Rückgaberecht bei Motocross Privatkauf

4 Antworten

Ein Felgenschlag ist bei der Besichtigung deutlich zu sehen und bei nem Crosser zu erwarten. Da kann man nicht von Arglist sprechen wenn er das übersieht.

Und bei einem Fahrzeug das alle 20 Betriebsstunden einen neuen Kolben braucht den Vertrag zu wandeln weil zu wenig Wasser drin ist, das wäre als wolltest Du ein Auto zurück geben weil ein Vogelschiss auf dem Dach ist ;o)

Und ein 14tägiges Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatzgesetz. Wenn er Dein Mopped also nicht im TV Shopping Kanal gekauft hat geht die Behauptung auch unter.

Da der Kauf noch nicht vollendet ist, können beide Parteien noch zurück treten. Such dir doch lieber einen andren Käufer, bevor du mit diesem nur Ärger hast.

Da der Kauf noch nicht vollendet ist,

Was soll der Unfug denn? Vertrag ist Vertrag. Da kann man nicht einfach zurücktreten.

@Effigies

Der Vertrag wurde aber nicht erfüllt! da reifen und Verkleidung fehlen.

@Still

Der Vertrag gilt aber trotzdem. Der Käufer kann Nachlieferung oder Preisminderung verlangen. Aber nicht das Motorrad zurück geben.

@Effigies

Kann er auch, zumal wenn sein RA das entsprechend begründet.

Wenn die Mängel angegeben wurden hat er kein Rückgaberecht. Kein Kühlerwasser und zu wenig Öl ist kein Grund das Motocross zurückzugeben.

Das ist m.E. kein Rückgabegrund. Betriebsstoffe hat der Nutzer des Fahrzeuges täglich selber zu kontrollieren. Ein Felgenschlag - wenn er denn im normalen Bereich liegt - ist bei einer Crossmaschine zu erwarten, schließlich wird damit über Stock und Stein gefahren.Die vertraglichen Vereinbarungen sind bindend, so auch die Lieferung noch ausstehender Teile. Eine Androhung, einen RA einzuschalten kann jeder schreiben. solange der nichts unternimmt, sehe ich keine Veranlassung zum Rücktausch. Du kannst ja, nach Möglichkeit nicht schriftlich, weil in den Formulierungen Fehler unterlaufen können, tel. sagen, dass dein Anwalt die Einschätzung ganz anders sieht. Dann ist der Käufer wieder am Zug.