Motorrad zurückgeben da Entdrosselt ist aber im Kaufvertrag nicht genau zu entschlüsseln?

hotrod66  12.05.2020, 18:27

Geht "vor längerer Zeit" etwas präziser?

Oli0104 
Fragesteller
 12.05.2020, 19:01

vor 3-4 Monaten

4 Antworten

Wenn in vorgedruckten Kaufverträgen bestimmte Betriebszustände oder Eintragungen nicht im einzelnen deffiniert sind empfiehlt es sich dies Handschriftlich auf dem Vertrag zu zusätzlich zu Fixieren ( freies feld ) oder in einem Zusatz zum Kaufvertrag zu deffinieren der den Betriebsbereiten Zustand bestätigt oder eben nicht .. dies ist wie der Vertrag von Beiden Parteien zu unterschreiben.

Wenn du ein Fahrzeug veräussert hast das den beschriebenen Zustand nicht erfüllt also entdrosselt oder gedrosselt ist es Deine Verantwortung als Verkäufer dies mitzuteilen und diese information im Vertrag zu deffinieren. Wenn du das nicht machst ist es klar das ein Käufer sich auf deine Äusserungen beruft und die kiste zurückgeben will.. und damit dürfte er sogar durchkommen..

Du bist in der Beweispflicht denn egal was in der Verkaudfsanzeige steht ist es wichtig was im Vertrag steht denn das Zählt. Also immer alles reinschreiben was relevannt sein könnte.. nur so kann man sich absichern..

Der genannte Mangel ist kein Schaden der Gewärleistungspflichtig währe sondern die Produktbeschreibung weicht von der Realität ab und die Rücknahme ist noch das einfachste was passieren kann..

Man , der Käufer könnte das auch auf Betrug oder vorsätzliche Täuschung klagen was zum Erlöschen oder Rückabwiklung des Vertrages führen würde.. Allerdings kommt die Strafrechtliche Seite dann noch dazu die den Verkäufer treffen könnte.. wenn Anzeige erstattet wird.

Wenn du beim Verkauf verschwiegen hast, dass das Krad manipuliert war, ist das eine "arglistige Täuschung" und Betrug. Der Käufer kann vom Vertrag zurück treten.

Wurde er damit erwischt, kann das sogar Schadensersatz bedeuten. Ganz davon abgesehen davon, dass du dich strafbar gemacht hast.

was für ein Motorrad soll das denn sein?

Jedes Motorrad ist entdrosselt, da man mit dem A-Führerschein jedes Motorrad fahren darf.

Das mit der Drosselung ist nur beim A2 Führerschein relevant.

Die Frage ist hast das Motorrad soviel PS wie auch im fahrzeugschein angegeben?

Oli0104 
Fragesteller
 12.05.2020, 19:03

Bei uns in Österreich darf man mit 15 den AM Schein machen und Mopeds bis zu 50ccm mit max. Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diese 45km/h überschritt das Motorrad durch eine Veränderung von mir. Sie war zu dem Zeitpunkt abgemeldet deshalb frag ich mich ob der Punkt "Fahrzeug ist verkehrs- und betriebssicher" nicht sowieso wegfällt. Auch steht drinnen das alle Änderungen am Fahrzeug nicht zulässig sind!

blackhaya  12.05.2020, 19:37
@Oli0104

oh ha, diese Dinger "Motorrad" zu nenen ist schon etwas gewagt :-).

Okay fassen wir es kurz, du hast eine frisierten Roller verkauft.

Das hättest du schon mit in den Kaufvertrag schreiben sollen, dass die Maschine offen ist.