Muss ich von Kaufvertrag zurücktreten?
Ich habe am Wochenende einen Kinderwagen verkauft, den ich selbst im letzten Jahr gebraucht gekauft habe. Während meines Nutzens fielen mir keinerlei Mängel auf. Deswegen habe ich in der Anzeige „keine funktionellen Mängel“ erwähnt. Ebenso stand darin „Privatverkauf, weder Garantie noch Rücknahme. Wie gesehen so gekauft.“ Am Samstag meldete sich die Käuferin & meinte, die Bremse des Wagens würde nicht komplett verriegeln. Für mich bremste sie ausreichend und der Zustand war normal. Ebenso würde sich ein Rad nicht feststellen lassen, was mir garnicht aufgefallen ist oder vielleicht hat die Käuferin auch die Funktion zerstört? Das kann ich nun ja nicht nachvollziehen. Sie würde nun gerne vom Kaufvertrag zurück treten, da eine Reparatur seitens der Firma des Kinderwagens wegen Wegfall der Garantie nicht in Frage kommt. Wie sieht die Rechtslage für mich aus? Ein Kaufvertrag wurde nicht gefertigt.
7 Antworten
wie gesehen so gekauft, fertig. sie hätte ja alles genau kontrollieren können. hat sie nicht. dir waren die mängel nicht bekannt.
schreib ihr nochmal das die mängel nicht bekannt waren, du vorm einstellen der anzeige auch alles kontrolliert hast, und du ja auch geschrieben hast keine garantie, keine rücknahme und der oben genannte satz. du könntest ja wirklich davon ausgehen das sie was kaputt gemacht hat und es jetzt versucht
Wer beim Verkauf gebrauchter Dinge im Internet nicht für Mängel haften will, muss die sogenannte Sachmangelhaftung wirksam ausschließen. Die passende Formulierung dafür lautet: «Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.» Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
Andere Formulierungen brächten dagegen keine Sicherheit. Sollte ein Käufer etwas reklamieren, wäre ein solcher Passus dann wirkungslos.
Privatverkauf, weder Garantie noch Rücknahme
Damit bist du raus. Die Käuferin hatte ja wohl auch vor dem Kauf die Möglichkeit, den Kinderwagen vor Ort zu testen, oder?
wohl kaum
Sie hat den Kinderwagen besichtigt und konnte sich eingehend vom Zustand überzeugen
Pech --- für Sie.
Ein KV ist mündlich ebenso gültig wie schriftlich. Wurde der Wagen abgeholt? Falls ja, hätten ihr die Mängel auffallen müssen. Grundsätzlich musst du erst mal garnix machen. Sie müsste dir jetzt nachweisen, dass du absichtlich etwas falsches behauptet hast. Und das wird sie nicht können.