Nach Auto(Buggy) Verkauf plötzlich Getriebeschaden?
Hallo ihr Lieben, uns ist folgendes passiert. Mein Vater hatte sich vor ein paar Jahren einen Buggy mit Straßenzulassung gekauft. Dieser wurde sehr wenig genutzt und nun hatte er sich dazu entschieden diesen zu verkaufen. Das ging auch recht schnell über die Bühne. Jetzt, eine Woche später schrieb uns der Käufer, der Buggy wäre nun abgemeldet und in einer Werkstatt wegen Getriebeschaden. Zusätzlich unterstellt er uns, wir hätten von diesem Schaden gewusst. Was nicht zutrifft. Im Kaufvertrag hielten wir fest, keine Mängel und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.Wie sieht denn jetzt die Rechtslage in diesem Fall aus?
5 Antworten
Es ist heutzutage nicht so einfach. Eigentlich seit ihr fein raus mit eurem Schriftstück was der Käufer unterschrieben hat. Jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, quasi gekauft wie gesehen.
Da wäre aber noch die sogenannte " arglistige Täuschung" . Das heißt : Wenn der Käufer beweisen kann das an dem Buggy etwas defekt war , was man bei einer normalen Besichtigung nicht feststellen konnte , und ihr wissentlich verschwiegen habt, ist er im recht.
Für ein Getriebeschaden gibt es allerdings Anzeichen, wo man im vorfeld mit einer Probefahrt abwiegen kann ob es sich lohnt oder nicht den Wagen zu kaufen.
* Raschelnde Geräusche vom Getriebe
*Ruckeln des Fahrzeugs
*instabile Gangschaltung
*leerlauf des Motors trotz eingelegtem Gang
..........usw.
Wenn der käufer nach der Probefahrt nichts zu bemängeln hatte und den Kaufvertrag unterschrieben hat seid ihr raxus aus dem Spiel. Falls er einen Anwalt einschaltet und das ganze geht vor Gericht könnt ihr immer auf den Kaufvertrag hinweisen und die Probefahrt. Die Punkte der Anzeichen für den Getriebeschaden natürlich auch wichtig. So könnt ihr nämlich beweisen das die Anzeichen des Getriebeschaden nicht bei der Probefahrt vorhanden waren. Sonst hätte der Käufer das Fahrzeug nicht gekauft oder euch darauf hingewiesen. Genau wie ihr ihn drauf hingewiesen hättet. Dann könnt ihr ihn nämlich anzeigen wegen Verleugnung.
Also es sieht ganz gut für euch aus.
Ich hoffe ich konnte euch etwas helfen.
Gruss
Danke Dir! Ähnlich war auch mein Gedanke, immerhin hatte der Kerl eine Probefahrt und ist dann 100km damit nach Hause gefahren. Komisch, dass er sich eben 'erst' nach einer Woche meldet.
Das ist echt komisch. Und für euch wenns hart auf hart kommt nur noch ein weiterer Beweis vor Justizia. ;)
Ein Getriebeschaden kann auch schon einmal plötzlich und ohne Vorwarnung auftreten. / Wenn ein Auto wegen einem Getriebeschaden in einer Werkstatt steht, muss er nicht abgemeldet werden, dass macht keinen Sinn / Denke mal, ihr habt nichts zu befürchten
Schreibt der Käufer auch was von "Reparaturkosten übernehmen/teilen" etc.?
Ne bisher hieß es nur, der Buggy steht in einer 'Buggy' Werkstatt und ein Gutachter wurde hinzu gezogen. Der Buggy wurde 2 Tage vor dem Verkauf komplett durchgecheckt und hat an diesem Tag auch neuen TÜV bekommen. Wir haben also Nachweise da, dass der Buggy keinen einzigen Mangel hatte.
Der bei Privatverkäufern zulässige Ausschlus der gesetz. Sachmängelhaftung bezieht sich nur auf Schäden, die nach Gefahrübergang (Übergabe) auftreten und von denen man als Verkäufer Kenntnis hatte.
Inwiefern der Käufer hier entsprechend vortragen kann, wissen wir nicht. Sind Getriebegeräusche bei Inspekltionen erwähnt, hat der Vorbesitzer die euch gegenüber angegeben, haftet ihr auch für zugesicherte Mängelfreiheit.
Andernfalls trägt der Käufer das Risiko bei Gebrauchtwaren, die er ja auch selbst herbeigeführt haben könnte.
G imager761
Der kauefer ist hier beweispfichtig, dass ein Mangel beim Verkauf vorlag und arglistig verschwiegen wurde, dürfte ihm regelmaessig nicht gelingen.