Privater Autoverkauf Garantie?

6 Antworten

Ich würde keinen Vordruck nehmen und auch nicht zuviel schreiben.

Ich würde nur die Verkäufer- und Käuferdaten, Fahrzeugdaten und folgenden Passus reinschreiben.

"Das Fahrzeug wird verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"

Bei Privatverkäufen gilt gekauft wie gesehen. Da gibt es keine Garantie

Das sieht der Gesetzgeber aber ganz anders.

Bei Privatverkäufen gilt gekauft wie gesehen

Falsch, auch ein Privatverkäufer haftet mit der Sachmängelhaftung, diese kann allerdings im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen werden.

Da gibt es keine Garantie

Garantie ist eh eine freiwillige Leistung, Garantie muss niemand geben.

Recheriere in diese Richtung:

http://www.autoscout24.ch/Cms/Article.aspx?cmsaid=5114

Die Frage der Gewährleistung

Bei gebrauchten Waren (sprich: Occasionsfahrzeugen) ist es möglich,
jegliche Gewährleistung auszuschliessen. Am besten nutzen Sie als
Verkäufer dazu folgende Formulierung: "Jede Gewährleistung, soweit nach
Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und
Minderung ausgeschlossen". Die Formulierungen „ab Platz“ oder „ohne
Garantie“ sollten aus Gründen der Deutlichkeit nicht genutzt werden.

Und bitte eine Person Deines Vertrauens, bei der Vertragsunterzeichnung zugegen zu sein, damit nicht im Nachhinein behauptet werden kann Du habest dieses oder jenes aber zugesagt.

Kfz-Kaufvertrag: Das sollte im Autokaufvertrag stehen - FinanceScout24 www.financescout24.de/wissen/ratgeber/kfz-kaufvertrag

Hello,

Deine Unsicherheit ist verständlich. ADAC Seite bietet Kaufvertrag an. Dort müsstest Du alle relevanten Angaben finden.

Nimm einen Vordruck, z.B. von mobile.de. Alle bekannten Mängel darauf vermerken und schon ist die Sache sicher.