gewährleistung handwerk

4 Antworten

Hallo Joy, leider kannst Du an die neue Firma keine Ansprüche geltend machen! Dieses Verhalten ist leider kein Einzelfall mehr. Bedauerlicher Weise wird dieses schmutzige Verhalten weniger Handwerksbetriebe von unserer Regierung und Handwerkskammer so hingenommen! Ich würde mich bei der zuständigen Handwerkskammer oder Verbraucherzentrale aber mal erkundigen, wie die Stillegung des Betriebes zustande kamm. Es ist nicht unbedingt gesagt, dass der ehemalige Inhaber des Betriebes für seine ausgeführten Arbeiten nicht mehr haftbar ist! Denn nach VOB besteht eine Haftung für ausgeführte Arbeiten von 2 Jahren! Erkundige Dich genau, unter welchen Umständen die Firmenauflösung zu Stande kam. Denn dann wird man Dir auch erklären ob ein weiterer Anspruch für Dich besteht. Bei Konkurs ist mit Sicherheit kein Anspruch mehr möglich! Leider kann ich Dir keine bessere Info geben. Mit freundlichem Gruß, Hk.

Nein!

Seit vielen Jahren im Handwerk eine typische Masche, um Kunden zu prellen.

Wenn es eine Einzelfirma war (keine GmbH oder sowas), nützt meist auch die Gewerbeabmeldung nichts, weil er "persönlich" haftet - also als natürlich Person und Inhaber der Einzel-Personen-Firma.

Dann schnell mit einem Anwalt ran und ihn verdonnern, die Mängel zu beseitigen.

Haben wir schon gemacht und hat geklappt!

Viel Glück wünscht Auftragspoker:de

Irgendwie verstehe ich das nicht ganz, wenn der Freund die Firma übrnommen hat, wr ist denn dann wieder selbständig? Ich würde auf jeden Fall eine schriftliche Auflistung dr Mängel dort hinschicken und um Beseitigung derselben bitten. Bitte unbedingt schriftlich machen.