Autohändler verkauft Fahrzeug als "defekt" um Gewährleistung auszuschließen, rechtens?

4 Antworten

Der Gewährleistungsausschluss ist natürlich unwirksam, aber wenn du einen Vertrag mit den Worten "Motorschaden", "Getriebeschaden" usw unterschreibst und später einen Motor- oder Getriebeschaden reklamieren willst, wird das natürlich "etwas" schwierig. Gewährleistung heißt, es wird zugesichert, dass beim Kauf keine Mängel vorhanden sind. Gibt der Verkäufer von sich aus an, dass trotzdem gewisse Mängel bestehen und du unterschreibst das, dann ist das später dein Problem.

Der Händler will sich einfach dagegen absichern, dass jemand eine zwanzig Jahre alte Bastelkarre kauft und dann ständig wegen Kleinigkeiten bei ihm auf dem Hof steht. Er wird auf den Zusatz verzichten, wenn du ihm das Risiko entsprechend bezahlst. Dann macht er das Auto 4000€ teurer und repariert dir sehr gerne alles.

Kommt auf den Preis im Verhältnis zum Fahrzeugzustand an. Wenn man für einen Schrottwagen einen Schrottpreis bezahlt, ist diese Klausel zulässig; bezahlt man für einen mehr als soliden Gebrauchten den Preis für einen soliden Gebrauchten und taucht die Klausel dennoch im Kaufvertrag auf, ist diese Klausel eine unzulässige Umgehung.

In dem Fall dürfte wohl zweiteres vorliegen.

Ist diese "Klausel" einwandfrei bzw. darf das der Händler so machen?

Nein, das darf er nicht.
Zumindest nicht um auf diesem Weg die Sachmängelhaftung zu umgehen.

Hallo Branntwein...wie sicher bist Du Dir? Wir haben jetzt ein ähnliches Problem...LG TIA

man bekokmmt das was man auch bezahlt.

Autos in der 1000 'euro preisklasse da hat kein Händler noch Lust darauf noch Garantie zu geben.

Autos in der 1000 'euro preisklasse da hat kein Händler noch Lust darauf noch Garantie zu geben.

Wer redet denn von Garantie?