Chef will mich zwingen, wegen 1. Mai Feiertag Urlaub zu nehmen?
Hallo,
ich arbeite seit Corona 32 Stunden die Woche statt 40. Wir haben es (untereinander im Büro) so geklärt, dass jeder einen freien Tag hat in der Woche, dafür werden die restlichen 4 Tage 8h gearbeitet. So war Anordnung vom Chef: "Klärt das unter euch, hauptsache Büro ist besetzt." Diese Aufteilung ist unter uns geregelt und variabel, also wenn jemand mal an einem anderen Tag frei braucht, haben wir das unter uns geklärt ganz einfach. Ansonsten verlief unser Muster wie folgt:
Ich: Mo-Do: 8h >>> Fr frei (32h/Woche)
Kollege A: Di-Fr 8h >>> Mo frei (32h/Woche)
Kollege C: Mo-Fr 6h (32h/Woche)
Jetzt geht es los:
Dieser gewisse Freitag (an dem ich ja planmäßig frei gehabt hätte), fiel auf einen Feiertag: Den 1. Mai. Deshalb habe ich nach Absprache mit meinen Bürokollegen den DIENSTAG freigenommen anstatt am Freitag. Denn sonst hätten meine Kollegen ja einfach so einen Vorteil, obwohl wir alle eine 32-Stunden-Arbeitswoche haben. Chef sagt jetzt zu mir: "Das geht garnicht! Nimm gefälligst Urlaub für den Dienstag wo du nicht da warst!!!"
Aha: Meine Kollegen haben in dieser Woche nur 24h statt 32h gearbeitet. Genau wie ich, nur dass ich für meinen sonst dadurch freien Tag, jetzt noch einen Tag Urlaub nehmen soll ??? Das ist doch völlig absurd, ungerecht und dreist - so zumindest meine Auffassung!
Bitte helft mir weiter, ich drehe noch durch.
LG
3 Antworten
Entgeltfortzahlung fuer an einem Feiertag ausgefallene Arbeitsleistung gibt es natuerlich nur, wenn an dem betreffenden Feiertag auch wirklich Arbeitsleistung ausgefallen ist. Bei dir ist das aber wegen des Tauschs nicht der Fall. Also gibt es fuer den bei dir gar nicht angefallenen Feiertag auch kein Geld.
Du hast nun an einem Tag frei gemacht, an dem ueberhaupt kein Feiertag war. Dafuer musst du dich zwar nicht auf einen Urlaubsabzug einlassen, die Alternative waere aber eine entsprechende Gehaltseinbehaltung fuer den betreffenden Tag. Eine freiwillige Urlaubsverrechnung koennte hier daher wohl wirklich die fuer beide Seiten einfachste Loesung sein.
Mal davon abgesehen, dass Kollege C nicht 32 sondern 30 Stunden arbeitet
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz, steht dir meines Erachtens die Bezahlung des Feiertags zu, aber nicht der freie Tag am Dienstag
Meiner Meinung ist es rechtens, dass dir ein Tag Urlaub (für den Dienstag) abgezogen wird, aber du müsstest für diese Woche kein Kurzarbeitergeld bekommen sondern den vollen Lohn
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
Ich rate dir bei deiner Gewerkschaft nachzufragen, ob sie dies genauso sieht (denn ich bin natürlich kein Rechtsanwalt), oder sofern du einen Arbeitsrechtsschutz hast, zu einem Anwalt zu gehen
Wenn ihr rollierend Einsätze habt und dein sowieso freier Tag fällt auf einen gesetzlichen Feiertag, dann hast du Pech gehabt.
Wenn der 1. Mai auf einen Sonntag fällt, bekommst du dafür ja euch keinen extra freien Tag.
Das ist nur dann der Fall, wenn es einen tariflich festen Monatslohn gibt. Da ihr augenscheinlich stundenweise bezahlt werdet, ist das leider nicht der Fall.
Da ihr augenscheinlich stundenweise bezahlt werdet, ist das leider nicht der Fall.
Das ist ganz einfach falsch! Und aus der Beschreibung in der Frage ergibt sich auch nicht, dass hier "stundenweise bezahlt" würde.
Hier geht es darum, dass der Fragesteller seinen regulären freien Tag an dem Tag hat, auf den der Feiertag fällt. Also hat er keinen Anspruch auf Bezahlung dieses Feiertags, wie in den Antworten von DerCaveman und DerHans richtig erklärt worden ist.
Mit "festem Monatslohn" oder "stundenweiser Bezahlung" hat das nichts zu tun. Auch bei "stundenweiser Bezahlung" würde Anspruch auf Lohnzahlung bestehen, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem der "Stundenlöhner" normalerweise gearbeitet hätte.
Danke für die Antwort. Ist es nicht so, dass ein gesetzl. Feiertag die (fehlenden) Stunden der Woche ergänzt? Denn ein gesetzl. Feiertag wird ja voll bezahlt, so wie meinen Kollegen auch.