Motorrad zurückgeben da Entdrosselt ist aber im Kaufvertrag nicht genau zu entschlüsseln?
Hallo!
Ich habe vor längerer Zeit mein entdrosseltes Motorrad verkauft. Dies wurde auch in der Online Anzeige angepriesen und den Käufern mitgeteilt.
Im Kaufvertrag (ÖAMTC) steht drinnen das dass Fahrzeug Verkehrs und Betriebssicher ist, darunter steht das ich keine Gewährleistung gebe, jede Mängel dem Käufer zutrage und weiter unten wird dann angemerkt das ich von keinen Mängeln weiß bzw. für keine hafte.
Der Käufer möchte das Motorrad jetzt zurückgeben da er kein Pickerl bekommt.
Darf er das?
Geht "vor längerer Zeit" etwas präziser?
vor 3-4 Monaten
4 Antworten
Wenn in vorgedruckten Kaufverträgen bestimmte Betriebszustände oder Eintragungen nicht im einzelnen deffiniert sind empfiehlt es sich dies Handschriftlich auf dem Vertrag zu zusätzlich zu Fixieren ( freies feld ) oder in einem Zusatz zum Kaufvertrag zu deffinieren der den Betriebsbereiten Zustand bestätigt oder eben nicht .. dies ist wie der Vertrag von Beiden Parteien zu unterschreiben.
Wenn du ein Fahrzeug veräussert hast das den beschriebenen Zustand nicht erfüllt also entdrosselt oder gedrosselt ist es Deine Verantwortung als Verkäufer dies mitzuteilen und diese information im Vertrag zu deffinieren. Wenn du das nicht machst ist es klar das ein Käufer sich auf deine Äusserungen beruft und die kiste zurückgeben will.. und damit dürfte er sogar durchkommen..
Du bist in der Beweispflicht denn egal was in der Verkaudfsanzeige steht ist es wichtig was im Vertrag steht denn das Zählt. Also immer alles reinschreiben was relevannt sein könnte.. nur so kann man sich absichern..
Der genannte Mangel ist kein Schaden der Gewärleistungspflichtig währe sondern die Produktbeschreibung weicht von der Realität ab und die Rücknahme ist noch das einfachste was passieren kann..
Man , der Käufer könnte das auch auf Betrug oder vorsätzliche Täuschung klagen was zum Erlöschen oder Rückabwiklung des Vertrages führen würde.. Allerdings kommt die Strafrechtliche Seite dann noch dazu die den Verkäufer treffen könnte.. wenn Anzeige erstattet wird.
Wenn du beim Verkauf verschwiegen hast, dass das Krad manipuliert war, ist das eine "arglistige Täuschung" und Betrug. Der Käufer kann vom Vertrag zurück treten.
Wurde er damit erwischt, kann das sogar Schadensersatz bedeuten. Ganz davon abgesehen davon, dass du dich strafbar gemacht hast.
was für ein Motorrad soll das denn sein?
Jedes Motorrad ist entdrosselt, da man mit dem A-Führerschein jedes Motorrad fahren darf.
Das mit der Drosselung ist nur beim A2 Führerschein relevant.
Die Frage ist hast das Motorrad soviel PS wie auch im fahrzeugschein angegeben?
oh ha, diese Dinger "Motorrad" zu nenen ist schon etwas gewagt :-).
Okay fassen wir es kurz, du hast eine frisierten Roller verkauft.
Das hättest du schon mit in den Kaufvertrag schreiben sollen, dass die Maschine offen ist.
Bei uns in Österreich darf man mit 15 den AM Schein machen und Mopeds bis zu 50ccm mit max. Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diese 45km/h überschritt das Motorrad durch eine Veränderung von mir. Sie war zu dem Zeitpunkt abgemeldet deshalb frag ich mich ob der Punkt "Fahrzeug ist verkehrs- und betriebssicher" nicht sowieso wegfällt. Auch steht drinnen das alle Änderungen am Fahrzeug nicht zulässig sind!