Muss ich von Kaufvertrag zurücktreten?

7 Antworten

wie gesehen so gekauft, fertig. sie hätte ja alles genau kontrollieren können. hat sie nicht. dir waren die mängel nicht bekannt.

schreib ihr nochmal das die mängel nicht bekannt waren, du vorm einstellen der anzeige auch alles kontrolliert hast, und du ja auch geschrieben hast keine garantie, keine rücknahme und der oben genannte satz. du könntest ja wirklich davon ausgehen das sie was kaputt gemacht hat und es jetzt versucht

Wer beim Verkauf gebrauchter Dinge im Internet nicht für Mängel haften will, muss die sogenannte Sachmangelhaftung wirksam ausschließen. Die passende Formulierung dafür lautet: «Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.» Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Andere Formulierungen brächten dagegen keine Sicherheit. Sollte ein Käufer etwas reklamieren, wäre ein solcher Passus dann wirkungslos.

Privatverkauf, weder Garantie noch Rücknahme

Damit bist du raus. Die Käuferin hatte ja wohl auch vor dem Kauf die Möglichkeit, den Kinderwagen vor Ort zu testen, oder?

wohl kaum

Sie hat den Kinderwagen besichtigt und konnte sich eingehend vom Zustand überzeugen

Pech --- für Sie.

Ein KV ist mündlich ebenso gültig wie schriftlich. Wurde der Wagen abgeholt? Falls ja, hätten ihr die Mängel auffallen müssen. Grundsätzlich musst du erst mal garnix machen. Sie müsste dir jetzt nachweisen, dass du absichtlich etwas falsches behauptet hast. Und das wird sie nicht können.