auch jetzt schon ausbildungssuchend melden oder suchst du erst nach dem abi eine ausbildung? das wäre schon ziemlich blauäugig.
Ich muss mich nach der Schule als Ausbildungssuchend melden, aber das ist ja erst im Juni der Fall.
Die meisten Abiturienten bewerben sich ein Jahr im voraus bereits um einen Ausbildungsplatz, da viele Firmen diese dann schon für das nächste Jahr vergeben. Warum hast Du Dich bisher noch nicht beworben?
Haben wir denn ab April keinen Anspruch mehr darauf? Oder wie sieht das aus? :)
Bis zum Ende der Erstausbildung hast Du bzw. Deine Eltern auch Anspruch auf Kindergeld, sofern Du nachweisbar bemüht bist, zügig diese Erstausbildung zu machen / abzuschließen. Ab Abiturprüfung seid ihr also in der Nachweispflicht, dass dem so ist.